Investorsuche Gesamtschule Kalk Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-5008-260-5
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Investorsuche Gesamtschule Kalk
vollständige Planung und schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung einer Gesamtschule in Köln-Kalk auf einem durch den Investor beizubringenden Grundstück und Vermietung an die Stadt Köln
51103 Köln, Nordrhein-Westfalen
In Köln, im Stadtbezirk Kalk besteht der Bedarf für mindestens eine sowohl in den Sekundarstufen I als auch II mindestens 4- zügige Gesamtschule mit einer 3-Feld Turnhalle. Da die Stadt im Stadtteil Köln-Kalk derzeit nicht über entsprechende, geeignete städtische Flächen verfügt, sucht sie ein/e Investor*in mit entsprechenden Flächen, der oder die sodann mit der Planung und Errichtung einer entsprechenden Gesamtschule beauftragt werden soll. Diese wird die Stadt Köln dann über einen langfristigen Mietvertrag anmieten.
Die Stadt Köln weist darauf hin, dass sich der Bedarf im Stadtbezirk Kalk noch dahingehend ändern kann, dass nicht nur eine mindestens 4 zügige Gesamtschule, sondern eine weitere 4 zügige Gesamtschule benötigt wird. Sobald hierzu nähere Informationen bekannt sind, werden diese den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt.
Die Gesamtschule muss nicht auf einer einheitlichen Fläche errichtet werden, d.h. bei dem gesuchten Grundstück muss es sich nicht um ein zusammenhängendes Grundstück handeln. Es ist vielmehr auch möglich, dass Nachbargrundstücke / nahegelegene Grundstücke genutzt werden und Teile der Schule, wie die 3-Feld Turnhalle, dort errichtet werden. Die Anforderungen im Fall der Realisierung auf mehreren Grundstücken finden sich weiter unten im Text.
Die Flächen müssen sich im Radius laut beigefügtem Plan befinden (Anlage).
Interessierte Investoren werden hiermit gebeten, einen Teilnahmeantrag einzureichen, wenn sie über entsprechende Flächen verfügen und grds. bereit sind, auf diesen Flächen eine Gesamtschule zu errichten.
Zu realisieren ist ein innovativer, qualitativ hochwertiger Schulkomplex, welcher insbesondere den neuen Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen (Anlage), und die Schulbauleitlinie der Stadt Köln (Anlage) berücksichtigt und in eine moderne und ästhetische Architektursprache umsetzt. Die Schule ist als Clusterschule zu realisieren, energetisch ist die Schule in Anlehnung an den Passivhausstandard zu planen. Das Gebäude soll über ein extensives Gründach und eine Photovoltaikanlage verfügen.
Insbesondere ist nach jetzigen Planungen vorgesehen, dass auch die Dienstleistungen wie die Gestellung eines Schulhausmeisters, die Reinigung und der Winterdienst durch den Vermieter erbracht werden.
Nähere Informationen erhalten die in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen.
Vom Vermieter werden die vollständige sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung der neuen Gesamtschule in Köln-Kalk mit 3-fach-Sporthalle nebst Außenanlagen und deren Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung erwartet.
Die funktionale Leistungsbeschreibung, inklusive sämtlicher Anlagen wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt.
Sämtliche Gebäude und Anlagen sollen hierbei auf einem bzw. maximal zwei vom Vermieter beizubringenden Grundstück/en errichtet werden. Sofern zwei Grundstücke für die Realisierung des Projekts benötigt werden, so müssen sich diese in unmittelbarer Nähe zueinander befinden (maximal 5 Minuten Fußweg, Entfernung ca. 500 m) und untereinander gut erreichbar sein.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass auch bei Nutzung mehrerer Grundstücke ein reibungsloser Schulbetrieb gewährleistet werden muss. Als Mindestanforderung ist festzuhalten, dass Schulhof und Pausenflächen unmittelbar an das Unterrichtsgebäude anschließen müssen.
Die Leistungen des Vermieters umfassen alle Planungs- und Bauleistungen, einschließlich Schaffung von Baurecht, sowie die Finanzierung des Projekts. Die Schule muss vom Vermieter voll erschlossen, an die bestehende bzw. zu erschließende Infrastruktur angeschlossen sowie schlüsselfertig und betriebsbereit errichtet werden. Der gesamte Bauinvestitions-, Bauunterhaltungs- und Baubetriebsaufwand für das Projekt muss im Gesamtkonzept berücksichtigt werden.
Der Vermieter hat die Übergabe einer vollfunktionstüchtigen Schule mit Außenanlagen und deren infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung sowie den Betriebsbeginn zum Schuljahr 2028/2029 sicherzustellen.
Aufgrund des hohen Bedarfes an Schulen ist für den Auftraggeber von besonderer Bedeutung, dass der vertraglich vereinbarte Termin zur Übergabe des Gebäudes und zur Aufnahme des Schulbetriebs eingehalten wird.
Für den Fall , dass der vertraglich zugesicherte Termin für den Beginn des Schulbetriebs nicht sichergestellt werden kann, muss zumindest eine hinreichende Funktionsfähigkeit für den Startjahrgang gegeben sein, ggf. durch Stellung eines (Teil)Interims. Während des Anmietungszeitraums hat der Vermieter jederzeit die volle Funktionsfähigkeit der Schule zu gewährleisten.
Der Auftraggeber mietet das Objekt für einen Zeitraum von 20 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre an. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Stadt ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird; dies, genau wie das Verhältnis von Miete zu Vorkaufsrecht wird Gegenstand der Mietvertragsverhandlungen sein. Eine anschließende notarielle Beurkundung ist vorgesehen. Der Mietvertragsentwurf sowie die FLB werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern - zur Verfügung gestellt.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Ihm obliegt damit die Betreiberverantwortung für das Gebäude.
Der Flächenbedarf ist dem beispielhaft beigefügten Raumprogramm für eine Gesamtschule mit 4 Zügen in Sekundarstufe 1 und 2 (Anlage) sowie einer 3-fach-Sporthalle zu entnehmen. Insgesamt muss pro Schülerin und Schüler eine Fläche von mindestens 15 qm zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ergibt sich aus der geplanten Zügigkeit (s.o., mind. 4 zügig). Die zugrunde zu legende Klassenstärke beträgt in der Sekundarstufe 1 je 27 Schüler*innen und in der Sekundarstufe 2 je 20 Schüler*innen.
Hinzu kommen noch weitere Flächen, wie z.B. Verkehrsflächen, Flächen für Technische Gebäudeausrüstung, Flächen für Sportübungseinheiten u.a. Für diese Funktions- und Verkehrsflächen kann in einer ersten groben Flächenschätzung von einem Zuschlag von 40% ausgegangen werden. Im Fall der Realisierung von mehr Zügen wäre das Raumprogramm für Schulgebäude und Sporthalle entsprechend umfassender und würde in der 2. Stufe des Verfahrens noch näher spezifiziert werden. Mit dem beispielhaft beigefügten Raumprogramm einer 4-zügigen Gesamtschule soll lediglich ein Eindruck der benötigten Flächen verschafft werden. Das Raumprogramm ist darauf abgestimmt, dass auch Schüler*innen mit Behinderungen unterrichtet und gefördert werden können (inklusionsbedingter Bereich)
Das Gebäude ist unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit zu errichten.
Im Außenbereich der Schule/n ist eine ausreichend große und zusammenhängende Schulhoffläche einzuplanen (dabei ist von einem Richtwert von 5 m² pro Schüler*in auszugehen, die Größe der Schulhoffläche wird in die Bewertung der Angebote eingehen. Diese 5 m² sind in dem genannten Bedarf von insgesamt 15 m² pro Schüler*in enthalten).
Darüber hinaus sind Stellplätze für PKWs, Busse und Fahrräder und Bereiche für den Hol- und Bringverkehr vorzusehen. Die Anforderungen werden in der FLB konkretisiert.
Eine zweimalige Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre ist vorgesehen.
Für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die Mindestanforderungen an die Eignung gemäß Ziff. III.1.1-III.1.3 erfüllen, wird die Stadt Köln ihr Auswahlermessen pflichtgemäß ausüben. Dabei wird sie berücksichtigen, welche Grundstücke sich für eine Gesamtschule im Stadtteil Kalk am besten eignen. Kriterien für die Eignung als Gesamtschule, die in das Auswahlermessen einfließen, sind die Größe des Grundstücks, dessen Lage (z.B. verkehrliche Erschließung, Eingangssituation, Entfernung zu bereits vorhandenen Gesamtschulen, Lage zu potentiellen Schülerwohnorten (möglichst an Wohngebiete angrenzend) oder Anbindung an Wohnbereiche).
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich folgender Auflagen:
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 €
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung
beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Teilnahmeantrag abgegeben.
- Nachweis einer bestehenden, alle Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassenden Betriebs-/ oder Berufshaftpflichtversicherung (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied)
- Mindeststandard:
Deckungssumme pro Versicherungsjahr für Personenschäden in Höhe von EUR 1,5 Mio. und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von EUR 1,5 Mio. Alternativ ist eine Eigenerklärung , dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird, vorzulegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied)
- Aussagekräftige Darstellung eines Finanzierungskonzepts. Hier soll dargestellt werden, wie der Investor die Finanzierung der Gesamtmaßnahme plant. Zudem ist eine Bonitätsbescheinigung vorzulegen (Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet).
- Angaben zum Grundstück (Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet), siehe näher unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
Mindeststandards:
o Nachweis über das Eigentum eines Grundstücks im Stadtteil Kalk Flächen im Radius laut beigefügtem Plan (Anlage). Sollte der Bewerber nicht selbst Eigentümer des Grundstücks sein, muss er Auskunft über die Eigentumsverhältnisse geben und eine aussagekräftige Darstellung vorlegen, wie er bis zur Abgabe des finalen Angebots nachweist, dass ihm das Grundstück verbindlich zur Verfügung steht (beispielweise durch Erwerb oder Erbbaurecht). Ein ein Grundbuchauszug ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
o Angaben zur Größe des Baugrundstücks.
o Aussagekräftige Darstellung der verkehrlichen Anbindung des Grundstücks an das ÖPNV-Netz der Stadt Köln
o Aussagekräftige Darstellung, wie das Bau- und Planungsrecht zur Realisierung des vorliegenden Projekts hergestellt werden soll. Ggf. Nachweis über bestehendes Baurecht, wenn vorhanden. (Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Kontaktaufnahme zum Stadtplanungsamt und zum Bauaufsichtsamt frühzeitig erfolgen soll).
o Angabe, ob das Grundstück für die Bebauung mit einem Schulgebäude mit Schulhoffläche (exklusive Schulgarten) für die vorgesehene Schulgröße geeignet ist Nachweis in Form einer Massenstudie, die auch den Richtwert von 5m² Schulhoffläche pro Schüler berücksichtigt
o Darstellung der Zugänglichkeit für Schülerinnen und Schüler auf das Schulge-lände und in das Schulgebäude hinsichtlich der möglichst verkehrssicheren Zugangsmöglichkeit
o Darstellung der Ver- und Entsorgung des Gebäudes (Mensa, AWB...)
o Nachweis über Anfahrts- und Haltemöglichkeiten für Schülerspezialverkehr, Busse etc.
Bewerbergemeinschaften werden bei der Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit als Ganzes betrachtet.
1) Angaben zur personellen Ausstattung
2) Referenz zu Planungsleistungen
3) Referenz zu Bauleistungen
4) Referenz zu langfristigen Vermietungsleistungen
Zu 1) Angaben zur personellen Ausstattung:
Mindeststandards:
Mindestens zwei Architekten und/oder Ingenieure mit jeweils mindestens 5 Jahren Berufserfahrung zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags
Nachweis des planenden Architekten und/ oder Ingenieurs, die Berufsbezeichnung "Architekt" und/ oder "Ingenieur" führen zu dürfen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig werden zu dürfen.
Zu 2) Referenz zu Planungsleistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Stichtag: Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge)
Mindestens eine Referenz über erbrachte Planungsleistungen des Bewerbers für ein Bauprojektvolumen von 10.000.000,00€
a) Vorausgesetzt sind Planungsleistungen, die kumulativ die Leistungsbilder Hochbau, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik abdecken.
b) Die Referenz muss eine Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN277/2016 von ≥ 5.000 qm aufweisen.
c) Es werden nur realisierte (= baulich fertiggestellte und abgenommene) Referenzen gewertet.
Zu 3) Referenz zu Bauleistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Stichtag: Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge)
Mindestens eine Referenz über erbrachte Bauleistungen des Bewerbers für Hochbauten:
a) Die Referenz muss eine Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN277/2016 von ≥ 5.000 qm aufweisen
b) Es werden nur realisierte (= baulich fertiggestellte und abgenommene) Referenzen gewertet.
zu 4) Referenz(en) zu langfristigen Vermietungsleistungen
Mindestens eine Referenz über erbrachte langfristige Vermietungen (mind. 10 Jahre Laufzeit) von Hochbauten mit einer Mietfläche von mindestens 3.000 qm.
a) Zulässig sind auch Referenzen über seit dem 01.04.2004 abgeschlossene Mietverhältnisse (mindestens 10 Jahre Laufzeit) in derartigen Objekten.
b) Es ist nicht erforderlich, dass die 10-jährige Laufzeit zum Schlusstermin für den Eingang des Teilnahmeantrages schon abgelaufen ist
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte bzw. Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ein Bewerber kann für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Eignungsleihe). Spätestens vor Zuschlagserteilung ist in dem Fall eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses/r Unternehmen/s vorzulegen.
Jeder nicht bezuschlagte Bieter, der ein fristgerechtes und wertbares, entsprechend den Vorgaben der Vergabestelle erstelltes finales Angebot eingereicht hat, erhält für seine Aufwendungen im Ausschreibungsverfahren eine Entschädigungssumme in Höhe von pauschal EUR 100.000 brutto einschließlich Umsatzsteuer. Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html