Einrichtung einer Schulküche für das Mildred-Scheel-Berufskolleg, Teilbeschaffung Kleinkältetechnik Referenznummer der Bekanntmachung: V22/40/127
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung einer Schulküche für das Mildred-Scheel-Berufskolleg, Teilbeschaffung Kleinkältetechnik
Die Stadt Solingen beabsichtigt im Rahmen der Neubaumaßnahme am Schulstandort Beethovenstraße 225, 42655 eine Schulküche einzurichten. Als erste Teilbeschaffungsmaßnahme ist die Beschaffung der Kleinkältetechnik durchzuführen. Die Leistungsbeschreibung und einzuhaltenden Rahmenbedingungen sind in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Solingen
Die Stadt Solingen beabsichtigt im Rahmen der Neubaumaßnahme am Schulstandort Beethovenstraße 225, 42655 eine Schulküche einzurichten. Als erste Teilbeschaffungsmaßnahme ist die Beschaffung der Kleinkältetechnik durchzuführen. Die Leistungsbeschreibung und einzuhaltenden Rahmenbedingungen sind in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Ergänzende Planungsleistungen Küchentechnik/Kleinkältetechnik
Folgende Leistungen sind durch den Auftragnehmer Küchentechnik bzw. Kältetechnik zu erbringen:
Durch den AN sind folgende Planungsleistungen zu erbringen:
Zu den Planungsleistungen des AN gehört die Erstellung der Installations- sowie die Werkstatt- und Montagezeichnungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner gesamten Leistung notwendig sind und den Auftraggeber in die Lage versetzt, die Leistung, die der Auftragnehmer zu erfüllen gedenkt, voll umfänglich planerisch vorab zu prüfen.
Erstellung von Installationsplänen bestehend als Draufsicht im Maßstab 1:20. Darstellung der Anlagen und Beschriftung unter Verwendung der Angaben der Ausführungsplanung (Position, Bezeichnung): Darstellung einschließlich Vermaßung der TGA-seitig zur Verfügung zu stellenden Ver- und Entsorgungspunkte einschließlich Dimension, Leistung und Übergabeverbindung.
Erstellung von Gerätesockelplänen unter Einbezug von Bodenentwässerungsrinnen im Maßstab 1:20.
Erstellung von Werkplänen (Konstruktionszeichnungen), bestehend aus Draufsicht, Ansichten und Schnitten mit Vermaßung im Maßstab 1:10 (Details 1:5 bis 1:1 nach Erfordernis). Weitere Details siehe Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen.
Ausführungsbeginn für die Vormontage ist sofort nach Auftragserteilung. Der Termin für die Endmontage ist nach derzeitigem Bauzeitenplan Ende November 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung einer Schulküche für das Mildred-Scheel-Berufskolleg,Teilbeschaffung Kleinkältetechnik
Ort: Köln
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.