Elektroarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: EV 656 - 440
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50937
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kstw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroarbeiten
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um die Erstellung der Baustromversorgung für die Schadstoffsanierung und den Einbau eines Schienenverteilers.
Es handelt sich bei dem Objekt um ein Wohnhochhaus mit 27 oberirdischen Geschossen, Erdgeschoss und einem Kellergeschoss.
Gebäudehöhe ca. 75m über Gelände, zzgl. Technik ca. 8,50 m über Attika
Erdgeschoss ca. 27,0 x 27,0 m
2. bis 26. Obergeschoss ca. 22,0 x 22,0 m
Das Gebäude ist während der Gesamtmaßnahme entmietet.
Sanierung Studierendenwohnhaus Am Sportpark Müngersdorf 1 50933 Köln
Schienenverteiler:
70 m Schienenverteiler 400A
1 St Kabel-Endeinspeisekasten
27 St Abgangskasten 100A
30 St Durchbrüche und Kernbohrungen
30 St Feuerwiderstandsfähige Abschottung S90
20 m N2XH-J 1x120 mm²
80 m N2XH-J 1x240 mm²
1 St Nachrüstung Trenner NH2 in NSHV
Baustromversorgung:
4 St Baustromverteiler 63A
2 St Baustromverteiler 125A (beigestellt vom Gewerk Schadstoffsanierung)
100 m Gummischlauchleitung H07RN-F 3x2,5 mm²
150 m Gummischlauchleitung H07RN-F 5x16 mm²
240 m Gummischlauchleitung H07RN-F 5x50 mm²
10 St LED Feuchtraumleuchten
30 St Freischaltung von Elektroverteilern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektroarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Das vollständige Angebot muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen eingegangen sein.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben der Veröffentlichung und der Vergabeunterlagen vom Bieter geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Der Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
5. Der Auftraggeber wird fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen.
6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
7. Der Bewerber verpflichtet sich auch zur Einhaltung der DSGVO und des Mindestlohngesetzes.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMXDF8S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.de
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.