Badewassertechnik / Neubau Kombibad Wesel Referenznummer der Bekanntmachung: VE 472.01 / WKB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46485
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baeder-wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Badewassertechnik / Neubau Kombibad Wesel
Der Bauherr, die Städtische Bäder Wesel GmbH, beabsichtig auf dem Gelände des aktuellen Freibades ein neues Kombibad zu errichten.
Lieferung und Montage von badetechnischen Anlagen für 8 Wasserkreisläufe (10 Becken) mit Kalttauchbecken mit einem Gesamtumwälzvolumenstrom von 1230 m³/h, Chlorversorgung aus 500kg Fässern, Kalttauchbecken, Solarabsorberanlage, Spülabwasser- und Brunnenwasseraufbereitung
Neubau Kombibad Wesel Rheinpromenade 1 46487 Wesel
-Verlegung von ca. 3.100 m Roh-, Rein-, Schwall- und Spülwasserleitungen
-Lieferung und Montage von Stahldruckfiltern für sechs Kreisläufe
-Montage von Stahldruckfiltern aus Bestand für zwei Kreisläufe
-Lieferung und Montage einer Chlorgas-Fassanlage f. zwei 500kg Fässer + 2 Reserve
-Lieferung und Montage von Einbauteilen für Betonbecken und Attraktionen
-Liefern und Montage einer Spülabwasseraufbereitung Typ 3 mit 10m³/h
-Liefern und Montage von div. Pumpen und Attraktions-/Spülluftgebläse
-Liefern und Montage von Wärmetauschern
-Lieferung und Montage einer Brunnenwasseraufbereitung für 30m³/h
-Lieferung und Montage einer Solarabsorberanlage
-Lieferung und Montage von Dosier-, Mess- und Regeltechnik
-Lieferung und Montage einer Steuer-Luftversorgung
-Wartungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Badewassertechnische Anlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y62RW0G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.