Wärmeversorgungsanlagen / Neubau Kombibad Kamen "Sesekebad" Referenznummer der Bekanntmachung: VE 421.01 / KK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gsw-kamen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmeversorgungsanlagen / Neubau Kombibad Kamen "Sesekebad"
Am Standort des bestehenden Freibades Kamen-Mitte soll ein neues
Kombibad entstehen. Dabei werden vorhandene Freibecken teilweise erhalten und saniert/ attraktiviert und um einen Hallenbadneubau inkl. neuer Parkplatzflächen ergänzt.
Neubau Kombibad Kamen Am Schwimmbad 8 59174 Kamen
Heizungstechnische Installation in einem Kombibad - Neubau
1 St Fernwärmeübergabestation 1250 kW;
6 St Pufferspeicher 4000 l;
2 St Frischwasserstationen 470 bzw. 315 kW;
9 St Hocheffizienz-Umwälzpumpen DN 15 - DN 65;
8 St Plattenwärmeübertrager 4 - 380 kW;
ca. 2000 m Stahlrohr; schwarz mit Rostschutz DN 15 - DN 125;
1 St Druckhalteanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wärmeversorgungsanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y62R1GM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.