Energielieferverträge für die Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2022-0171
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Energielieferverträge für die Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen 2023/2024
Los 1:
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen.
Die Ausschreibung der Stromlieferung an die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2023, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2024, 24:00 Uhr.
Der Stromliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 2:
Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen.
Die Ausschreibung der Erdgaslieferung an die in Anlage 1 aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Lieferzeitraum vom 01.01.2023, 06:00 Uhr, bis 01.01.2025, 06:00 Uhr.
Die Vertragslaufzeit endet am 01.01.2025 um 06:00 Uhr. Die Laufzeit dieses Vertrages wird um ein Jahr verlängert, wenn dieser nicht mit einer Frist von neun Monaten zum 01.01.2025 von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Spätester Kündigungstermin ist der 01.04.2024 für die Kündigung zum 01.01.2025 um 6:00 Uhr. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 01.01.2027 06:00 Uhr, d.h. spätestens nach dem vierten Lieferjahr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen.
Stadt Gelsenkirchen, Referat Hochbau und Liegenschaften 65/2 - Technische Gebäudeausrüstung und technischer Immobilienbetrieb Goldbergstraße 12 45875 Gelsenkirchen
Lieferumfang:
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers, die im Leistungsverzeichnis (Anlage S 1) aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt
ca. 28,79 Mio. kWh/Jahr
Hiervon kann der Auftraggeber jährlich bis zu 50.000 kWh zur Förderung und Unterstützung von Modellprojekten durch einen externen Dritten beliefern lassen (siehe Anlage S 2 Stromlieferver-trag §5 Abs. (2) und (7)). Die festgelegte voraussichtliche Stromliefermenge pro Lieferjahr beläuft sich somit auf:
ca. 28,74 Mio. kWh/Jahr.
Die zu den einzelnen Abnahmestellen im Leistungsverzeichnis angegebenen jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten stammen aus dem Jahr 2021. Diese Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Abnahmemengen dar. Für die Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung sind im Leistungsverzeichnis Lastgänge für das Jahr 2021 angegeben.
Der Stromliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Lieferung von Erdgas
Stadt Gelsenkirchen, Referat Hochbau und Liegenschaften 65/2 - Technische Gebäudeausrüstung und technischer Immobilienbetrieb Goldbergstraße 12 45875 Gelsenkirchen
Lieferumfang:
Die angegebenen Verbrauchs- und Leistungsdaten der einzelnen Abnahmestellen stammen aus dem Referenzjahr 2021. Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung für die in Anlage 1 aufgelisteten SLP- und RLM - Abnahmestellen.
Der jährliche prognostizierte Erdgasbezug aller Abnahmestellen im Lieferzeitraum beträgt
ca. 39.000.000 kWh (Brennwert Hs).
Die Änderungen zur geplanten Stilllegung, Veräußerung, Erweiterung, Neu- und Umbauten, geplanten Eigenerzeugungsanlagen von Abnahmestellen können aus der Anlage 1 entnommen werden.
Die Verbrauchs- und Leistungsdaten im Leistungsverzeichnis (Anlage 1) dienen lediglich der Orientierung und sind keine verbindlichen jährlichen Abnahmemengen für den ausgeschriebenen Lieferzeitraum.
Für die Abnahmestellen sind in Anlage 1 die jeweiligen Lastgänge bzw. die Erdgasverbräuche des Jahre 2021 hinterlegt. Anhand der Erdgasdaten muss der Auftragnehmer die Erdgaslieferung so bemessen, dass Bezugsveränderungen durch Klimaschwankungen berücksichtigt sind.
Die Laufzeit dieses Vertrages wird um ein Jahr verlängert, wenn dieser nicht mit einer Frist von neun Monaten zum 01.01.2025 von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Spätester Kündigungstermin ist der 01.04.2024 für die Kündigung zum 01.01.2025 um 6:00 Uhr. Der Vertrag endet spätestens zum 01.01.2027 06:00 Uhr, d.h. spätestens nach dem vierten Lieferjahr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Anlage S 8 - Eigenerklärung zum Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Unternehmen - u.a. über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Anlage G 6 - Eigenerklärung zum Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Unternehmen - u.a. über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Einzureichende Unterlagen:
- Anlage S 7 - Referenzliste (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über die Lieferung von El. Energie mit oder ohne Netznutzung an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem zu vergebenden Stromlieferauftrag vergleichbar sind:
- Anlage S 8 - Eigenerklärung zum Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): U.a. Angaben zur Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte, Anzahl Stromlieferkunden
- Anlage G 5 - Referenzliste (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über die Lieferung von Erdgas mit oder ohne Netznutzung an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem zu vergebenden Erdgaslieferauftrag vergleichbar sind.
- Anlage G 6 - Eigenerklärung zum Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): U.a. Angaben zur Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte, Anzahl Erdgaslieferkunden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIGE HINWEISE:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbe-dingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kommt Ziffer 4 (Skontoregelung) nicht zur Anwendung.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
E-Mail: [gelöscht]
Fax: +49 209-169 3530
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYD2F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]