Energielieferverträge für die Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2022-0171

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6SYD2F/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6SYD2F
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Energielieferverträge für die Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen 2023/2024

Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2022-0171
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Los 1:

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen.

Die Ausschreibung der Stromlieferung an die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2023, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2024, 24:00 Uhr.

Der Stromliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Los 2:

Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen.

Die Ausschreibung der Erdgaslieferung an die in Anlage 1 aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Lieferzeitraum vom 01.01.2023, 06:00 Uhr, bis 01.01.2025, 06:00 Uhr.

Die Vertragslaufzeit endet am 01.01.2025 um 06:00 Uhr. Die Laufzeit dieses Vertrages wird um ein Jahr verlängert, wenn dieser nicht mit einer Frist von neun Monaten zum 01.01.2025 von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.

Spätester Kündigungstermin ist der 01.04.2024 für die Kündigung zum 01.01.2025 um 6:00 Uhr. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 01.01.2027 06:00 Uhr, d.h. spätestens nach dem vierten Lieferjahr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen.

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
09123000 Erdgas
09310000 Elektrizität
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Gelsenkirchen, Referat Hochbau und Liegenschaften 65/2 - Technische Gebäudeausrüstung und technischer Immobilienbetrieb Goldbergstraße 12 45875 Gelsenkirchen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferumfang:

Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers, die im Leistungsverzeichnis (Anlage S 1) aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt

ca. 28,79 Mio. kWh/Jahr

Hiervon kann der Auftraggeber jährlich bis zu 50.000 kWh zur Förderung und Unterstützung von Modellprojekten durch einen externen Dritten beliefern lassen (siehe Anlage S 2 Stromlieferver-trag §5 Abs. (2) und (7)). Die festgelegte voraussichtliche Stromliefermenge pro Lieferjahr beläuft sich somit auf:

ca. 28,74 Mio. kWh/Jahr.

Die zu den einzelnen Abnahmestellen im Leistungsverzeichnis angegebenen jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten stammen aus dem Jahr 2021. Diese Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Abnahmemengen dar. Für die Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung sind im Leistungsverzeichnis Lastgänge für das Jahr 2021 angegeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Stromliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Erdgas

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
09123000 Erdgas
09310000 Elektrizität
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Gelsenkirchen, Referat Hochbau und Liegenschaften 65/2 - Technische Gebäudeausrüstung und technischer Immobilienbetrieb Goldbergstraße 12 45875 Gelsenkirchen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferumfang:

Die angegebenen Verbrauchs- und Leistungsdaten der einzelnen Abnahmestellen stammen aus dem Referenzjahr 2021. Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung für die in Anlage 1 aufgelisteten SLP- und RLM - Abnahmestellen.

Der jährliche prognostizierte Erdgasbezug aller Abnahmestellen im Lieferzeitraum beträgt

ca. 39.000.000 kWh (Brennwert Hs).

Die Änderungen zur geplanten Stilllegung, Veräußerung, Erweiterung, Neu- und Umbauten, geplanten Eigenerzeugungsanlagen von Abnahmestellen können aus der Anlage 1 entnommen werden.

Die Verbrauchs- und Leistungsdaten im Leistungsverzeichnis (Anlage 1) dienen lediglich der Orientierung und sind keine verbindlichen jährlichen Abnahmemengen für den ausgeschriebenen Lieferzeitraum.

Für die Abnahmestellen sind in Anlage 1 die jeweiligen Lastgänge bzw. die Erdgasverbräuche des Jahre 2021 hinterlegt. Anhand der Erdgasdaten muss der Auftragnehmer die Erdgaslieferung so bemessen, dass Bezugsveränderungen durch Klimaschwankungen berücksichtigt sind.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 01/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit dieses Vertrages wird um ein Jahr verlängert, wenn dieser nicht mit einer Frist von neun Monaten zum 01.01.2025 von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Spätester Kündigungstermin ist der 01.04.2024 für die Kündigung zum 01.01.2025 um 6:00 Uhr. Der Vertrag endet spätestens zum 01.01.2027 06:00 Uhr, d.h. spätestens nach dem vierten Lieferjahr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichende Unterlagen:

- Anlage S 8 - Eigenerklärung zum Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Unternehmen - u.a. über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

- Anlage G 6 - Eigenerklärung zum Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Unternehmen - u.a. über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichende Unterlagen:

- Anlage S 7 - Referenzliste (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über die Lieferung von El. Energie mit oder ohne Netznutzung an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem zu vergebenden Stromlieferauftrag vergleichbar sind:

- Anlage S 8 - Eigenerklärung zum Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): U.a. Angaben zur Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte, Anzahl Stromlieferkunden

- Anlage G 5 - Referenzliste (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über die Lieferung von Erdgas mit oder ohne Netznutzung an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem zu vergebenden Erdgaslieferauftrag vergleichbar sind.

- Anlage G 6 - Eigenerklärung zum Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): U.a. Angaben zur Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte, Anzahl Erdgaslieferkunden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/08/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/08/2022
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

WICHTIGE HINWEISE:

Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).

Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbe-dingungen der Stadt Gelsenkirchen.

Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kommt Ziffer 4 (Skontoregelung) nicht zur Anwendung.

Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.

Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.

Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.

Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:

Stadt Gelsenkirchen

Referat Personal und Organisation

Abteilung Zentrale Dienste

Zentrale Beschaffungsstelle

45875 Gelsenkirchen

E-Mail: [gelöscht]

Fax: +49 209-169 3530

Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYD2F

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/07/2022

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Herscheid
Herten
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Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
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Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
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Isselburg
Jüchen
Jülich
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Mettingen
Mettmann
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Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
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Much
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Nettersheim
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Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
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Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
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Rhede
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Rheurdt
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Ruppichteroth
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Salzkotten
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Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
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