Rahmenvereinbarung und Wartungsvertrag für Einsatzstellensicherungssysteme Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.10 - 0918/20/VV : 2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]710
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung und Wartungsvertrag für Einsatzstellensicherungssysteme
Rahmenvereinbarung und Wartungsvertrag für Einsatzstellen-Sicherungssysteme
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Einsatzstellensicherungssystemen (ESS) und Zubehör. Die zu liefernde Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 45 Einsatzstellensicherungssicherungssysteme, jeweils bestehend aus:
- 1 Tachymeter,
- 1 Stück Monitoring-Software, Lizenz für die Nutzung auf einem PC und deren Installation auf einem PC der Bedarfsträgerin in unterschiedlichen Weisen,
- 1 Zubehörpaket zum Tachymeter, jeweils bestehend aus einem Datenkabel, einem Dreifuß mit Zwangszentrierung, einem Regenschutz für Tachymeter, einem externen bzw. Ersatz- Akku, einem Ladegerät, einem Dreibein-Stativ, 12 Stück Monitoring-Prismen mit Montageset, 20 Stück Reflexfolien für IR-Distanzmessung, Transportkoffer(n), Ersatzteilzusammenstellung für Verbrauchsartikel,
- 1 Prismenstab mit abnehmbaren Rundprisma und Stativ,
- 1 Prismenstab mit abnehmbaren 360°-Prisma und Stativ,
- 1 Feldschirm mit Zubehör,
- 1 Fernglas mit Zubehör,
- 1 Präsenzbenutzerschulung für bis zu 6 Personen umfassende Nutzergruppe an einer zentralen Stelle in der BRD (z.B. Logistikzentrum, mindestens 5 Nutzergruppen parallel),
- 1 Präsenzbenutzerschulung für bis zu 6 Personen umfassende Nutzergruppe an einem dezentralen Nutzerstandort (Ortsverband),
- 1 Online-Benutzerschulung,
sowie Abschluss eines Wartungsvertrages, siehe VI.3
Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
siehe II.2.7
Zur Überprüfung der angebotenen Leistungen ist ein verifizierender Test vorgesehen. Hierfür muss ein entsprechendes Testmuster kostenfrei geliefert und ca. 4 Tage überlassen werden, Details siehe Dokument "02 - Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt und es erfolgt eine Abfrage des Wettbewerbsregisters. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle geprüft, ob kein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von automatisch arbeitender Vermessungs- oder Überwachungstechnik) für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 200.000,00 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 1 geeigneten Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zur Referenz sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannte(n) Referenz(en):
- Die Referenz(en) darf/dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
-- Lieferung eines mit dem hier ausgeschriebenen ESS vergleichbaren Systems zur automatischen Überwachung einsturzgefährdeter Bauwerke oder Umgebungen an einen Auftraggeber in der europäischen Union
-- Lieferung von computerauswertbaren Tachymetern, welche für die hier zu erfüllende Aufgabe geeignet sind
- Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
- Für die Referenz(en) ist die Vorlage "24" zu verwenden.
Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Es ist zulässig, die Eignung für den vorgenannten Leistungsbereich ("Lieferung eines mit dem hier ausgeschriebenen ESS vergleichbaren Systems zur automatischen Überwachung einsturzgefährdeter Gebäude ..." und "Lieferung von computerauswertbaren Tachymetern, welche für die hier zu erfüllende Aufgabe geeignet sind") mittels mehrerer Referenzen durch Aufsummierung nachzuweisen.
Es ist nur 1 Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 € und 200.000 €).
Es ist nur 1 Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den
entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Ablauf des Vergabeverfahrens und die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen und Informationen sind abschließend im mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Dokument "02 - Hinweise für dieses Verfahren und besondere
Bewerbungsbedingungen" dargestellt.
Für die aus der Rahmenvereinbarung gelieferten ESS soll ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden, welcher zusammengefasst folgende Leistungen enthalten wird:
- Stellung einer deutschsprachigen Service-Hotline
- Regelmäßige Wartung der ESS zur Aufrechterhaltung deren Messgenauigkeit, Wartungsintervall 3 Jahre
- Softwarepflege für die ESS-Software
- Vorhalten von 5 ESS als Notfallreserve für in Wartung oder Reparatur befindliche ESS
Der Wartungsvertrag wird für eine Dauer von 3 Jahren abgeschlossen und kann 3 mal um jeweils 3 Jahre verlängert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.