Beschaffung und Lieferung von elektrischer Energie mittels eines Tranchenmodells
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 122537802
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51645
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aggerverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Lieferung von elektrischer Energie mittels eines Tranchenmodells
Beschaffung und Lieferung von elektrischer Energie für die Betriebsstätten des Aggerverbandes 2025-206
Verbandsgebiet des Aggerverbandes
Beschaffung und Lieferung von elektrischer Energie mittels eines Tranchenmodells für die 50 Abnahmestellendes Aggerverbandes mit einem Gesamtjahresverbrauch von 22.897 MWh 2025-2026
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung und Lieferung von elektrischer Energie mittels eines Tranchenmodells
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.aggerenergie.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkannbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalbvon 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei derVergabekammer einzureichen.