Beschaffung von 37 Multifunktionssystemen für die Stadt Hennef (Sieg) Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-031-2022-10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hennef.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 37 Multifunktionssystemen für die Stadt Hennef (Sieg)
Die Stadt Hennef schreibt die Anmietung und Wartung von Multifunktionssystemen mit folgenden Eckdaten aus:
Vertragslaufzeit: 01.03.2023 - 29.02.2028
Anzahl der Geräte: 37 Multifunktionssysteme A3
Abrechnungsart: nach effektiv erzeugtem Seitenvolumen und monatlicher Miete
Inbetriebnahme: 13.02.2023 bis 28.02.2023
53773 Hennef
Die Stadt Hennef (Sieg) beabsichtigt für ihr Rathaus, die Außenstellen der Verwaltung und die Schulen zum 01.03.2023 einen neuen Full-Service-Vertrag (All-in-Vertrag) auf Mietbasis über insgesamt 37 digitale Multifunktionssysteme über 60 Monate abzuschließen, der außer der Miete auch die Wartung und das Verbrauchsmaterial (außer Papier und Heftklammern) beinhaltet.
Eine sogenannte Verpoolung der Systeme mit Freivolumen findet wegen der gewünschten quartalsmäßigen, verbrauchsgerechten Abrechnung einzelner Mandanten nicht statt.
Zur Orientierung können folgende Seiten-Volumina als Erfahrung aus den letzten Jahren als unverbindlicher Richtwerte für das zu erwartende Volumen angenommen werden:
- 300.000 S/W-Seiten monatlich
- 50.000 Farb-Seiten monatlich
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von 37 Multifunktionssystemen für die Stadt Hennef
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30855
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.konicaminolta.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQD4E4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.