Patienten-Informations- und Kommunikations-System (PIKS) für einen Neubau der Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: KLF_KHZG_OV_01-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freudenstadt
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Postleitzahl: 72250
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klf-net.de
Abschnitt II: Gegenstand
Patienten-Informations- und Kommunikations-System (PIKS) für einen Neubau der Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH
Die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH ("KLF") befindet sich in Trägerschaft des Landkreises Freudenstadt (Baden-Württemberg). Die KLF ist der zentrale Gesundheitsversorger für die Menschen im Landkreis Freudenstadt. Die KLF hat im Rahmen des "Zukunftsprogramms Krankenhäuser" nach dem Krankenhauszukunftsgesetz ("KHZG") verschiedene Digitalisierungsprojekte zur Förderung eingereicht. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die nach dem KHZG geförderte Beschaffung eines Patienten-Informations- und Kommunikations-System (PIKS). Die ausgeschriebenen Leistungen unterfallen dem Fördertatbestand 2 des KHZG ("Patientenportal").
Das Projekt wird auf Grundlage des KHZG durch das Land Baden-Württemberg und den Bund mit Zuwendungen gefördert. Ein Zuwendungsbescheid ist bislang nicht ergangen. KLF behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern die Zuwendungen für das Projekt nicht zur Verfügung gestellt werden.
Krankenhaus Freudenstadt Karl-von-Hahn-Str. 100 72250 Freudenstadt
Im Neubau und in Teilen des Bestands des KLF mit ca. 340 Betten ist ein neues Patienten-Informations- und Kommunikations-System ("PIKS") zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Es muss sich um ein zentral über eine Administratorenplattform gesteuertes PIKS mit Bedside-Terminals und mobiler Webseite als Patienten-Infotainment mit Anwendungen/ Applikationen für alle vom KLF angebotenen
Dienste handeln. Der Zugriff auf die Anwendungen muss in der Klinik vollständig und außerhalb in eingeschränktem Umfang grundsätzlich möglich sein. Weitere Anforderungen zu den technischen Voraussetzungen enthält das Leistungsverzeichnis.
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen die Lieferung und Installation der folgenden Systeme:
- 150 Bedside-Terminal Normalstation inkl. Lizenz, 1 3-15"
- 10 Bedside-Terminal Wahlleistung inkl. Lizenz, > 15"
- 160 Nachttischarme
- 200 Paar Nachttisch-Halterungen für Nachttischarme
- 160 Wandhalterungen Parkposition Bedside-Terminal
- 25 IP-Set-Top-Boxen
- 17 Monitore 40-45" Wahlleistungszimmer
Hinzu kommen Kupfer-, Verbindungs- und HDMI-Kabel.
Darüber hinaus sind folgende PIKS-Services für die Basismodule zu erbringen:
- Setup- und Managementoberfläche
- Projektmanagement/ Engineering/ Montageplanung
- Aufruf Android/ iOS
- Patientenumfrage
- Dedalus-Anbindung
Hinzu kommen Schulungen/ Einweisungen, Beschriftungen sowie die Erstellung von Revisionsunterlagen.
Optional werden Support-, Service- und Stundenlohnarbeiten beauftragt.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang enthält das Leistungsverzeichnis.
Die Wartung wird mit dem EVB-IT Vertrag beauftragt.
1. Die Wartung wird mit dem EVB-IT Vertrag für einen Zeitraum von vier Jahren beauftragt. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr nach Ablauf der 4 Jahre wird ggf. gesondert durch KLF beauftragt.
2. Das Leistungsverzeichnis fragt in Pos. 1.2, 2.2 und 2.3 Stundenlohnarbeiten und Anfahrtskosten für Service und Support ab. Die angebotenen Stunden, Zuschläge und Anfahrten für Störungsbeseitigungseinsätze werden nur optional beauftragt.
3. Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) und § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Der zum Zeitpunkt der Ausschreibung maßgebliche Schwellenwert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR wird während der Vertragslaufzeit erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGR1J5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.