Medientechnik Cave Referenznummer der Bekanntmachung: VG-Nr. 2022 / 0311
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Iserlohn
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fh-swf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medientechnik Cave
Medientechnik für den Aufbau einer CAVE
Fachhochschule Südwestfalen Frauenstuhlweg 31 58644 Iserlohn
Die Fachhochschule Südwestfalen plant am Standort Iserlohn, auf dem Campus Frauenstuhlweg 31, im 1.OG des C-Gebäudes (ebenerdig), für den Fachbereich Maschinenbau, ein Digitales Entwicklungszentrum Südwestfalen (DECS) zu schaffen. Hierbei soll die Digitalisierung im Bereich der Virtual Reality (VR, virtuelle Realität) und Augmented Reality (AR, erweiterte Realität) vorangetrieben werden. Geplant ist eine Cave (dreiseitige 3D- Projektion inkl. Bodenprojektion) für interaktive, kommunikations- und präsentationsorientierte Multimediainhalte und daneben eine Large Space wearable VR für kollaborative Untersuchungen mit Single- User Experience zu errichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe project: syntropy GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.project-syntropy.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTKYYDYHU2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 (3) GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.