VBL Gasausschreibung ab 2023 ff Referenznummer der Bekanntmachung: IM 10-20220002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vbl.de
Abschnitt II: Gegenstand
VBL Gasausschreibung ab 2023 ff
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Zweck ist es, den Arbeitnehmern der bei ihr beteiligten Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Zur Vermögensverwaltung der VBL gehört auch die Verwaltung von Wohnimmobilien in großen Ballungsgebieten.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von CO2-neutralem Erdgas für die Immobilien der VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder für die Lieferjahre 2023 und 2024 mit der Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr.
Angefragt wird eine Belieferung frei Lieferstellen, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung. Das ausgeschriebene Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 26,4 GWh jährlich und verteilt sich auf eine leistungsgemessene Lieferstelle und 151 nicht-leistungsgemessene Lieferstellen.
Die mit Gas zu versorgenden Immobilien liegen in den Ballzungszentren Deutschlands verteilt.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von CO2-neutralem Erdgas für die VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder für die Lieferjahre 2023 und 2024 mit der Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr.
Angefragt wird eine Belieferung frei Lieferstellen, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung. Das ausgeschriebene Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 26,4 GWh jährlich und verteilt sich auf eine leistungsgemessene Lieferstelle und 151 nicht-leistungsgemessene Lieferstellen.
Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Nachunternehmer sind auf dem Formblatt "Anlage 5" der Vergabeunterlagen mit dem Angebot zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGR1U8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.