Lieferung elektrischer Energie Referenznummer der Bekanntmachung: ZI STROM 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung elektrischer Energie
Das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit beabsichtigt, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, die Lieferung von elektronischer Energie auszuschreiben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Vergabe ist die Strombeschaffung und Stromlieferung an alle Strom-abnahmestellen des Auftraggebers, die im Leistungsverzeichnis (Anlage 1) aufgelistet sind gemäß Teil E Liefervertrag. Die Strombeschaffung erfolgt durch eine strukturierte Beschaffung in Teilmengen gemäß der Beschaffungsstrategie und Beschaffungszeit-raum (Teil E, Beschaffungs- und Liefervertrag, § 17) Das Gesamtliefervolumen beträgtca. 18,260 GWh für den Lieferzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.