Stadtteil und Citymanagement Hückeswagen Referenznummer der Bekanntmachung: FBIII-2022-026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hückeswagen
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 42499
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hueckeswagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtteil und Citymanagement Hückeswagen
Stadtteil und Citymanagement Hückeswagen
Schloss-Stadt Hückeswagen Auf`m Schloß 1 42499 Hückeswagen
Für die Umsetzung des ISEKs soll ein Citymanagement in Hückeswagen etabliert werden. Über eine Laufzeit von 6 Jahren soll dieses Büro das Bindeglied zwischen Stadtverwaltung und Bürgerschaft sein. Des Weiteren wird das Büro maßgeblich am Abruf von Fördermitteln beteiligt sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Korruptionsverhütung
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Nachweis der Eintragung im Handelsregister (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis der Eintragung in Form einer Kopie des Handelsregisterauszuges (nur bei Einzelunternehmen (e.K.), Personengesellschaften(GmbH&Co.KG, OHG, GmbH & Co. OHG, etc.) Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, KGaA etc.) und rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereinen).
- Eigenerklärung Mindestlohngesetz
- Eigenerklärung Sanktionspaket Russland
1. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherer (Krankenkasse,
Berufsgenossenschaft).
3. Bestätigung des Versicherungsgebers zur Berufshaftpflichtversicherung.
Sämtliche Unterlagen sind im Falle einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer oder Eignungsleihe auch von diesen vorzulegen.
Referenzen/Erfahrungen zu vergleichbaren Projekten aus den letzten fünf Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Hückeswagen
Zum Eröffnungstermin sind Bieter oder deren Vertreter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Erfüllungsort ist Hückeswagen, Gerichtsstand ist Wipperfürth.
2.) Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten über den Vergabemarktplatz an die
Vergabestelle der Schloss-Stadt Hückeswagen.
3.) Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Rheinland empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden.
Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
4.) Der Bieter trägt das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs seines Angebotes.
5.) Die Zuschlagserteilung erfolgt über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes. Die
Empfangsbestätigung ist über den Vergabemarktplatz zurückzusenden.
6.) Die genaue Terminabstimmung erfolgt nach Zuschlagserteilung durch den zuständigen Fachbereich.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YY5YY03
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html