ZBOT-FT - Zero Boil-Off Tank Filling & Transfer Phase 0-A Referenznummer der Bekanntmachung: 50WP2303
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
ZBOT-FT - Zero Boil-Off Tank Filling & Transfer Phase 0-A
Im vorliegenden Vorhaben sollen die Phasen 0 und A zum Projekt „ZBOT-FT“ (Zero Boil-Off Tank Filling & Transfer) beauftragt werden. Es handelt sich dabei um eine Experimentanlage für die internationale Raumstation (ISS), welche den Beitrag der DLR Raumfahrtagentur (RFA) zu einer Kooperation mit der NASA darstellt. Im Gegenzug wird die NASA die Anlage zur ISS transportieren, im US-amerikanischen Teil der ISS implementieren und Ressourcen zu deren Betrieb bereitstellen. Die Anlage soll durch deutsche und US Wissenschaftler gemeinsam genutzt werden. Ziel des gesamten ZBOT-Projektes ist es einen Beitrag zu kryogenen Flüssigkeitshandhabungstechnologien (cryogenic fluid management - CFM) zu liefern.
Innerhalb des vorliegenden Vorhabens sollen vollumfänglich die Phasen 0 und A für ZBOT-FT durchgeführt werden.
Ausgehend von den im SRD [AD1] festgelegten wissenschaftlichen Zielen und Experimentanforderungen sind in den Phasen 0-A die Anforderungen an die Hardware abzuleiten und mögliche Akkommodationskonzepte für den US-amerikanischen Teil der ISS zu definieren. Die Ergebnisse [AD1] der Vorentwicklung im Rahmen der Zuwendung ZBOT-FT an den deutschen PI sollen als Grundlage für die hier durchzuführenden Phasen 0 und A verwendet werden und so Entwicklungszeit und -kosten reduzieren.
Die Experimente sollen zu zukünftigen neuen Technologien führen, mit denen die Lagerung und der Transfer von kryogenen Flüssigkeiten ohne Abdampfverluste ermöglicht wird.
Für das Gesamtziel des ZBOT-FT Projektes gelten die im SRD [AD1] genannten Erfolgskriterien.
Für die in dieser Auftragsvergabe (FE-Vertrag) relevanten Phasen 0-A steht die Machbarkeitsuntersuchung im Mittelpunkt, aus der die Erstellung von Konzepten zur technischen Realisierung, Akkommodation und Betrieb der ZBOT-FT Hardware hervorgehen soll. Für eine anschließende Phase B soll somit ermöglicht werden, aus den entwickelten Konzepten der Phase 0-A ein erfolgversprechendes und wirtschaftlichstes Konzept auszuwählen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Die Erstellung eines Konzeptes für die ZBOT-FT Hardware mit dem die im SRD [AD1] definierten Erfolgskriterien erreicht werden können.
- Die Untersuchung der Akkommodationsmöglichkeiten des ZBOT-FT Experiments innerhalb der „Microgravity Science Glovebox“ (MSG), dem EXPRESS Rack und dem „Fluids Integrated Rack“ (FIR).
- Die Untersuchung der Akkommodationsmöglichkeiten des ZBOT-FT Experiments auf einer alternativen orbitalen Raumstation, z.B. von AXIOM, oder gegebenenfalls weitere Alternativen, die voraussichtlich in den nächsten 5-6 Jahren zur Verfügung stehen werden.
Aufbauend auf den zuvor genannten wissenschaftlichen und technologischen Erkenntnissen, soll die Phase 0/A von ZBOT-FT in engem Austausch mit dem wissenschaftlichen Team durchgeführt werden.
Weitere Informationen: Siehe Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 1 GWB).
2. die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen im Rahmen einer Nachprüfungsverfahrens, nach Information der betroffenen Bieter/Bewerber über den Vertragsschluss durch den öffentlichen Auftraggeber, geltend gemacht worden ist (absolute Ausschlussfrist bei unterbliebener Information durch den öffentlichen Auftraggeber ist 6 Monate nach Vertragsschluss gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB).
3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
4. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
5. der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).