Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Rhein-Sieg-Kreises bzw. des Jahres- und Gesamtabschlusses 2023 der Stadt Troisdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0194-14-VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Rhein-Sieg-Kreises bzw. des Jahres- und Gesamtabschlusses 2023 der Stadt Troisdorf
Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Rhein-Sieg-Kreises bzw. des Jahres- und Gesamtabschlusses der Stadt Troisdorf (mit jeweiliger optionaler Verlängerungsmöglichkeit der vorgenannten Leistungen für die Jahre 2024 - 2027).
Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein-Sieg-Kreises
Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg, Stadt Troisdorf Kölner Str. 176 53840 Troisdorf
- Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Rhein-Sieg-Kreises nebst Lagebericht gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW in Verbindung mit § 102 Gemeindeordnung NRW
Der Vertrag beinhaltet seitens des Auftraggebers bestehende Verlängerungsoptionen für die Prüfung des Jahresabschlusses in den Jahren 2024- 2027. Die optionale Verlängerung für die Jahre 2024 - 2027 hat bis spätestens 31.10. des Vorjahres für das jeweils folgende Haushaltsjahr durch den Auftraggeber zu erfolgen.
Prüfung der Jahres- und der Gesamtabschlüsse der Stadt Troisdorf
Stadt Troisdorf (Rathaus) Kölner Straße 176 53840 Troisdorf Die Leistung ist - auch wenn sie durch den Rhein-Sieg-Kreis vergeben wird - hauptsächlich in Troisdorf zu erbringen.
- Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Troisdorf nebst Lagebericht gemäß § 102 Gemeindeordnung NRW mit der Möglichkeit der optionalen Verlängerung für vier weitere Jahresabschlüsse (2024 bis 2027)
- Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 der Stadt Troisdorf nebst Lagebericht gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW mit der Möglichkeit der optionalen Verlängerung für vier weitere Gesamtabschlüsse (2024 bis 2027)
Der Vertrag beinhaltet seitens des Auftraggebers bestehende Verlängerungsoptionen für die Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse in den Jahren 2024 - 2027. Die optionale Verlängerung für die Jahre 2024 - 2027 hat bis spätestens 31.10. des Vorjahres für das jeweils folgende Haushaltsjahr durch den Auftraggeber zu erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Eigenerklärung Ausschlussgründe) zu erklären.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen für Nachunternehmer.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen.
Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden.
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
Im Rahmen des Angebots sind - neben Referenzprojekten - schriftlich aussagefähige Profile der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen zu erbringen.
Zu der Erklärung über berufliche Qualifikation und Berufserfahrung gehören auch Angaben zur formalen Berufsausbildung, Anzahl der Berufsjahre bzw. Berufserfahrung in der jeweiligen Funktion sowie Verankerung im Unternehmen des Bieters in Jahren.
Der Nachweis über Erfahrung und Sachkunde speziell bezogen auf kommunale Jahres- und Gesamtabschlussprüfungen der im Falle einer Auftragserteilung eingesetzten hauptverantwortlichen Ansprechperson (Teamleiter/in) ist zudem über Referenzprojekte in Bezug auf das NKF zu erbringen unter Angabe von Ansprechpartnern in der jeweiligen Kommune (Telefon, E-Mail, Fax), Name des/der vor Ort tätigen Teamleiter/-in des Bieters sowie des Prüfungszeitraums.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat, und behält sich die Nachforderung entsprechender Erklärungen vor.
Es sind Referenzprojekte (abgeschlossene Prüfungen aus den Geschäftsjahren 2017 - 2020) über mindestens
- 1 NKF- Jahresabschlussprüfung für einen Kreis (Los 1) aus Nordrhein-Westfalen
- 1 NKF- Jahres- und 1 NKF Gesamtabschlussprüfung für eine Stadt mit mind. 50.000 Einwohnern (Los 2)
aus Nordrhein - Westfalen mit den entsprechenden Angaben durch Eigenerklärung nachzuweisen.
Hierfür wird die Verwendung des Formblattes "Personal" empfohlen.
Die Erklärungen zu den Referenzen werden stichprobenartig geprüft. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes.
Sofern hierdurch die Mindestanzahl der geforderten Referenzprojekte unterschritten wird, muss das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
1) Abschluss des Integritätsvertrags
2) Eintragungen im Wettbewerbsregister oder im Gewerbezentralregister können zum Angebotsausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
1) Erklärungen/Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- ausgefülltes und signiertes Angebotsformular
- ausgefülltes Preisblatt je Los
- Formblatt Personal (Referenzangaben / Erfahrung und Kompetenz Prüfungsleiter)
- Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend)
- Formblatt "Unteraufträge"
2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
- Profile der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter:innen
- Eigenerklärung "Ausschlussgründe"
3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert)
- Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (der Nachweis sollte nicht älter als 6 Monate sein.)
- unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags
- Verpflichtungserklärungen und Nachweise für Nachunternehmer
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungs- und die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind - unter Angabe der Präqualifizierungsnummer - zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB wird ausschließlich über das Vergabeportal versendet.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBD4MZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.