Rahmenvereinbarung über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten im Regionalforstamt Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/12/022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten im Regionalforstamt Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten in sieben Reviergruppen des Regionalforstamtes Hochstift.
Reviergruppe Egge Nord
Wald und Holz NRW Stiftsstraße 15 33014 Bad Driburg Der Sitz des zuständigen Regionalforstamtes Hochstift ist in der Stiftsstraße 15 in 33014 Bad Driburg.
Die staatlichen Forstbetriebsbezirke werden entsprechend ihrer räumlichen Verteilung im Raum Hochstift und OWL (Minden) in folgende Reviergruppen als Leistungs- bzw. Erfüllungsorte aufgeteilt:
1. Egge Nord (5 Forstbetriebsbezirke - Kempen, Altenbeken, Torfbruch, Bad Driburg, Neuenheerse Nord)
2. Egge Süd (3 Forstbetriebsbezirke - Dalheim, Hardehausen, Neuenheerse Süd)
3. Hochstift Ost (1 Forstbetriebsbezirk - Karsbrunn)
4. Paderborn Hochfläche (2 Forstbetriebsbezirke - Böddecken, Gellinghausen)
5. Hochstift Süd (1 Forstbetriebsbezirk - Bredelar)
6. Mindener Reviere (2 Forstbetriebsbezirke - Porta Westfalica, Mindener Wald)
7. Raum Büren (3 Forstbetriebsbezirke - Büren, Ringelstein, Wünnenberg)
Es handelt sich also um 7 räumliche Lose mit insgesamt 17 Revieren, unterteilt in jeweilige Fachpositionen.
Haupterfüllu...
Das Regionalforstamt Hochstift stellt ein breites Portfolio an forstlichen Nebenarbeiten in einer Rahmenvereinbarung zusammen. Die verschiedenen Leistungen sind in drei sachliche Cluster aufgeteilt und können für bis zu sieben Lose (Reviergruppen) beboten und abgerufen werden.
Abgeschlossen wird daher eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten im Regionalforstamt Hochstift.
Die anfallenden forstlichen Nebentätigkeiten erstrecken sich auf Leistungen, die sehr starke Anknüpfungen an landwirtschaftliche oder außerforstwirtschaftliche Maßnahmen haben.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom voraussichtlich 01.11.2022 bis zum 31.10.2023 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Kündigt einer der Teilnehmenden das Vertragsverhältnis, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarungen im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Ein Abruf der Einzelleistungen (Einzelmaßnahmen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Eine Pflicht zum Abruf durch den Auftraggeber besteht nicht. Eine bestimmte Abrufmenge wird nicht garantiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.
Reviergruppe Egge Süd
Wald und Holz NRW Stiftsstraße 15 33014 Bad Driburg Der Sitz des zuständigen Regionalforstamtes Hochstift ist in der Stiftsstraße 15 in 33014 Bad Driburg.
Die staatlichen Forstbetriebsbezirke werden entsprechend ihrer räumlichen Verteilung im Raum Hochstift und OWL (Minden) in folgende Reviergruppen als Leistungs- bzw. Erfüllungsorte aufgeteilt:
1. Egge Nord (5 Forstbetriebsbezirke - Kempen, Altenbeken, Torfbruch, Bad Driburg, Neuenheerse Nord)
2. Egge Süd (3 Forstbetriebsbezirke - Dalheim, Hardehausen, Neuenheerse Süd)
3. Hochstift Ost (1 Forstbetriebsbezirk - Karsbrunn)
4. Paderborn Hochfläche (2 Forstbetriebsbezirke - Böddecken, Gellinghausen)
5. Hochstift Süd (1 Forstbetriebsbezirk - Bredelar)
6. Mindener Reviere (2 Forstbetriebsbezirke - Porta Westfalica, Mindener Wald)
7. Raum Büren (3 Forstbetriebsbezirke - Büren, Ringelstein, Wünnenberg)
Es handelt sich also um 7 räumliche Lose mit insgesamt 17 Revieren, unterteilt in jeweilige Fachpositionen.
Haupterfüllu...
Das Regionalforstamt Hochstift stellt ein breites Portfolio an forstlichen Nebenarbeiten in einer Rahmenvereinbarung zusammen. Die verschiedenen Leistungen sind in drei sachliche Cluster aufgeteilt und können für bis zu sieben Lose (Reviergruppen) beboten und abgerufen werden.
Abgeschlossen wird daher eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten im Regionalforstamt Hochstift.
Die anfallenden forstlichen Nebentätigkeiten erstrecken sich auf Leistungen, die sehr starke Anknüpfungen an landwirtschaftliche oder außerforstwirtschaftliche Maßnahmen haben.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom voraussichtlich 01.11.2022 bis zum 31.10.2023 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Kündigt einer der Teilnehmenden das Vertragsverhältnis, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarungen im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Ein Abruf der Einzelleistungen (Einzelmaßnahmen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Eine Pflicht zum Abruf durch den Auftraggeber besteht nicht. Eine bestimmte Abrufmenge wird nicht garantiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.
Reviergruppe Hochstift Ost
Wald und Holz NRW Stiftsstraße 15 33014 Bad Driburg Der Sitz des zuständigen Regionalforstamtes Hochstift ist in der Stiftsstraße 15 in 33014 Bad Driburg.
Die staatlichen Forstbetriebsbezirke werden entsprechend ihrer räumlichen Verteilung im Raum Hochstift und OWL (Minden) in folgende Reviergruppen als Leistungs- bzw. Erfüllungsorte aufgeteilt:
1. Egge Nord (5 Forstbetriebsbezirke - Kempen, Altenbeken, Torfbruch, Bad Driburg, Neuenheerse Nord)
2. Egge Süd (3 Forstbetriebsbezirke - Dalheim, Hardehausen, Neuenheerse Süd)
3. Hochstift Ost (1 Forstbetriebsbezirk - Karsbrunn)
4. Paderborn Hochfläche (2 Forstbetriebsbezirke - Böddecken, Gellinghausen)
5. Hochstift Süd (1 Forstbetriebsbezirk - Bredelar)
6. Mindener Reviere (2 Forstbetriebsbezirke - Porta Westfalica, Mindener Wald)
7. Raum Büren (3 Forstbetriebsbezirke - Büren, Ringelstein, Wünnenberg)
Es handelt sich also um 7 räumliche Lose mit insgesamt 17 Revieren, unterteilt in jeweilige Fachpositionen.
Haupterfüllu...
Das Regionalforstamt Hochstift stellt ein breites Portfolio an forstlichen Nebenarbeiten in einer Rahmenvereinbarung zusammen. Die verschiedenen Leistungen sind in drei sachliche Cluster aufgeteilt und können für bis zu sieben Lose (Reviergruppen) beboten und abgerufen werden.
Abgeschlossen wird daher eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten im Regionalforstamt Hochstift.
Die anfallenden forstlichen Nebentätigkeiten erstrecken sich auf Leistungen, die sehr starke Anknüpfungen an landwirtschaftliche oder außerforstwirtschaftliche Maßnahmen haben.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom voraussichtlich 01.11.2022 bis zum 31.10.2023 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Kündigt einer der Teilnehmenden das Vertragsverhältnis, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarungen im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Ein Abruf der Einzelleistungen (Einzelmaßnahmen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Eine Pflicht zum Abruf durch den Auftraggeber besteht nicht. Eine bestimmte Abrufmenge wird nicht garantiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.
Reviergruppe Paderborner Hochfläche
Wald und Holz NRW Stiftsstraße 15 33014 Bad Driburg Der Sitz des zuständigen Regionalforstamtes Hochstift ist in der Stiftsstraße 15 in 33014 Bad Driburg.
Die staatlichen Forstbetriebsbezirke werden entsprechend ihrer räumlichen Verteilung im Raum Hochstift und OWL (Minden) in folgende Reviergruppen als Leistungs- bzw. Erfüllungsorte aufgeteilt:
1. Egge Nord (5 Forstbetriebsbezirke - Kempen, Altenbeken, Torfbruch, Bad Driburg, Neuenheerse Nord)
2. Egge Süd (3 Forstbetriebsbezirke - Dalheim, Hardehausen, Neuenheerse Süd)
3. Hochstift Ost (1 Forstbetriebsbezirk - Karsbrunn)
4. Paderborn Hochfläche (2 Forstbetriebsbezirke - Böddecken, Gellinghausen)
5. Hochstift Süd (1 Forstbetriebsbezirk - Bredelar)
6. Mindener Reviere (2 Forstbetriebsbezirke - Porta Westfalica, Mindener Wald)
7. Raum Büren (3 Forstbetriebsbezirke - Büren, Ringelstein, Wünnenberg)
Es handelt sich also um 7 räumliche Lose mit insgesamt 17 Revieren, unterteilt in jeweilige Fachpositionen.
Haupterfüllu...
Das Regionalforstamt Hochstift stellt ein breites Portfolio an forstlichen Nebenarbeiten in einer Rahmenvereinbarung zusammen. Die verschiedenen Leistungen sind in drei sachliche Cluster aufgeteilt und können für bis zu sieben Lose (Reviergruppen) beboten und abgerufen werden.
Abgeschlossen wird daher eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten im Regionalforstamt Hochstift.
Die anfallenden forstlichen Nebentätigkeiten erstrecken sich auf Leistungen, die sehr starke Anknüpfungen an landwirtschaftliche oder außerforstwirtschaftliche Maßnahmen haben.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom voraussichtlich 01.11.2022 bis zum 31.10.2023 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Kündigt einer der Teilnehmenden das Vertragsverhältnis, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarungen im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Ein Abruf der Einzelleistungen (Einzelmaßnahmen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Eine Pflicht zum Abruf durch den Auftraggeber besteht nicht. Eine bestimmte Abrufmenge wird nicht garantiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.
Reviergruppe Hochstift Süd
Wald und Holz NRW Stiftsstraße 15 33014 Bad Driburg Der Sitz des zuständigen Regionalforstamtes Hochstift ist in der Stiftsstraße 15 in 33014 Bad Driburg.
Die staatlichen Forstbetriebsbezirke werden entsprechend ihrer räumlichen Verteilung im Raum Hochstift und OWL (Minden) in folgende Reviergruppen als Leistungs- bzw. Erfüllungsorte aufgeteilt:
1. Egge Nord (5 Forstbetriebsbezirke - Kempen, Altenbeken, Torfbruch, Bad Driburg, Neuenheerse Nord)
2. Egge Süd (3 Forstbetriebsbezirke - Dalheim, Hardehausen, Neuenheerse Süd)
3. Hochstift Ost (1 Forstbetriebsbezirk - Karsbrunn)
4. Paderborn Hochfläche (2 Forstbetriebsbezirke - Böddecken, Gellinghausen)
5. Hochstift Süd (1 Forstbetriebsbezirk - Bredelar)
6. Mindener Reviere (2 Forstbetriebsbezirke - Porta Westfalica, Mindener Wald)
7. Raum Büren (3 Forstbetriebsbezirke - Büren, Ringelstein, Wünnenberg)
Es handelt sich also um 7 räumliche Lose mit insgesamt 17 Revieren, unterteilt in jeweilige Fachpositionen.
Haupterfüllu...
Das Regionalforstamt Hochstift stellt ein breites Portfolio an forstlichen Nebenarbeiten in einer Rahmenvereinbarung zusammen. Die verschiedenen Leistungen sind in drei sachliche Cluster aufgeteilt und können für bis zu sieben Lose (Reviergruppen) beboten und abgerufen werden.
Abgeschlossen wird daher eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten im Regionalforstamt Hochstift.
Die anfallenden forstlichen Nebentätigkeiten erstrecken sich auf Leistungen, die sehr starke Anknüpfungen an landwirtschaftliche oder außerforstwirtschaftliche Maßnahmen haben.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom voraussichtlich 01.11.2022 bis zum 31.10.2023 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Kündigt einer der Teilnehmenden das Vertragsverhältnis, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarungen im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Ein Abruf der Einzelleistungen (Einzelmaßnahmen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Eine Pflicht zum Abruf durch den Auftraggeber besteht nicht. Eine bestimmte Abrufmenge wird nicht garantiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.
Reviergruppe Mindener Reviere
Wald und Holz NRW Stiftsstraße 15 33014 Bad Driburg Der Sitz des zuständigen Regionalforstamtes Hochstift ist in der Stiftsstraße 15 in 33014 Bad Driburg.
Die staatlichen Forstbetriebsbezirke werden entsprechend ihrer räumlichen Verteilung im Raum Hochstift und OWL (Minden) in folgende Reviergruppen als Leistungs- bzw. Erfüllungsorte aufgeteilt:
1. Egge Nord (5 Forstbetriebsbezirke - Kempen, Altenbeken, Torfbruch, Bad Driburg, Neuenheerse Nord)
2. Egge Süd (3 Forstbetriebsbezirke - Dalheim, Hardehausen, Neuenheerse Süd)
3. Hochstift Ost (1 Forstbetriebsbezirk - Karsbrunn)
4. Paderborn Hochfläche (2 Forstbetriebsbezirke - Böddecken, Gellinghausen)
5. Hochstift Süd (1 Forstbetriebsbezirk - Bredelar)
6. Mindener Reviere (2 Forstbetriebsbezirke - Porta Westfalica, Mindener Wald)
7. Raum Büren (3 Forstbetriebsbezirke - Büren, Ringelstein, Wünnenberg)
Es handelt sich also um 7 räumliche Lose mit insgesamt 17 Revieren, unterteilt in jeweilige Fachpositionen.
Haupterfüllu...
Das Regionalforstamt Hochstift stellt ein breites Portfolio an forstlichen Nebenarbeiten in einer Rahmenvereinbarung zusammen. Die verschiedenen Leistungen sind in drei sachliche Cluster aufgeteilt und können für bis zu sieben Lose (Reviergruppen) beboten und abgerufen werden.
Abgeschlossen wird daher eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten im Regionalforstamt Hochstift.
Die anfallenden forstlichen Nebentätigkeiten erstrecken sich auf Leistungen, die sehr starke Anknüpfungen an landwirtschaftliche oder außerforstwirtschaftliche Maßnahmen haben.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom voraussichtlich 01.11.2022 bis zum 31.10.2023 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Kündigt einer der Teilnehmenden das Vertragsverhältnis, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarungen im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Ein Abruf der Einzelleistungen (Einzelmaßnahmen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Eine Pflicht zum Abruf durch den Auftraggeber besteht nicht. Eine bestimmte Abrufmenge wird nicht garantiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.
Reviergruppe Raum Büren
Wald und Holz NRW Stiftsstraße 15 33014 Bad Driburg Der Sitz des zuständigen Regionalforstamtes Hochstift ist in der Stiftsstraße 15 in 33014 Bad Driburg.
Die staatlichen Forstbetriebsbezirke werden entsprechend ihrer räumlichen Verteilung im Raum Hochstift und OWL (Minden) in folgende Reviergruppen als Leistungs- bzw. Erfüllungsorte aufgeteilt:
1. Egge Nord (5 Forstbetriebsbezirke - Kempen, Altenbeken, Torfbruch, Bad Driburg, Neuenheerse Nord)
2. Egge Süd (3 Forstbetriebsbezirke - Dalheim, Hardehausen, Neuenheerse Süd)
3. Hochstift Ost (1 Forstbetriebsbezirk - Karsbrunn)
4. Paderborn Hochfläche (2 Forstbetriebsbezirke - Böddecken, Gellinghausen)
5. Hochstift Süd (1 Forstbetriebsbezirk - Bredelar)
6. Mindener Reviere (2 Forstbetriebsbezirke - Porta Westfalica, Mindener Wald)
7. Raum Büren (3 Forstbetriebsbezirke - Büren, Ringelstein, Wünnenberg)
Es handelt sich also um 7 räumliche Lose mit insgesamt 17 Revieren, unterteilt in jeweilige Fachpositionen.
Haupterfüllu...
Das Regionalforstamt Hochstift stellt ein breites Portfolio an forstlichen Nebenarbeiten in einer Rahmenvereinbarung zusammen. Die verschiedenen Leistungen sind in drei sachliche Cluster aufgeteilt und können für bis zu sieben Lose (Reviergruppen) beboten und abgerufen werden.
Abgeschlossen wird daher eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten im Regionalforstamt Hochstift.
Die anfallenden forstlichen Nebentätigkeiten erstrecken sich auf Leistungen, die sehr starke Anknüpfungen an landwirtschaftliche oder außerforstwirtschaftliche Maßnahmen haben.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom voraussichtlich 01.11.2022 bis zum 31.10.2023 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Kündigt einer der Teilnehmenden das Vertragsverhältnis, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarungen im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Ein Abruf der Einzelleistungen (Einzelmaßnahmen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Eine Pflicht zum Abruf durch den Auftraggeber besteht nicht. Eine bestimmte Abrufmenge wird nicht garantiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Dazu zählen insbesondere, jeweils i.d.g.F.:
- Einhaltung der AGB-Forst entsprechend der Bewerbererklärung
- Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), auf die Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1-4 MiLoG sowie die Dokumentationspflichten gemäß § 17 Abs. 1-2 MiLoG wird besonders hingewiesen.
Mit Angebotsabgabe haben die Bieter Ihrem Angebot eine Eigenerklärung, nach dem Muster im Anhang (Anlage 3 Bewerbererklärung) beizufügen, in der sie ihre Eignung entsprechend der AGB Forst NRW erklären.
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben
- Preisblatt
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung Mindestlohngesetz
- Eigenerklärung Sanktionspaket
- Bewerbererklärung zur AGB-Forst NRW
Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom 01.11.2022 bis zum 31.10.2023 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Laufzeit von 4 Jahren. Eine Laufzeit von vier Jahren wird daher nicht überschritten.
elektronisch
Mitarbeitende der Zentralen Vergabestelle des Landesbetriebes Wald und Holz NRW
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom voraussichtlich 01.11.2022 bis zum 31.10.2023 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Laufzeit von 4 Jahren.
Der voraussichtliche Zeitpunkt einer weiteren Bekanntmachung wird dann ggf. Mitte des Jahres 2023, 2024, 2025 oder 2026 (je nach Nutzung der Verlängerungsoption) sein.
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per Email sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im Vergabemarktplatz NRW zugelassen sind.
Postalische Angebote, Angebote per Email und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden!
Bitte beachten Sie weiter, dass die Kommunikation im laufenden Vergabeverfahren nur mit der Vergabestelle, nur schriftlich und auch nur über den Bereich "Kommunikation" im Vergabemarktplatz NRW erfolgen darf.
Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potenziellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig.
Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme.
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3YYVE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Nach Zugang der Schreiben "Mitteilung Nichtberücksichtigung 134 GWB" bzw. "Vorabinformation 134 GWB"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
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