Wartungsverträge für Flüssigsprengstoffdetektionssysteme vom Typ CEIA EMA3 Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.10 - 0205/22/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]710
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsverträge für Flüssigsprengstoffdetektionssysteme vom Typ CEIA EMA3
Wartungsverträge für Liquid Explosives Detection Systems (LEDS) vom Typ EMA3 des Herstellers CEIA
Wartungsvertrag für LEDS CEIA EMA3 - HAM, HAJ, BRE, Ref. 65
Flughäfen Hamburg, Hannover, Bremen und Bundespolizei Lübeck
Durchführen von bis zu 162 Wartungen an Standard-3-Typ-B-LEDS Typ CEIA EMA3 an den Flughäfen Hamburg, Hannover und Bremen sowie Bundespolizei Ref. 65 in Lübeck, davon bis zu 56 Wartungen im geplanten Nutzungszeitraum 2022 - 2023 und bis zu weitere 106 Wartungen in 2024 und 2025 (als Verlängerungsoptionen)
Der aus Los 1 resultierenden Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr, siehe II.2.7
Wartungsvertrag für LEDS CEIA EMA3 - BER, ERF, LEJ, DRS
Flughäfen Berlin-Brandenburg, Erfurt, Leipzig und Dresden
Durchführen von bis zu 74 Wartungen an Standard-3-Typ-B-LEDS Typ CEIA EMA3 an den Flughäfen Berlin-Brandenburg, Erfurt, Leipzig und Dresden, davon bis zu 26 Wartungen im geplanten Nutzungszeitraum 2022 - 2023 und bis zu weitere 48 Wartungen in 2024 und 2025 (als Verlängerungsoptionen)
Der aus Los 2 resultierenden Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr, siehe II.2.7
Wartungsvertrag für LEDS CEIA EMA3 - SCN, CGN, DUS, STR
Flughäfen Saarbrücken, Köln-Bonn, Düsseldorf, Stuttgart
Durchführen von bis zu 184 Wartungen an Standard-3-Typ-B-LEDS Typ CEIA EMA3 an den Flughäfen Saarbrücken, Köln-Bonn, Düsseldorf und Stuttgart, davon bis zu 66 Wartungen im geplanten Nutzungszeitraum 2022 - 2023 und bis zu weitere 118 Wartungen in 2024 und 2025 (als Verlängerungsoptionen)
Der aus Los 3 resultierenden Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden
Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr, siehe II.2.7
Wartungsvertrag für LEDS CEIA EMA3 - FRA
Flughafen Frankfurt Main
Durchführen von bis zu 33 Jahreswartungen an von der Bundespolizei am Flughafen Frankfurt Main (FRA) betriebenen Standard-3-Typ-B-LEDS vom Typ CEIA EMA 3 nur in 2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Fügen Sie dem Angebot eine deutsch- oder englischsprachige Erklärung der Herstellerin der Standard-3-Typ-B-LEDS Typ CEIA EMA 3, der Firma C.E.I.A. SpA, Zona Industriale, 54/56, 52041 Viciomaggio AR, Italien, oder deren deutscher Niederlassung CEIA GmbH, Peter-Sander Straße 37A, 55252 Wiesbaden bei, in welcher diese Sie zur Durchführung der hier ausgeschriebenen Wartungen autorisiert.
Die zu wartenden Standard-3-Typ-B-LEDS Typ CEIA EMA 3 stehen in der Regel in Sicherheitsbereichen, zu denen kein freier Zugang besteht.
Erklären Sie, dass Sie
- für Los 1 über mindestens je zwei unterwiesene Mitarbeitende der Bieterin mit Flughafensicherheitsausweisen für die Flughäfen Hamburg, Hannover und Bremen verfügen,
- für Los 2 über mindestens je zwei unterwiesene Mitarbeitende der Bieterin mit Flughafensicherheitsausweisen für die Flughäfen Berlin-Brandenburg, Erfurt, Leipzig/Halle und Dresden verfügen,
- für Los 3 über mindestens zwei unterwiesene Mitarbeitende der Bieterin mit Flughafensicherheitsausweisen für die Flughäfen Saarbrücken, Köln-Bonn, Düsseldorf und Stuttgart verfügen, und
- für Los 4 über mindestens zwei unterwiesene Mitarbeitende der Bieterin mit Flughafensicherheitsausweisen für den Flughafen Frankfurt am Main verfügen
und dadurch berechtigt sind, sich in den dortigen Sicherheitsbereichen zu bewegen. Unterwiesene Mitarbeitende sind solche Personen, die durch die Herstellerin der zu wartenden LEDS oder deren deutscher Niederlassung hierfür geschult und autorisiert worden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt und es erfolgt eine Abfrage des Wettbewerbsregisters. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle geprüft, ob kein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Der Ablauf des Vergabeverfahrens und die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen und Informationen sind abschließend im mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Dokument "02 - Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen" dargestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.