EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erweiterung der Deponien Balingen-Hölderle und Albstadt-Schönbuch
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Balingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72336
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zollernalbkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erweiterung der Deponien Balingen-Hölderle und Albstadt-Schönbuch
Der Zollernalbkreis plant die Vergabe von Planungsleistungen (Ingenieurleistungen gemäß HOAI) für die Erweiterung der beiden DK 0,5-Deponien Balingen-Hölderle und Albstadt-Schönbuch.
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform "subreport ELViS" unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
Deponien Balingen-Hölderle und Albstadt-Schönbuch
Um eine langfristige Entsorgungssicherheit im Zollernalbkreis für DK-0- und DK-I-Mengen zu gewährleisten, sieht der Zollernalbkreis eine Erweiterung der beiden DK-0,5-Deponien Balingen-Hölderle und Albstadt-Schönbuch zu DK-0- und DK-I-Deponien vor. Hierzu wurden die Leistungsphasen 1 – 4 bereits abgeschlossen.
Die Planfeststellungsbeschlüsse erfolgten für beide Deponien im Juli 2022 und befinden sich derzeit in Zustellung bzw. Auslegung. Es wird jeweils von einem ungestörtem Ablauf der Rechtsmittelfrist ausgegangen, so dass die Bestandskraft der Planfeststellungsbeschlüsse voraussichtlich jeweils Ende August 2022 eintritt.
Die gegenständlich auszuschreibenden Planungsleistungen betreffen die Umsetzung der Erweiterungsmaßnahmen an beiden Deponiestandorten. In diesem Rahmen sind die Leistungsphasen 5 bis 9 gem. § 43 HOAI (Ingenieurbauwerke) zu erbringen.
Zusätzlich soll im Rahmen der Planung folgende Besondere Leistung beauftragt werden:
– Örtliche Bauüberwachung.
Die Beauftragung der Leistungen efolgt stufenweise. In einer ersten Stufe sind zunächst jeweils die ersten Bauabschnitte der Betriebsabschnitte DK 0 und DK I (Herstellung der Basisabdichtungen) umzusetzen. In weiteren Stufen erfolgt die Beauftragung der Planung für die weiteren Bauabschnitte, die Betriebsabschnitte 2 und 3 sowie für die Oberflächenabdichtung der jeweiligen Betriebsabschnitte für beide Deponien. In diesem Rahmen werden voraussichtlich – mindestens für die zukünftigen Oberflächenabdichtungen – auch (Teil-)Leistungen der Leistungsphasen 2 – 4 gem. § 43 HOAI erforderlich werden.
Nach Planungs- und Baufortschritt.
Sollten mehr als vier Bewerber die gesetzten Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine weitere Abschichtung der Bewerber anhand folgender Auswahlkriterien und Systematik:
Zur Abgabe eines Angebotes, werden vorrangig Bewerber (oder Bewerbergemeinschaften) aufgefordert die – als Auswahlkriterium Nr. 1 – einen Mindestumsatz von 2 Mio. EUR in jedem einzelnen der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019 bis 2021 vorweisen können und die – als Auswahlkriterium 2 – über mindestens eine Referenz über die Durchführung von Planungsleistungen gemäß § 43 HOAI (mind. LPH 3 – 8) für die Oberflächenabdichtung einer Deponie (DK I-Deponie oder höherwertig) verfügen. Die Planungsleistung muss im Zeitraum 2018 bis 2022 abgeschlossen oder mind. bis LPH 7 bearbeitet worden sein und sich in der Bauausführung befinden. Zudem sind ausschließlich Referenzen von Planungsleistungen in Deutschland zulässig. Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang).
Die Auswahlkriterien 1 und 2 müssen beide erfüllt sein, damit ein Bewerber vorrangig berücksichtigt wird.
Sollten nicht mindestens vier Bewerber auch die gesetzten Auswahlkriterien erfüllen, werden aus der Gruppe der Bewerber, welche die Mindestkriterien erfüllen, weitere Bewerber hinzugelost, so dass die angestrebte Mindestzahl von vier Bewerbern für die zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens gesichert ist. Sollten mehr als vier Bewerber auch die gesetzten Auswahlkriterien erfüllen, erfolgt auch in diesem Fall eine Losentscheidung (§ 75 Abs. 6 VgV).
Zu Ziff. II.2.7: Bei der dargestellten Laufzeit handelt es sich zunächst nur um die geschätzte Laufzeit für die Umsetzung der jeweils 1. Bauabschnitte der 1. Betriebsabschnitte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
– Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden;
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers.
– Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens;
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
– Eigenerklärung über die Anzahl des Fachpersonals;
– Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzen über die Durchführung von Planungsleistungen gemäß § 43 HOAI (mind. LPH 5 – 8) zur Errichtung eines neuen Deponieabschnittes (Basisabdichtung oder multifunktionale Zwischenabdichtung für eine DK I-Deponie oder höherwertig);
– Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz über die Durchführung von Leistungen der örtlichen Bauüberwachung (als Besondere Leistung gemäß Anlage 12.1 zur HOAI) bei einem Deponiebauprojekt.
– Eigenerklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) jeweils durchschnittlich mindestens drei Ingenieure im Bereich Deponieplanung beim Bewerber beschäftigt waren;
– Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzen über die Durchführung von Planungsleistungen gemäß § 43 HOAI (mind. LPH 5 – 8) zur Errichtung eines neuen Deponieabschnittes (Basisabdichtung oder multifunktionale Zwischenabdichtung für eine DK I-Deponie oder höherwertig). Die Planungsleistung muss jeweils im Zeitraum 2018 bis 2022 abgeschlossen worden sein oder mindestens bis LPH 7 bearbeitet worden sein und sich in der Bauausführung befinden. Die jeweilige Referenz muss sich auf einen jeweils unterschiedlichen Deponiestandort beziehen. Zudem sind ausschließlich Referenzen von Planungsleistungen in Deutschland zulässig. Die Referenzen müssen diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang);
– Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz über die Durchführung von Leistungen der örtlichen Bauüberwachung (als Besondere Leistung gemäß Anlage 12.1 zur HOAI) in den Jahren 2019 bis Juli 2022 bei einem Deponiebauprojekt. Die anzugebende Referenz (Eigenerklärung) muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang).
Die zu erbringenden Planungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI (insbesondere § 43 HOAI).
Einhaltung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2. Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation auf der Vergabeplattform "subreport ELViS" unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen.
3. Rückfragen sind ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 15.08.2022 bei der oben genannten Stelle eingehen.
Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.
4. Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang der genutzten Vergabeplattform einzureichen (vgl. Ziffer I.3).
5. Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.
6. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.