FE 77.0608/2022 - Ermittlung von Fußverkehrsaufkommen aus Kurzzeitzählungen und Umfelddaten Referenznummer der Bekanntmachung: Z2kyl-FE 77.0608/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 77.0608/2022 - Ermittlung von Fußverkehrsaufkommen aus Kurzzeitzählungen und Umfelddaten
FE 77.0608/2022 - Ermittlung von Fußverkehrsaufkommen aus Kurzzeitzählungen und Umfelddaten
Daten zum Verkehrsaufkommen, oft in Form von Querschnittszählungen, sind zentraler Bestandteil von Planungsprozessen, sie dienen der Dimensionierung von Verkehrsanlagen und der Abwägung der Belange der unterschiedlichen Nutzergruppen des Verkehrsraums. Ebenso werden in Forschungsprojekten sowie der Verkehrssicherheitsarbeit Daten zum Verkehrsaufkommen benötigt, bspw. zur Evaluation von Maßnahmen oder als Expositionsgrößen bei der Bewertung der Verkehrssicherheit. Im Gegensatz zum Kfz-Verkehr existieren jedoch für den Fußverkehr keine etablierten Methoden abseits von manuellen Verkehrszählungen. Aufgrund des großen personellen und damit finanziellen Aufwands für manuelle Zählungen werden Daten zum Fußverkehrsaufkommen deshalb bisher nur selten erhoben.
Ziel des Projektes ist die Ableitung von Hochrechnungsfaktoren, mit denen (z. B. für Verkehrsplanungen oder Forschungsprojekte) aus Kurzzeitzählungen (Querschnittszählungen) tägliche Aufkommen berechnet werden können. Damit kann der Aufwand zur Erfassung von Fußverkehrsaufkommen deutlich gesenkt und somit ein häufigerer Einbezug dieser Daten in kommunale Planungen und Forschungsprojekte ermöglicht werden. Im Projekt soll auch geprüft, und wenn möglich eine Methodik entwickelt werden, die Hochrechnung durch den Einbezug von Umfelddaten (z. B. Lage der Zählstelle, Umfang der Bebauung und Art der Nutzung in der Umgebung) zu verbessern. Zudem soll im Ergebnis des Projektes eine Methodik vorliegen, mit der aus existierenden Umfelddaten, gestützt durch das Geografische Informationssystem (GIS), Fußverkehrsaufkommen abgeleitet werden kann. Diese Ergebnisse sollen schließlich den Einbezug von Fußverkehrsaufkommen in kommunale Planungsvorhaben sowie in Forschungsprojekte mit geringerem personellem und finanziellem Aufwand ermöglichen. Des Weiteren sollen sie in die Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), bspw. die Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE), einfließen.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
- Kenntnisse und Erfahrungen bei der Erhebung des Verkehrsaufkommens von nicht-motorisiertem Verkehr, nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1)
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Verkehrs- und Stadtplanung, nachzuweisen durch mindestens 2 abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2)
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Hochrechnung von Verkehrsaufkommen unter Hinzunahme mehrerer Datenquellen, nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 3)
- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Richtlinien, Leitfäden oder wissenschaftlichen Dokumentationen aus dem Bereich „Verkehrsplanung“, nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 4)
- Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung, nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter; auch für Unterauftragnehmer
- Notwendige technische Ausstattung gemäß des geforderten Vorgehens, nachzuweisen durch Eigenerklärung über Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.