VgV Projektsteuerung gem. §2 AHO-Heft Nr.: 9 (2020) | Generalsanierung Hohenstaufen-Gymnasium Göppingen Referenznummer der Bekanntmachung: SGOEP-2022-0024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goeppingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Projektsteuerung gem. §2 AHO-Heft Nr.: 9 (2020) | Generalsanierung Hohenstaufen-Gymnasium Göppingen
Die Stadt Göppingen beabsichtigt die Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums in Göppingen. Das Gebäude wurde 1959 vom Architekten Günter Behnisch mit Bruno Lambert erbaut und in den Jahren 2000 und 2002 mit Anbauten ergänzt. Das Gebäude ist ein sehr gut überliefertes Beispiel der Schularchitektur der 1950er Jahre und steht seit 2015 unter Denkmalschutz. Das Hohenstaufen Gymnasium ist ein dreizügiges Gymnasium mit bilingualem Zug mit derzeit ca. 520 Schülern. Das Gymnasium ist zentral im Stadtgebiet gelegen und im unmittelbaren Umfeld des Gymnasiums befinden sich ein Sportplatz, eine Sporthalle und eine Schwimmhalle.
Die Schule bietet auch ein Ganztagesangebot mit der Essensversorgung durch eine Mensa, welche nicht im Schulgebäude selbst untergebracht ist.
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Das Architekturbüro Behnisch Architekten ist mit der Generalsanierung beauftragt. Derzeit befindet sich das Projekt in einem fortgeschrittenen Stadium der Vorplanung (LPH 2). Im November ist damit zu rechnen, dass die Entwurfsplanung bereits begonnen hat. Die Sanierung der Schule soll bis spätestens Ende 2026 fertiggestellt sein.
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Für die Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums wird nun die Projektsteuerung mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.Die Nutzfläche des Gebäudes wurde mit ca. 4000m² ermittelt.
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Die Kosten werden auf 26,5 Mio € brutto (KG 300-700) für die Sanierung und auf 4 Mio € brutto (KG 300-700) für die benötigte Interimsschule geschätzt . Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 14.11.2022 statt.
Hohenstaufenstraße 39, 73033 Göppingen
Für die Leistungen der Projektsteuerung gem. § 2 AHO-Heft Nr.: 9 (März 2020), Grundleistungen der Projektstufen analog der Architektenleistungen ab LPH 3 HOAI, Handlungsbereiche A-E wird ein geeignetes Büro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
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Das bestehende Gebäude soll saniert und umgebaut werden. Geplant ist eine Generalsanierung des Klassentraktes und der Flügelbauten, die Grundrissstruktur kann in großen Teilen belassen werden, es sind nur kleinere Anpassungen notwendig. Während der Sanierung wird es einen Umzug des Klassentrakts und der Fachklassentrakte in ein Interimsgebäude geben, welches ebenfalls mit geplant und ausgeführt wird. Das Schulgebäude ist barrierefrei.
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Ziel ist es, Nutzeranforderungen, denkmalschutzrechtliche Belange, energetische Anforderungen und Wirtschaftlichkeit der Sanierung miteinander in Einklang zu bringen.
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Die Umsetzung folgender Maßnahmen ist geplant:
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Generalsanierung:
- Generalsanierung des gesamten denkmalgeschützten Gebäudes mit Erhalt der Bausubstanz
- die denkmalgerechte, energetische Sanierung der Fassade
- die denkmalgerechte, energetische Sanierung der Außenbauteile, wie Dach, Deckenuntersichten und Wände
- Einbau von Lüftungsanlagen zur mechanischen Be- und Entlüftung des Hauptklassentraktes und der Fachräume
- Erneuerung sämtlicher technischer Anlagen (Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlage)
- Einbau eines Glasfasernetzes für die Datentechnik (Herstellung der notwendigen datentechnischen Infrastruktur innerhalb des Gebäudes)
- Brandschutzsanierung
- das denkmalgerechte Aufarbeiten oder Erneuern sämtlicher Oberflächen
- Sanierung der Außenanlage
- Ausstattung der Unterrichtsräume mit digitalen Schultafelsystemen
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Interimsschule:
- Errichtung einer Modulanlage für die Auslagerung der Schule in zwei Bauabschnitten (Bauzeit insgesamt zwei Jahre)
- die Herrichtung des Sportplatzes für die Aufstellung der Interimsschule und anschließende Sanierung des Sportplatzes nach Abbau der Interimsschule
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Das Mensagebäude, die Sporthalle und die Schwimmhalle, die sich ebenfalls auf dem Grundstück befinden, sind nicht Teil der Generalsanierung.
Derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass die vorhandene Fassade erhalten und saniert wird. Diese Variante wird vom Landesamt für Denkmalpflege unterstützt und ist durch diese Behörde zuschussfähig. Es ist geplant, für die Maßnahme noch weitere Zuschüsse an anderen Stellen zu beantragen. Für die Baumaßnahme ist neben der Baugenehmigung eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich.
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Nach der derzeitigen Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für die Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums auf 26,5 Mio € brutto (KG 300-700) für die Sanierung und auf 4 Mio € brutto (KG 300-700) für die benötigte Interimsschule zur Auslagerung des Schulbetriebs.
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Für die Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums wurden 2018 vom RP Stuttgart 2,1 Mio € Fördermittel zugesagt. Die Verwaltung wird in Anbetracht der aktuellen Kostenentwicklung bei diesem Projekt nach Vorliegen der Kostenberechnung (mit Entwurfsplanung LPH 3) einen überarbeiteten Fördermittelantrag stellen.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber*innen/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber*innen/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 Bewerber*innen vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
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1.finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte) .
Umsätze in den letzten 3 Jahren, 50 Punkte,
Personalstruktur 50 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) der Bewerberinnen, des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter*innen für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden. Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden.
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2.technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte) .
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können insgesamt 3 Referenzkategorien eingereicht werden. Referenzen A und B sind zwingend, Referenz C ist optional:
Für Referenz A muss 1 Referenzprojekt eingereicht werden (150 mögliche Punkte).
Für Referenz B muss 1 Referenzprojekt eingereicht werden (150 mögliche Punkte).
Für Referenz C kann 1 Referenzprojekt eingereicht werden (100 mögliche Punkte).
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 400 Punkte erreicht werden.
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Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss der Bewerberin / des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber*in gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom/von der Bewerber*in bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl der Bewerberin / des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber*innen mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber*innen gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerberinnen / Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Referenz A (zwingend):
Nachweis der Projektsteuerung gem. AHO eines realisierten und vergleichbaren Projekts (Thema Sanierung / Umbau eines Gebäudes).
(Vergleichbarkeit: Sanierung / Umbau eines Gebäudes, eine Schule wird höher bepunktet, ca. 4000 m² Nutzfläche, denkmalgeschütztes Gebäude, Gesamtkosten ca. 30 Mio. € brutto KG 300-700). Es können max. 5 Punkte erreicht werden. Weitere Informationen siehe Matrix in der Anlage.
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Referenz B (zwingend):
Nachweis der Projektsteuerung gem. AHO eines realisierten und vergleichbaren Projekts (Thema Schulbau oder vergleichbar).
(Vergleichbarkeit: Neubau oder Umbau Schule oder vgl., ca. 4000 m² Nutzfläche, Gesamtkosten ca. 30 Mio. € brutto KG 300-700, öffentlicher Auftraggeber). Es können max. 5 Punkte erreicht werden. Weitere Informationen siehe Matrix in der Anlage.
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Referenz C (optional):
Nachweis der Projektsteuerung eines realisierten Projekts gem. AHO (qualitativ hochwertige Architektur oder Projektsteuerung eines denkmalgeschützten Gebäudes). Es können max. 5 Punkte erreicht werden. Weitere
Informationen siehe Matrix in der Anlage.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.Voraussichtliche weitere Termine: Verhandlungsgespräche 14.11.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
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Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
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Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
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Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber*innen/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber*innen/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer*innen selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann die Bewerberin/ den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jede*r Bewerber*in und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jede*r Nachunternehmer*in im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und über die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter/innen für entsprechende Dienstleistungen in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
Jede*r Bewerber*in, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen, es sollen 3 Referenzkategorien eingereicht werden.Für die Referenz A,B und C kann jeweils 1 Referenzprojekt gewertet werden, das von der Bewerberin / von dem Bewerber erbracht wurde.
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Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis der Projektsteuerung gem. AHO eines realisierten vergleichbaren Projekts zum Thema Sanierung / Umbau
- Gesamtprojektkosten (KG 300 - 700) mind. 10.000.000 € brutto
- Leistungszeitraum 2011 - Mitte 2022, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Projektstufen (min. 2 - 5) im Unternehmen.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis der Projektsteueuerung gem. AHO eines realisierten vergleichbaren Projekts zum Thema Schule- Gesamtprojektkosten (KG 300 - 700) mind. 5.000.000 € brutto
- Leistungszeitraum 2011 - Mitte 2022, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Projektstufen (min. 2 - 5) im Unternehmen.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Für Referenz C gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis der Projektsteuerung gem. AHO eines realisierten Projekts mit qualitativ hochwertiger Architektur oder Projektsteuerung eines denkmalgeschützten Gebäudes- Gesamtprojektkosten (KG 300 - 700) mind. 5 Mio. € brutto
- Leistungszeitraum 2011 - Mitte 2022, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Projektstufen (min. 2 - 5) im Unternehmen.
Nachweis der Hochwertigkeit z.B über Auszeichnung oder Wettbewerbserfolg oder vergleichbar oder Projektsteuerung eines denkmalgeschützten Gebäudes, Bewertung mit max. 5 Punkten.Auszeichnung durch gestalterische Kommission mit Fachleuten oder Projektsteuerung eines denkmalgeschützten Gebäudes = 5 Punkte.
Wettbewerbserfolg, gelistet bei einer Architektenkammer = 3 Punkte.
Sonstige = 1 Punkt.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der
Realisierung und Nachweis z.B. durch eine Kopie der Auszeichnung.
Die Bewertung muss durch ein Auswahlgremium erfolgt sein. Es können max. 5 Punkte erreicht werden.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter*in. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigte*r Vertreter*in benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jede*n Bewerber*in / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jede*n Nachunternehmer*in muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 14.11.2022 statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter*innen über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die Antragstellerin / der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn die Antragstellerin / der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin / des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).