Beratung und Unterstützung der NADA beim Ausbau und der Weiterentwicklung des deutschlandweiten Netzwerks GEMEINSAM GEGEN DOPING
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nada.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung und Unterstützung der NADA beim Ausbau und der Weiterentwicklung des deutschlandweiten Netzwerks GEMEINSAM GEGEN DOPING
Aufbauend auf den Anforderungen des internationalen Regelwerks des Welt Anti Doping Codes (WADC) sowie der Internationalen Standard for Education (ISE) für die Prävention hat die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) mit GEMEINSAM GEGEN DOPING ein deutschlandweites Netzwerk für Dopingprävention aufgebaut und entwickelt.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Dienstleister gesucht, der das Ressort Prävention der NADA beim weiteren Ausbau des Netzwerkansatzes und der strukturellen Verankerung von GEMEINSAM GEGEN DOPING in der gesamtdeutschen Sportlandschaft berät und unterstützt.
Das Doping-Präventionsnetzwerk GEMEINSAM GEGEN DOPING stellt eine der zwei Säulen der Anti-Doping-Arbeit der NADA dar. Denn für das übergeordnete Ziel der sauberen Leistung von Athlet*innen sind neben einem effektiven Doping-Kontroll-System auch umfassende präventive Maßnahmen wichtig.
Ziel der GGD Netzwerkarbeit ist es, insbesondere Nachwuchssportler*innen als primäre Zielgruppe frühzeitig zu erreichen und durch präventive Maßnahmen den Leistungssport von morgen mitzugestalten. Dabei soll sich das GGD Netzwerk als Wertegemeinschaft verstehen, deren Basis Offenheit, Kompetenz, Authentizität, Aktivität und Nahbarkeit bilden.
Die übergeordnete strategische Ausrichtung von GGD soll fortlaufend weiterentwickelt und entsprechend den Bedürfnissen der verschiedenen Anspruchsgruppen (Zielgruppen, Verbände und Vereine) angepasst werden. Hierzu gehört sowohl eine Stärkung des Netzwerksansatzes und eine Steigerung der kommunikativen Verbreitung von GGD als auch die Festigung bestehender bzw. die Initiierung neuer Kooperationen.
Der/die Auftragnehmer*in soll die NADA in diesem Zusammenhang sowohl durch strategische Beratung als auch bei der operativen Umsetzung der Netzwerkarbeit unterstützen.
Zu seinen/ihren Aufgaben werden u.a. gehören:
- Beratung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Netzwerkansatzes unter Berücksichtigung sich ändernder Anforderungen (z.B. zuwendungsrechtlicher Natur) und der steigenden Anzahl der Netzwerkmitglieder
- Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung neuer Präventionsangebote für die Netzwerkpartner
- Beratung und Unterstützung bei der Sicherstellung eines Transfers der Netzwerkidee in die Projektarbeit - Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Netzwerkveranstaltungen
- Festigung der Zusammenarbeit der NADA mit den zentralen Partnern (SV und LSB/LSV) durch enge Kooperation bei der Präventionsarbeit
- Bewerbung von NADA Präventions-Angeboten in den Netzwerkstrukturen
- Aufnahme neuer Mitglieder in das GGD Netzwerk und Weiterentwicklung der GGD Community.
Dabei hat die Umsetzung aller Projektbausteine immer in enger Abstimmung mit der NADA-Prävention zu erfolgen. Im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Präsenz-Netzwerkveranstaltungen wird die persönliche Anwesenheit des Auftragnehmers in Bonn/Köln erwartet; darüber hinaus ist eine persönliche Anwesenheit nicht regelmäßig, sondern nur bedarfsabhängig in Abstimmung mit der Auftraggeberin erforderlich.
Die Vergütung erfolgt auf Basis von Stundensätzen nach Aufwand pro Arbeitspaket mit Obergrenze.
Pro Jahr kann etwa von folgendem – geschätzten – Stundenaufwand ausgegangen werden:
A. Grundausrichtung und Gesamtbetreuung: 320 Stunden B. Integrierte Umsetzung der Grundausrichtung: 280 Stunden C. Netzwerkveranstaltung: 240 Stunden.
Einzelheiten werden den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes übersandt.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag zweimalig um weitere 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt mithin 48 Monate. Bei der Verlängerungsmöglichkeit handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin. Der/die Auftragnehmer*in hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Vertragslaufzeit.
Bei allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden darüber hinaus für die eingereichten Referenzen wie folgt Punkte vergeben.
Erfüllt ein Referenzprojekt über die Mindestanforderungen gemäß Ziffer III.1.3, Nr. 1) hinaus eine oder mehrere der folgenden Anforderungen, erhält er dafür die angegebene Punktzahl.
- Das Referenzprojekt hat einen Bezug zum Leistungssport (Nachwuchs- und/oder Spitzensport) – 2 Punkte
- Inhalt der im Rahmen des Referenzprojektes erbrachten Leistungen war u.a. eine Zusammenarbeit mit Personen/ Institutionen aus dem organisierten Sport in Deutschland (Vereins- oder Verbandslandschaft) – 2 Punkte
- Das Referenzprojekt hat einen inhaltlichen Bezug zum Themenbereich der Dopingprävention (insbesondere der Sensibilisierung und Aufklärung für die Anti-Doping-Thematik) – 3 Punkte
Maximal sind bei einem Referenzprojekt 7 Punkte erreichbar.
Bewertet werden die zwei nach den angegebenen Kriterien besten Referenzen; insgesamt sind mithin maximal 14 Punkte erreichbar.
Bei mehreren Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf dem 5. Platz entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Falls erforderlich: Bewerbergemeinschaftserklärung, Formblatt 1 2. Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Formblatt 2 3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Formblatt 3 4. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist.
5. Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen, Formblatt 4 Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Formblatt 5. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie einen aktuellen Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister abzugeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt 5 beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV).
1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (vergleichbar sind Leistungen der Kommunikations- und Strategieberatung, im Veranstaltungs- und Projektmanagement), Formblatt 6 2) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung. Alternativ: Abgabe einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird, Formblatt 7.
Zu 1) Mindestens erforderlich ist ein Gesamtumsatz von 100.000 Euro im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Zu 2) Erforderlich ist eine Betriebshafthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jeweils mindestens zweifach maximiert.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt 5) beifügen. In diesem Fall ist es erforderlich, dass das/die Drittunternehmen die Leistung erbringen, für die ihre Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 S. 3 VgV).
1) Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzleistungen, Formblatt 8
Zu 1) Mindestens 2 Referenzprojekte, im Rahmen derer der Bewerber Leistungen aus den Bereichen der Strategie- und Kommunikationsberatung sowie dem Projektmanagement mit Sportbezug erbracht hat.
Die Referenzen müssen einen Auftragsumfang von jeweils mindestens 60.000 Euro haben und aus den letzten fünf Jahren (gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist) stammen, d.h. in diesem Zeitraum begonnen haben. Referenzprojekte, die aktuell noch laufen, müssen zum Ende der Teilnahmefrist mindestens den geforderten Auftragsumfang von 60.000 Euro erreicht haben.
- Die besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes werden Vertragsbestandteil.
- Da die ausgeschriebene Leistung mit Fördergeldern des Bundes finanziert wird, ist dem BMI und seinen nachgeordneten Behörden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, unentgeltliches Nutzungsrecht an den Ergebnissen und Entwicklungen des Vorhabens eingeräumt.
- Für den/die Bestbieter*in wird vor Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister eingeholt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Von allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden die besten 5 zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert (zu den Auswahlkriterien vgl. Ziffer II.2.9). Bei mehreren Bewerbern auf dem 5. Platz entscheidet das Los. In der ersten Runde der Angebotsphase sind von den Bewerbern verbindliche Erstangebote abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das wirtschaftlichste Erstangebot zu erteilen. Falls die Auftraggeberin sich für die Durchführung von Verhandlungen entscheidet, werden im Anschluss an den Eingang der Erstangebote alle Bieter, die ein formell ordnungsgemäßes Erstangebot abgegeben haben, zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Die Auftraggeberin behält sich in diesem Fall vor, basierend auf dem Ergebnis der Verhandlungsgespräche die Vergabeunterlagen fortzuschreiben. Nach den Verhandlungsgesprächen erhalten alle Bieter Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Folgeangebotes. Weitere Verhandlungsrunden sind nicht vorgesehen, bleiben für den Bedarfsfall aber vorbehalten.
2. Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden den Bewerbern auf der Vergabeplattform www.subreport.de barrierefrei zur Verfügung gestellt. Die vollständige Leistungsbeschreibung sowie ein Vertragsmuster werden den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes zur Verfügung gestellt.
Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 5 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bewerber auch in anderer Form erbringen.
3. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform www.subreport.de durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden, nicht zu beantworten.
5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/