Planungsleistungen an BOS-Funkstandorten des Landes NRW Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 53.3/ 1000999817/ALN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen an BOS-Funkstandorten des Landes NRW
Rahmenvereinbarung Planungsleistungen an BOS-Funkstandorten des Landes NRW
NRW
In Deutschland wird ein flächendeckendes Funknetz auf der Basis des TETRA-Standards betrieben, das von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und dem technischen Hilfswerk genutzt wird. Das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Infrastruktur der Basisstationen und des Zugangsnetzes in NRW verantwortlich. Die Anbindung der Leitstellen sowie die Verbindung der Basisstationen untereinander und an die Vermittlungsstellen der BDBOS erfolgt nach Möglichkeit per Richtfunk. Auf Grund re-gelmäßiger Netzänderungsmaßnahmen müssen vorhandene Funkstationen nachgerüstet und weitere Basisstationen und Repeater errichtet oder zurückgebaut werden. Ferner ist die Anbindung diverser Liegenschaften per Richtfunk an das Digitalfunknetz vorzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Generalplanung für den Umbau, Neubau von Basisstationen, Repeatern und anderen Funkstandorten, Richtfunknachrüstungen und Funkanbindungen von Dienstliegenschaften der Polizei NRW. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit drei Auftragnehmern abzuschließen.
Dieser Vertrag soll eine feste Laufzeit von zwei Jahren haben. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich - höchstens zweimal - um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45327
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rengsdorf
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56579
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44793
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DF8B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.