TGA-Planung Energetische Sanierung des Hans-Böckler-Berufskollegs Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0172-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung Energetische Sanierung des Hans-Böckler-Berufskollegs
Die Stadt Münster beabsichtigt die energetische Sanierung von Gebäuden am Schulstandort des Hans-Böckler-Berufskollegs im Stadtbezirk Münster Mitte.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die beschriebene Maßnahme.
Münster
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die im Folgenden näher beschriebene Maßnahme "Energetische Sanierung des Hans-Böckler-Berufskollegs". Zu bearbeiten sind die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Zum Leistungsumfang zählen einzelne, in der Leistungsbeschreibung konkret bezeichnete besondere Leistungen, insb. eine tägliche (nicht notwendig ganztägige) Baustellenpräsenz.
Die Stadt Münster beabsichtigt, den Standort des Hans-Böckler-Berufskollegs umfassend energetisch zu sanieren. Der Standort besteht aus einem Schulgebäude, einem WC-Verbindungstrakt und einer 3-fach Sporthalle.
Ein Großteil der technischen Gebäudeausrüstung stammt noch aus der Errichtungszeit und ist daher ebenfalls im Zuge der energetischen Sanierung zu erneuern. Ziel der Maßnahme ist es, den Gesamtkomplex energetisch so zu ertüchtigen, dass der zukünftige Jahresheizwärmebedarf unter 50 kWh/m2a (Niedrigstenergieniveau) liegt.
Im Rahmen der energetischen Sanierung ist die gesamte Gebäudehülle (Dach, Fassade und Fenster) des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung energetischer, statisch-konstruktiver und gestalterischer Aspekte nachhaltig zu erneuern. Der Schulbetrieb soll während der Sanierungsmaßnahme aufrecht erhalten bleiben; Auslagerungen einzelner Klassen sind möglichst zu vermeiden.
Außerdem soll eine PV Fassade im südlichen Fassadenbereich des Hauptgebäudes mit eingeplant werden. Des Weiteren ist geplant, die technische Gebäudeausrüstung im Bereich Heizungs- und Lüftungstechnik zu erneuern. Auch ist eine Erneuerung der Elektrohauptverteilung und die Installation von Elektroladestationen vorgesehen.
An der Dreifachsporthalle soll im Rahmen der energetischen Sanierung nicht nur die Gebäudehülle umfassend saniert werden, sondern auch der gesamte Innenbereich der Sporthalle. Die Umkleiden und Sanitärbereiche einschl. weiterer Nebenräume sind zu sanieren. Im Zusammenhang mit der Durchführung der Sanierungsarbeiten sind auch moderate Grundrissanpassungen vorgesehen. In diesem Zuge sind Trink- und Schmutzwassernetz sowie das Heizungsnetz zu erneuern. Im Hallenbereich ist eine neue LED-Hallenbeleuchtung einschl. Sicherheitsbeleuchtung geplant. Auch die Tribünenanlage und die Trennvorhänge sind zu erneuern. Weiterhin ist eine barrierefreie Erschließung durch den Einbau einer Aufzugsanlage geplant.
Die Umsetzung aller Sanierungsmaßnahmen ist unter laufendem Schulbetrieb geplant. Die Ferienzeiten sollen weitestgehend für die lärmintensiven Maßnahmen genutzt werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYHT6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html