Planungs- und Ingenieurleistung für die Erstellung einer ganzheitlichen Planung der Telekommunikationsinfrastruktur in Aalen und Heidenheim
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aalen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidenheim
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und Ingenieurleistung für die Erstellung einer ganzheitlichen Planung der Telekommunikationsinfrastruktur in Aalen und Heidenheim
Mit dem interkommunalen Modellprojekt „#Aalen-HeidenheimGemeinsamDigital“ soll die Lebens- und Arbeitsqualität der Städte Aalen und Heidenheim mithilfe digitaler Technologien nachhaltig erhöht werden. Der Bund stellt dafür umfassende Fördermittel zur Verfügung und eröffnet den Städten Aalen und Heidenheim damit die Gelegenheit, eine Vorreiterrolle bei der digitalen Stadtentwicklung in der Region Ostwürttemberg und darüber hinaus einzunehmen und so die Potenziale der Digitalisierung zum Zwecke des Gemeinwohls zu erschließen.
Grundlage und Startpunkt des Kooperationsprojekts ist die Erarbeitung einer ganzheitlichen Planung der Telekommunikationsinfrastruktur.
Die ganzheitliche Planung der Telekommunikationsinfrastruktur ermöglicht für beide Städte die Ist- und Soll-Darstellung verschiedener Infrastrukturkomponenten wie Glasfaser, Mobilfunk (2G bis 5G) und Sensoriknetzwerke (Low Power Wide Area Network) und bildet die Grundlage für den mittel- bis langfristigen Endausbau zu einem gigabitfähigen Netz. Die Planung bildet somit auch die infrastrukturelle Grundlage der Smart City-Strategie für Aalen und Heidenheim und sämtliche im Rahmen des Modellprojekts zu entwickelnder Anwendungen.
Die hierfür zu erbringenden Planungs- und Ingenieurleistungen bestehen aus folgenden Bausteinen:
- Dokumentation und Darstellung der vorhandenen Breitbandinfrastruktur und aktuellen Versorgungslage
- Anpassung des FTTB Masterplans: Umplanung auf die Vorgaben der neuen Förderprogramme
- Breitbandplanung für alle relevanten Endpunkte (auch FTTI) und Priorisierung
- Aktuelle Mobilfunkabdeckung
- Erarbeiten einer Mobilfunkgrobplanung (4G/5G)
- Erarbeiten eines Entwurfs für Sensoriknetzwerke
- Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen für die weitere Umsetzungsplanung
Der Auftrag wird als 1 Los vergeben, jedoch wird mit den beiden Kostenstellen (Aalen und Heidenheim) jeweils ein separater Vertrag geschlossen.
Stadtgebiet Aalen, Stadtgebiet Heidenheim
Die Städte Aalen und Heidenheim planen die gemeinsame Beschaffung von Planungs- und Ingenieurleistungen zur Erstellung einer ganzheitlichen Planung der Telekommunikationsinfrastruktur.
Die Leitlinien der Smart City Charta des Bundes besagen, dass die digitale Transformation Ziele, Strategien und (Infra-)Strukturen sowie Daten und Dienstleistungen benötigt. Die Telekommunikationsinfrastruktur dabei auf Glasfaser und kommerziellen Mobilfunk zu beschränken, ist jedoch unzureichend. Die Zukunft der Telekommunikationsinfrastruktur ist konvergent.
Welche Weichen müssen Aalen und Heidenheim stellen, welche Vorleistungen sind einzuplanen, damit auch in Zukunft dem technischen Fortschritt Rechnung getragen werden kann? Das zentrale Element auf diesem Weg ist eine innovative und ganzheitliche Infrastrukturplanung.
Die ganzheitliche Planung der Telekommunikationsinfrastruktur beschreibt das Zusammenwachsen unterschiedlicher Technologien und die zahlreichen Wechselwirkungen und Abhängigkeiten der Teilbereiche untereinander. Unsere Telekommunikationsnetze sind sehr vielseitig – mit jeder Innovation und mit jeder neuen Anwendung werden sie komplexer. Um bei dieser Entwicklung den Überblick zu behalten und vorausschauend handeln zu können, ist ein synergetischer Ansatz das Mittel der Wahl. Nur mit dieser ganzheitlichen Herangehensweise bei der Planung ist der Nachhaltigkeitsaspekt erfüllbar, welchen die Leitlinie 1.1 der Smart City Charta des Bundes als Marschrichtung bzw. Grundvoraussetzung für die zukünftige Stadtentwicklung vorgibt.
Um in der Umsetzungsphase direkt in die Realisierung der ganzheitlichen Planung der Telekommunikationsinfrastruktur , aufbauend darauf aber auch in die Umsetzung der weiteren Projektbausteine starten zu können, wird dieser Projektansatz bereits im Zuge der Strategiephase als allgemeine Grundlage für beide Städte mitentwickelt. Dieser liefert die grundlegende Infrastrukturplanung, den Ausgangspunkt für weitere Meilensteine wie beispielsweise eine kommunale Cockpitlösungen, intelligentes Parkraummanagement oder den neuen City-Logistik Ansatz. Die ganzheitliche Planung der Telekommunikationsinfrastruktur ist das Grundgerüst, mit dessen Hilfe ein „Digitaler Zwilling“ als digitales Abbild vielfältiger städtischer Prozesse entstehen kann. Im Rahmen eines Digitalen Stadtentwicklungskonzeptes (DSEK) werden standortspezifische Möglichkeiten für die digitalgetriebene Wertschöpfung definiert und zur Umsetzung neuer digitaler Stadtentwicklungsfelder erprobt. Sogenannte „Living Labs“ ermöglichen den Test von Anwendungen mit besonders hohem Mehrwertpotenzial, bevor diese flächendeckend ausgerollt werden. Bei der Planung spielen insbesondere Sensorik, 5G-Konzept, Mobilfunkausbau inkl. FIBER TO THE INFRSTRUKTUR-Planung (FTTI), mögliche Augmented Reality-Applikationen und der „Digitale Zwilling“ zusammen. Die ausgeschriebene Planungsleistung fungiert somit als Grundlage für alle weiteren Aktivitäten der Smart Cities Aalen und Heidenheim.
Da all diese Teilbereiche ineinandergreifen und aufeinander aufbauen, ist die ganzheitliche Planung der Telekommunikationsinfrastruktur das solide Fundament, auf dem die Städte Aalen und Heidenheim ihre Digitalstrategien mit klaren Prioritäten und Zielen weiterentwickeln und für alle greifbar und erlebbar machen können.
Die heutige digitale Infrastruktur besteht nicht nur aus dem Glasfasernetz, sondern ebenso aus weiteren Netzebenen, wie beispielsweise Mobilfunknetzen. Das zurzeit durch die Netzbetreiber auszubauende 5G-Netz mit seiner hohen Datenübertragung sowie der Möglichkeit einer Echtzeitkommunikation ist Voraussetzung für viele Anwendungen im Zusammenhang mit Smart City-Projekten. Das 5G-Netz benötigt Glasfaserzuführungen zu den Antennenstandorten und somit müssen für einen Smart City-Rollout sowohl Glasfaser- als auch 5G-Netze vorhanden sein. Des Weiteren wird ein Vielfaches an Senderstandorten für das 5G-Netz benötigt, da durch die höheren Frequenzen die Reichweite der Standorte sinkt. Die Städte Aalen und Heidenheim machen sich daher auf den Weg, um die nötigen Vorbereitungen für eine digitale Zukunft zu treffen. Wesentliche Punkte der Vorbereitungen bestehen in der Identifikation möglicher Mobilfunkstandorte und der Einplanung der Standorte in das FTTB-Glasfasernetz zur Sicherstellung der Netzkonvergenz.
Mit Hilfe der ganzheitlichen Planung der Telekommunikationsinfrastruktur wird in Aalen und Heidenheim der Netzausbau proaktiv mitgestaltet, sodass alle Dienste wie beispielsweise die smarte Mobilität oder die Umsetzung eines umfassenden Parkraummanagements auf kommunaler Ebene nutzbar und strategisch steuerbar sind. Durch die Mitplanung des Mobilfunkausbaus werden Tiefbauarbeiten optimiert, Doppelungen vermieden und dadurch Kosten eingespart.
Mit dem Konvergenten Netzplan können zukunftssichere Planungen nach aktuellen fördertechnischen Vorgaben vollzogen werden. Die bereits geschaffene Infrastruktur wird durch die Aktivierung von Inselnetzen in Wert gesetzt und für die Ziele des Smart City-Projekts #Aalen-HeidenheimGemeinsamDigital nutzbar gemacht.
Der Leistungsumfang betrifft folgende Teilbereiche (exakter Beschrieb siehe Anlage Leistungsverzeichnis):
Konvergente Netzplanung für Aalen und Heidenheim:
- Projektsteuerung und Reporting
- Mobilfunkabdeckung
- Breitbandbestandserhebung (Festnetz/Funknetz)
- Anpassung der bestehenden FTTB-Planung
- Mobilfunkschemaplanung 5G und LTE-Funklochschließung
- Ausarbeitung Kostenschätzung
LWL Planung/Umplanung im Stadtgebiet Aalen:
- Analyse der Ist-Situation und Ermittlung von Kostensenkungspotentialen
- Struktur- und Mitverlegungsplanung FTTB nach Vorgaben der Bundesförderung
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport.
Folgende Anlagen, die mit der Bekanntmachung veröffentlicht werden, sind zu berücksichtigen:
- Anlage 01_KNP-AA-HDH_Leistungsverzeichnis
- Anlage 02_KNP-AA-HDH_Kriterienkatalog-TN-WBW
Anlage 03_KNP-AA-HDH_Formular-Teilnahmeantrag - Anlage 04_Bewertungsmatrix Verhandlungsverfahren
- Anlage 04_KNP-AA-HDH_Formblatt-Teilnahmeantrag
- Anlage 05_Informations- und Planunterlagen
o Anlage_05-1_KNP-AA-HDH_ProjektbeschriebPlanunterlagen Heidenheim o Anlage_05-2_Urkunde Förderbescheid o Anlage_05-3_Planunterlagen Aalen o Anlage_05-4_Planunterlagen Heidenheim
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungs- und Ingenieurleisutngen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28217
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme/Fertigstellung der Maßnahme (Ende).
Die Leistungen der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme sowie die Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) müssen bis zur genannten Frist vollumfänglich abgeschlossen sein.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. Angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15