Coaching neuer Führungskräfte Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-04812-7/33
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Coaching neuer Führungskräfte
Führungskräfte, die neu in ihre Funktion hineinwachsen, sollen in den ersten neun Monaten ihrer Tätigkeit intensiv und kompakt auf ihre neue Führungsaufgabe vorbereitet und durch einen erfahrenen Coach begleitet werden.
Ziel ist es, insbesondere diesen Führungskräften einen sicheren Start zu ermöglichen, damit sie ihr gesamtes Potenzial ausschöpfen und erweitern lernen. Sie sollen frühzeitig mit den Chancen und Risiken von Führung vertraut gemacht werden, um so von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen. Sie sollen damit ein nachhaltiges Führungsverständnis und -verhalten erwerben, welches sie im weiteren Berufsleben begleitet und weiter befähigt.
Die Führungskräfte sollen im Coaching die Gelegenheit erhalten, ihr individuelles Führungsverhalten zu reflektieren, persönliche Entwicklungsfelder alltagsnah zu identifizieren und sich in ihrer Führungsrolle zu professionalisieren. Dabei geht es insbesondere um die Förderung von sozialen, kommunikativen und persönlichen Fähigkeiten, die eigenverantwortliches Handeln stärken und alle Anwendungsbereiche systemisch durchdringen.
Das individuelle und bedarfsorientierte Coaching findet in der Regel in den Räumen im BMAS an den Standorten Berlin oder Bonn (notfalls auch digital mit einem durch das BMAS zur Verfügung gestellten Online-Tool) statt. Es stehen pro Führungskraft maximal 20 Coaching-Einheiten à 45 Minuten zur Verfügung. Es ist von ca. 30 Führungskräften bzw., Coachings pro Jahr auszugehen.
Die Coachees sollen aus einem Pool von mindestens je 5 Coaches pro Standort Bonn und Berlin auswählen können. Die Coaches sollen einen einschlägigen Nachweis einer systemischen Coaching-Ausbildung bzw. einer vergleichbar anerkannten Ausbildung von mindestens 150 Stunden bzw. mind. 12 Monaten erbringen. Darüber hinaus sollen die Coaches eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung als systemischer Coach vorweisen können. Der Anbieter soll mind. 5 Jahre Erfahrung mit Führungskräfte-Coachings haben und Referenzen im öffentlichen Dienst aufweisen, auf die er sich berufen kann.
Der Anbieter muss über ein deutsch sprechendes Justiziariat mit umfangreichen Kenntnissen in deutschem Vertragsrecht verfügen. Die Coachings erfolgen in deutscher Sprache.
Die Organisation der Termine, die Durchführung sowie die inhaltliche Aufbereitung erfolgen durch den Anbieter. Die Termine sind persönlich und individuell mit dem Coachee zu vereinbaren. Aus datenschutzrechtlichen Grund ist keine elektronische Abwicklung der Coachings gewünscht.
Die Coachings sollen voraussichtlich ab 1. Juni 2022 starten und bis zum 31. Mai 2025 (3 Jahre) laufen.
Die im Angebot enthaltene Vergütung für eine Coaching-Einheit (45 Minuten pro Einheit) soll alle erforderlichen und gewöhnlichen Nebenleistungen (z.B. Bürokosten, Sekretariat, Abschriften, übliche sachliche Aufwendungen, Vor- und Nachbereitungen) inkludieren. Reisekosten sind nicht aufzuführen und werden separat nach Vorlage der Originalbelege gemäß Bundesreisekostengesetz erstattet.
Die Vergütung erfolgt nach der tatsächlich erbrachten und nachgewiesenen Leistung. Die Rechnungsstellung muss in elektronischer Form gemäß § 3 Absatz 1 E Rechnungsverordnung erfolgen.
Bei einer Terminabsage seitens des Coachees zwischen 48 und 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden dem BMAS 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt, bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin der volle Honorarsatz.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02
Der Erfüllungsort ist in Berlin und Bonn. Das Ministerium hat den Hauptsitz in Berlin und den Zweitsitz in Bonn. Der Auftrag ist an beiden Standorten auszuführen.
siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Coaching neuer Führungskräfte
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.