Ärztliche Leistung zur Besetzung von Intensivtransportwagen im Essener Stadtgebiet
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 20190109-005794
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ärztliche Leistung zur Besetzung von Intensivtransportwagen im Essener Stadtgebiet
Ärztlichen Besetzung des Intensivtransportwagens
Arztgestellung Intensivtransport
Der Auftrag umfasst die ärztliche Besetzung eines Intensivtransportwagens (ITW) an 24 Stunden pro Tag. Diese teilt sich auf in einen Anwesenheitsdienst von Montag bis Sonntag, einschließlich gesetzlicher Feiertage (Feiertagsregelung NRW) von 07:30 Uhr bis 19:30 Uhr (12 Stunden) und einen Bereitschaftsdienst in den verbleibenden Zeiten.
Seitens der Auftraggeberin besteht in Ergänzung und Änderung der vorgenannten Zeiten die Möglichkeit, den Beginn des Anwesenheitsdienstes um bis zu eine Stunde vorzuziehen bzw. nach hinten zu verlegen. Das Dienstende verschiebt sich entsprechend, so dass 12 Stunden Anwesenheitsdienstzeit beibehalten werden.
Während der Bereitschaftszeit ist sicherzustellen, dass die diensthabende Ärztin / der diensthabende Arzt spätestens 30 Minuten nach Alarmierung durch die Leitstelle der Feuerwehr Essen einsatzbereit am Dienstort ist. Während der gesamten Bereitschaftszeit steht der ITW-Arzt / die ITW-Ärztin für ein Arzt-zu-Arzt-Gespräch zur Verfügung.
Arztgestellung Intensivtransport
Der Auftrag umfasst die ärztliche Besetzung eines Intensivtransportwagens (ITW) an 12 Stunden pro Tag, von Montag bis Freitag, gesetzliche Feiertage sind ausgenommen. Die Dienstzeit beginnt um 07:30 Uhr und endet um 19:30 Uhr. Sollte es für die Beendigung eines Einsatzes erforderlich sein, ist ein Dienstende bis 22:30 Uhr zu akzeptieren.
Seitens der Auftraggeberin besteht in Ergänzung und Änderung der vorgenannten Zeiten die Möglichkeit, den Beginn des Anwesenheitsdienstes um bis zu eine Stunde vorzuziehen bzw. nach hinten zu verlegen. Das Dienstende verschiebt sich entsprechend, so dass 12 Stunden Anwesenheitsdienstzeit beibehalten werden.
Zwischen den Vertragspartnern kann ein Einsatz außerhalb der Besetztzeiten und an den Wochenenden vereinbart werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.