Gleis- und Brückenbauarbeiten in Duisburg-Walsum
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.duisport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gleis- und Brückenbauarbeiten in Duisburg-Walsum
Die Hafen Duisburg-Rheinhausen GmbH (AG) hat auf dem direkt am Rheinufer gelegenen ehemaligen Betriebsgelände einer Papierfabrik in Duisburg-Walsum das Logport IV-Gelände errichtet.
Die Verbindung zwischen dem Areal Logport VI und dem Bahnhof Walsum bildet ein ca. 3 Kilometer langes, zurzeit betrieblich gesperrtes Verbindungsgleis, das Teil des Privatgleisanschlusses des Werkes war. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Erneuerung dieses Zuführungsgleises einschließlich der Sanierung bzw. Teilerneuerung von 3 Brückenbauwerken (EÜ).
Die Gleis- und Brückenbauarbeiten sollen in 2 getrennten Losen vergeben werden.
Los 1 beinhaltet die Sanierung bzw. Teilerneuerung der Brückenbauwerke (EÜ) zum Pauschalfestpreis. Los 2 umfasst die Erneuerung des Zuführungsgleises. Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt mittels eines vom AN durchzuführenden örtlichen Aufmaßes auf Einheitspreisbasis.
Sanierung / Teilerneuerung der Eisenbahnüberführungen im Bereich Gleis Logport VI in Duisburg Walsum
Duisburg Walsum
Gegenstand von Los 1 ist die Sanierung bzw. Erneuerung von 3 Brückenbauwerken.
Im Detail sind folg. Baumaßnahmen an den Überbauten vorgesehen:
- Sanierung der Eisenbahnüberführung Königstraße;
- Erneuerung der beiden Eisenbahnüberführungen Römerstraße und Dr. Wilhelm-Roelen-Straße.
Der Leistungsumfang umfasst u.a. die technische Bearbeitung, Koordination mit DB, Straßenverkehrsbehörde und anderen Beteiligten, Baustelleneinrichtung/Räumung, Vermessung, Kampfmittelsondierung, Verkehrssicherung, Abbruch / Entsorgung der vorh. Überbauten, Erdarbeiten, einschl. Roden etc., Bohrpfahlgründungen, Micropfahlgründungen, Herstellen Auflagerbänke, Kammerwände, Herstellen und Montage der Überbauten EÜ Römerstraße und EÜ Dr.-Wilhelm-Roelen-Str., Widerlagersanierung.
Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt werden.
Erneuerung des Zuführungsgleises zum Terminal Logport VI in Duisburg Walsum
Duisburg Walsum
Los 2 beinhaltet die Erneuerung des Zuführungsgleises zum Areal Logport VI, welches im Bahnhof Walsum hinter der Anschlußweiche 19W4 beginnt, und wenige Meter westlich des BÜ Brückenstraße in Höhe des Gleistores der ehemaligen Papierfabrik mit dem Übergang zum Logport VI endet. Das Zuführungsgleis verläuft ab Beginn über ca. 1,3 Kilometer parallel zur DB-Strecke 2271 bzw. dem durchgehenden Hauptgleis des genannten Bahnhofs. Dieses Gleis beinhaltet zudem zwei handbediente Weichen, ein beidseitig angebundenes Abstellgleis sowie drei nichttechnisch gesicherte Bahnübergänge (Schul-, Römer- und Brückenstraße),
Die Erneuerung des Zuführungsgleises hat in drei räumlichen Abschnitten zu erfolgen. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zudem sind außerhalb dieser Ausschreibung vorlaufend bzw. teilweise zeitlich parallel laufende Arbeiten, u.a. Sanierung eines Erdbauwerks (Damm) und die Verfüllung eines ehemaligen Bunkers, zu berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese nach Aufforderung durch die Vergabestelle durch den Nachweis der Gewerbeanmeldung, der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle zu ersetzen.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Die vorstehende Anforderung stellt eine Mindestanforderung dar. Der Auftraggeber kann die nach Aufforderung vorzulegenden Nachweise auch von Unternehmen fordern, die auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis verweisen, soweit sich die Nachweise nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergeben.
a) Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 5 Mio. EUR betragen. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann der AG verlangen, diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu ersetzen;
b) Angabe, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren eröffnet, kein Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (Formular 521);
c) Angabe, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet (Formular 521);
d) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (Formular 521). Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann der AG die Vorlage eines Gewerbezentralregisterauszugs verlangen;
e) Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden (Formular 521).
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann der AG die Vorlage einer Bescheinigung in Steuersachen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) verlangen;
f) Erklärung, dass der Bewerber seine Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann der AG die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft verlangen.
g) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden;
Die vorstehend unter a) bis g) geforderten Angaben stellen zugleich Mindestanforderung dar. Der Auftraggeber kann die auf Verlangen vorzulegenden Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen fordern, die keine Eigenerklärung vorlegen, sondern auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis verweisen, soweit sich die Nachweise nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergeben. Der Nachweis über das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung ist auch von präqualifizierten Unternehmen gesondert zu erbringen, wenn sich der Nachweis nicht aus den Eintragungen im Präqualifikationsverzeichnis ergibt.
Der Bieter muss durch mindestens eine Referenz nachweisen, dass er ein in wirtschaftlich, technischer und terminlicher Hinsicht annähernd vergleichbares Brückenbauwerk/Gleisbauprojekt erfolgreich realisiert hat. Das Referenzprojekt muss in den letzten 5 Jahren fertiggestellt worden und derzeit im Regelbetrieb sein.
Die vorstehende Referenzanforderung ist zugleich eine Mindestanforderung. Bei Verweis auf das Präqualifikationsverzeichnis hat der Bieter anzugeben, welches dort gespeicherte Bauvorhaben als Referenz dienen soll. Sofern sich bei präqualifizierten Bietern die vorstehende Referenzanforderung nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergibt, müssen auch präqualifizierte Bieter diese Mindestanforderung durch eine auszufüllende Referenzliste nachweisen.
Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme für die Vertragserfüllung und 5 % der Nettoauftragssumme zur Absicherung der Mängelansprüche nach Abnahme. Alle Bürgschaften haben den Mustern des AG zu entsprechen.
Abschlagszahlungen nach Baufortschritt gem. § 16 VOB/B. Etwaige Vorauszahlungen der Auftraggeberin müssen in diesem Fall durch Vorauszahlungsbürgschaft abgesichert werden.
Die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft muss sichergestellt sein.
Die VOB/B nebst den Besonderen - und Zusätzlichen Vertragsbedingungen des AG werden Vertragsbestandteil.
Die Bieter haben durch eine Eigenerklärung zu bestätigen, dass sie bzw. kein Mitglied der Bietergemeinschaft einen Bezug zu Russland aufweist, sog. Eigenerklärungen zum Ausschluss von Russlandbezug.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation innerhalb des eVergabesystems subreportELVIS.
Bei Fragen zur Bedienung der Plattform wenden Sie sich gerne an Herrn Stefan Ehl, Tel. 0221/98578-58 oder per E-Mail via: [gelöscht].
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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