Automatischen Waschstation von Aktivmaterialien für Lithium-Ionen-Batterien Referenznummer der Bekanntmachung: Pup_090
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Automatischen Waschstation von Aktivmaterialien für Lithium-Ionen-Batterien
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme einer automatischen Waschstation von Aktivmaterialien für Lithium-Ionen-Batterien mit Autosampler
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme einer automatischen Waschstation für Aktivmaterialien für Lithium-Ionen-Batterien mit Autosampler. Das zu beschaffende Gerät sollte die grundlegenden Aufgaben in höchstem Maße erfüllen:(1) Sehr hoher Probendurchsatz bei gleichzeitiger Variation der Waschbedingungen für Kathoden-Aktivmaterialien(2) Automatische Variation der Spülflüssigkeiten(3) Arbeiten unter möglichst inerten Bedingungen(4) Vortrocknung der Stoffe ohne Kontakt zur Atmosphäre(5) Maximaler Automationsgrad(6) Hohe Schutzbarriere gegenüber Freisetzung von CMR Stoffen(7) Automatische Dokumentation der Prozessparameter (8) Inbetriebnahme und Schulung vor Ort
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69123
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.