Wiederaufbau Scheffelhalle Singen - Gebäudeplanungsleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Singen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.singen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wiederaufbau Scheffelhalle Singen - Gebäudeplanungsleistungen
Gegenstand der Ausschreibung sind Gebäudeplanungsleistungen nach HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff, für den Wiederaufbau der Scheffelhalle in Singen.
Singen
Die alte Scheffelhalle wurde 1925 anlässlich eines Sängerfestes als Provisorium erbaut.
In dem Gebäude fanden Boxkämpfe, Flohmärkte, Konzerte, Vereinsfeste, Hochzeiten, kleinere Messen, Theateraufführungen, Abi-Bälle und Fastnachtsveranstaltungen statt. Auch wurde das Gebäude für Proben von Musikvereinen, dem Fanfarenzug oder den Fahnenschwingern zur Verfügung gestellt. In Zeiten der Pandemie diente die Scheffelhalle einer Tanzschule während eigener Umbaumaßnahmen als Ersatzunterkunft.
In der Nacht auf den 17.November 2020 brannte die denkmalgeschützte Scheffelhalle bis auf die Grundmauern nieder. Nur etwa eine Woche nachdem im Gemeinderat ein Konzept für eine Grundsanierung dieses fast 100-jährigen Singener Wahrzeichens vorgestellt wurde.
Die neue Scheffelhalle soll so wieder aufgebaut werden, dass diese als Scheffelhalle wieder erkennbar ist. Dies ist ein wesentlicher Punkt bei Umsetzung der anstehenden Planungsaufgaben.
Die bisherigen Nutzungen der Scheffelhalle sollen auch in Zukunft wieder möglich sein. Das alte Raumprogramm soll lediglich - bei Einhaltung der aktuellen Bauvorschriften (VStättVO, GEG, etc.) – optimiert werden.
Die Kubatur des neuen Gebäudes darf nicht mehr als 10% von der alten Kubatur abweichen (Wiederaufbau „gleicher Art und Nutzung“).
Das neue Gebäude soll auf Wunsch des Gemeinderats in Holzbauweise errichtet werden, einen möglichst hohen energetischen Standard aufweisen und auch hinsichtlich der verwendeten Baustoffe möglichst nachhaltig und zukunftsweisend sein.
Ein Antrag auf Zuschüsse aus dem Holzbau Innovativ-Programm des Landes Baden-Württemberg wurde auf Basis der Bestandspläne bereits gestellt.
Als Innovation wurde die nach der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) eigentlich nicht zulässige Verwendung von Holz als Baustoff in den Außenwänden der mehrgeschossigen Versammlungsstätte ins Feld geführt. Nach §3 (2) VStättVO müssen die Außenwände einer mehrgeschossigen Versammlungsstätte aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
Die Auftraggeberin hat bereits eine schalltechnische Untersuchung durchführen sowie ein Bodengutachten erstellen lassen.
Darüber hinaus wurde aufgrund der geplanten Abweichungen vom Baurecht - brennbare Baustoffe in den Außenwänden einer mehrgeschossigen Versammlungsstätte – eine brandschutztechnische Stellungnahme veranlasst, welche die Randbedingungen aufzeigt, unter denen die Verwendung brennbarer Baustoffe in den Außenwänden toleriert werden kann, und weitere oben noch nicht erwähnte aus brandschutztechnischer Sicht einzuhaltende technische Notwendigkeiten definiert.
Eine ausführliche Baubeschreibung über die Anforderungen der wiederaufzubauenden Scheffelhalle ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Daneben sind Bestandspläne, Grundrisse und Fotos der „alten“ Scheffelhalle den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Die unter II.1.4) genannte Planungsaufgabe ist in den Leistungsphasen 1 gem. § 34 HOAI bereits abgeschlossen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 2 bis 8 gem. § 34 HOAI.
Die Planungsleistung wird der Honorarzone III zugeordnet. Nach Beauftragung muss sofort mit der LPH 2 begonnen werden.
Aufgrund der Bedingungen des Vertrags mit der Gebäudeversicherung muss bis zum 30.10.2023 die Zuschlagserteilung für Bauaufträge mit einem Volumen von rd. 2,7 Mio. € erfolgt sein. Sollte dies nicht bis zu diesem Termin erfolgt sein, entsteht der Stadt Singen ein finanzieller Schaden.
Beginn Planungsphase: November 2022 bis ca. November 2023 Beginn Bauphase: ca. Dezember 2023 bis Mai 2025 Als reine Bauzeit sind höchstens 18 Monate vorgegeben.
Der Neubau soll im Mai 2025 abgeschlossen sein, um statt der bereits für das alte Gebäude geplanten Feierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehen der Scheffelhalle, die Einweihung des neuen Gebäudes feiern zu können.
Geplante Gesamtkosten der Maßnahme (KG 300+400): ca. 4,7 Mio. Euro netto.
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb für Leistungen der Gebäudeplanung nach HOAI 2021 gemäß §§ 14, 17 VgV in Verbindung mit §§ 73 ff VgV. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).
Aufgrund der hinreichend begründeten Dringlichkeit wird die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge auf 15 Tage gem. §17 Abs. 3 VgV verkürzt.
Aufgrund der hinreichend begründeten Dringlichkeit wird die Frist für den Eingang der Erstangebote auf 10 Tage gem. §17 Abs. 8 VgV verkürzt.
Das Büro Solar-System-Haus GmbH war zum Zeitpunkt des Brandes der Scheffelhalle mit den jeweiligen Planungen für die Sanierung des untergegangenen Bestandsgebäudes beauftragt. Daneben wurde in 2021 auf Grundlage der Bestandspläne eine Grobkostenermittlung zum Wiederaufbau der Scheffelhalle erstellt.
Das Büro Solar-System-Haus GmbH wird für die 2. Stufe des Verfahrens (Verhandlungsphase) gesetzt.
Darüber hinaus werden 3 Bewerber nach der Auswahlphase für die 2. Stufe berücksichtigt. D.h. somit werden mit dem gesetzten Büro in der 2. Stufe insgesamt 4 Planungsbüros beteiligt.
Soweit mehr als 3 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl für die 2. Stufe berücksichtigt. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet über die Rangfolge zunächst die höhere Wertung im Auswahlkriterium 1. gegenüber Auswahlkriterium 2., bei weiterer Punktgleichheit das Los.
Die Bewertung zur Ermittlung dieser mindestens 3 zusätzlichen Teilnehmer für die 2. Stufe erfolgt auf Basis folgender Bewertungskriterien: Erfüllung der u.g. Teilnahmebedingungen sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien in der Bekanntmachung bzw. in den Bewerbungsunterlagen.
Eignungskriterien mit Gewichtung:
1. projektbezogene Erfahrungen (Büro) mit 80%,
2. unternehmensbezogene Leistung mit 20%.
Die unter II.1.4) genannte Planungsaufgabe ist in der Leistungsphase 1 gem. § 34 HOAI 2021 bereits abgeschlossen und nicht Gegenstand des zu vergebenden Planungsauftrags.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die Gebäudeplanung werden zunächst die Leistungsphase 2 bis 3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 8 sollen sukzessive optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, falls zutreffend.
• § 45 (1) Nr. 3, (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 2.000.000 € Deckungssumme für Personenschäden und 2.000.000 € Deckungssumme für Sachschäden.
• § 46 (2) VgV: Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
§ 46 (2) VgV: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen,
§ 43 VgV: Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft,
§ 36 VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Nachunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung,
§ 47 (1) (2) (3) (4) VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen Eignungsleihe oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung,
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter_innen einschließl. Büroinhaber_innen (ohne freie Mitarbeiter_innen, kaufmännische Mitarbeiter_innen, Praktikant_innen und Hilfskräfte) in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung Eigenerklärung gemäß § 48 (1) VgV, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 (1) VgV i. V. m. § 123 und 124GWB bestehen,
§ 46 (3) Nr.1 VgV: Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Büros/ der Bewerbergemeinschaft anhand von Referenzen:
1. Angabe von Referenzprojekten für Gebäudeplanungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 für den Neubau von Nichtwohnungsgebäuden in Holzbauweise.
Mindestkriterien an die Referenzen:
- mind. HZ III
- Baukosten KG 300 und 400 mind. 1,0 Mio. netto
- Einreichung Bauantrag ab 01.01.2019 bis heute.
2. Angabe von Referenzprojekten für Gebäudeplanungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 für den Neubau von Nichtwohnungsgebäuden Mindestkriterien an die Referenzen:
- mind. HZ III
- Baukosten KG 300 und 400 mind. 2,0 Mio. netto
- Fertigstellung der Leistungsphase 7 ab 01.01.2019 bis heute.
3. Angabe von Referenzprojekten für Gebäudeplanungsleistungen der Leistungsphasen 8 für den Neubau von Nichtwohnungsgebäuden Mindestkriterien an die Referenzen:
- mind. HZ III
- Baukosten KG 300 und 400 mind. 2,0 Mio. netto
- Übergabe an die Nutzer ab 01.01.2019 bis heute.
4. Angabe von welchen Referenzprojekten für Gebäudeplanungsleistungen für öffentliche Auftraggeber nach GWB§99 (Erfahrungsschwerpunkte: formale Abläufe; Vertragswesen; Rechnungswesen, Vergabeverfahren) Mindestkriterien an die Referenzen:
- mind. HZ III
- Baukosten KG 300 und 400 mind. 1,0 Mio. Euro netto
- Übergabe an die Nutzenden ab 01.01.2019 bis heute
- Mindestens selbst erbrachte Leistungsphasen 2 bis 8.
5. Angabe von Referenzprojekten für Gebäudeplanungsleistungen für Planungen im Effizienzhausstandard KfW 40 vergleichbar oder besser Mindestkriterien an die Referenzen:
- mind. HZ III, - mind. selbst erbrachte Leistungsphasen 2 bis 5
- Übergabe an die Nutzenden ab 01.01.2019 bis heute.
6. Angabe von Referenzprojekten für Gebäudeplanungsleistungen für Versammlungsstätten nach Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung- VStättVO) Mindestkriterien an die Referenzen:
mind. selbst erbrachte Leistungsphasen 2 bis 8 - Übergabe an die Nutzenden ab 01.01.2012 bis heute.
7. Angabe von zusätzlichen Qualifikationen bzw. Fortbildungen in den Bereichen Vergabewesen, Brandschutz, Energie/Thermische Bauphysik, Bauakustik/Schallschutz und Vergaberecht ab 01.01.2017 bis heute.
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot) gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket) zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014).
Nachweis des besonderen Berufsstandes, § 75 (1) und (3) VgV Bei natürlichen Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Gebäudeplanung verfügt, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen in der Bundesrepublik Deutschland als Gebäudeplaner_in tätig zu werden.
Darüber hinaus muss der Entwurfsverfasser eine Bauvorlageberechtigung nach § 43 LBO B.W. aufweisen können. Diese kann auch über Eignungsleihe nach § 47 VgV nachgewiesen werden.
Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gem. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine verantwortliche Berufsangehörige bzw. einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß den Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, benennen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärungen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz bzw. dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der Bedingungen des Vertrags mit der Gebäudeversicherung muss bis zu einem bestimmten Stichtag die Zuschlagserteilung für Bauaufträge mit einem Volumen von rd. 2,7 Mio. € erfolgt sein.
Sollte dies nicht bis zu diesem Stichtag erfolgt sein, entsteht der Stadt Singen ein finanzieller Schaden. Daher ist eine schnellstmögliche Vergabe der Planungsleitungen mit einem beschleunigten Verfahren erforderlich. Der Stichtag wurde nicht durch die Vergabestelle festgesetzt, sondern durch die Versicherung bestimmt. Durch die Vergabestelle ist keine selbstverursachte Verzögerung festzustellen, welche eine frühere Vergabe verhindert hätte.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Unterlagen für das Verfahren werden vollständig elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen mit zugehörigen Anlagen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge sind zwingend in elektronischer Form über die Vergabeplattform einzureichen. Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Name des Bewerbenden, der das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle in den Unterlagen anzugeben. Eine elektronische Signatur ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u.Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich über subreport erfolgt.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§ 77 Absatz 1 VgV).
Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) darauf hinzuweisen. Rückfragen per E-Mail, per Fax sowie telefonische Rückfragen oder Rückfragen per Brief werden nicht beantwortet.
Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist 02.08.2022, 12:00 Uhr. Es erfolgt eine Beantwortung an alle Bewerber bis 04.08.2022.
Die Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Stadt Singen ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Mustervertrag über HOAI-Leistungen, Bodengutachten, Schallschutzgutachten, Zuschlagskriterien und weiterer Ablauf des Verfahrens. Ein Brandschutzgutachten ist aktuell in Bearbeitung. Sofern dies zur 2. Stufe des Verfahrens vorliegt, wird dies ebenfalls zur Verfügung gestellt.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Die veröffentlichten Vergabeunterlagen haben einen informatorischen Stand. Änderungen bleiben vorbehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.