Vergabe Architektenleistung „Erweiterungsbau Realschule / Werkrealschule“ nach GWB und VgV Referenznummer der Bekanntmachung: OG05-186
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelbach
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77960
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://seelbach-online.de/de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg i. Br.
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommunalkonzept-gmbh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Architektenleistung „Erweiterungsbau Realschule / Werkrealschule“ nach GWB und VgV
Das „Geroldsecker Bildungszentrum“ in Seelbach besteht aus einer Grund-, Real- und Werkrealschule. Die Grundschule ist in einem eigenen Gebäude untergebracht. Real- und Werkrealschule sind gemeinsam in einem Gebäudekomplex untergebracht, der im Laufe der Zeit mehrmals baulich erweitert wurde. Zur langfristigen Sicherung und Weiterentwicklung des Schulstandorts „Geroldsecker Bildungszentrum“ wurden nun verschiedene Handlungsnotwendigkeiten festgestellt.
Zu erbringen sind die Grundleistungen der LPHs 1-8 in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI.
Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der beantragten Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die LPHs 1-4 beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der Grundleistungen der LPHs 5-8. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das „Geroldsecker Bildungszentrum“ in Seelbach besteht aus einer Grund-, Real- und Werkrealschule. Die Grundschule ist in einem eigenen Gebäude untergebracht. Real- und Werkrealschule sind gemeinsam in einem Gebäudekomplex untergebracht, der im Laufe der Zeit mehrmals baulich erweitert wurde. Zur langfristigen Sicherung und Weiterentwicklung des Schulstandorts „Geroldsecker Bildungszentrum“ wurden nun verschiedene Handlungsnotwendigkeiten festgestellt.
Vor diesem Hintergrund wurde das Architekturbüro wwg-architekten, aus Biberach im Kinzigtal, mit der Grobkonzeption sowie Grobkostenschätzung zur baulichen Verbesserung der aufgezeigten Handlungsbedarfe an den Gebäuden des Geroldsecker Bildungszentrums beauftragt.
Es wurde in mehreren Schritten eine Grobkonzeption erarbeitet. Hierbei wurden die Schulleitung, das Staatliche Schulamt Offenburg sowie das für die Schulbauförderung zuständige Regierungspräsidium Freiburg eng eingebunden.
Im ersten Bauabschnitt soll ein Erweiterungsbau der Realschule / Werkrealschule realisiert werden. Zur Planung dieses Erweiterungsbaus soll im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens ein geeignetes Architekturbüro gefunden und beauftragt werden.
Die Projektumsetzung ist abhängig vom Erhalt noch zu beantragender Fördermittel. Für die Realisierung dieses Bauabschnitts ist die Beantragung von Fördermitteln aus der Schulbauförderung (VwV SchulBau) vorgesehen. Der Förderantrag muss von der Gemeinde Seelbach bis spätestens 01.10.2023 gestellt werden.
Zu erbringen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI. Bei der Planung des Erweiterungsbaus der Realschule / Werkrealschule handelt es sich gemäß § 2 Abs. 4 HOAI um die „Ergänzung eines vorhandenen Objekts“.
Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der beantragten Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht.
Ziel der Aufgabe ist es, einen modernen Erweiterungsbau zu entwerfen, welcher zum einen das Raumprogramm umsetzt, zum anderen aber auch einen qualitätsvollen Beitrag zur Baukultur im ländlichen Raum leistet. Das Schulgebäude soll einen offenen und positiven Charakter ausstrahlen, der einladend auf die Schüler_innen und Lehrer_innen wirkt. Dabei soll das Gebäude auch die Lern- und Lehrqualität fördern. Das Gebäude soll in seiner Architektur einen zeitgemäßen Beitrag zur Baukultur Seelbachs leisten, aber gleichzeitig die umgebende Schulbebauung weiterdenken, die teils durch sehr unterschiedliche Stile geprägt ist (Grundschule, Realschule, Mensa).
Der Erweiterungsbau soll an der südlichen Seite zwischen Real- und Werkrealschulgebäude und Mensa entstehen.
Es sind Vorschläge zu Materialien am Gebäude, der Fassade und für die Innenräume zu machen. Dabei ist auf möglichst hochwertige, nachhaltige und lang nutzbare Materialien zu achten.
Die Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Landesbauordnung BW (LBO), insbesondere zu Abstandsflächen, sind hierbei zu beachten.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird eine unbeschränkte Anzahl an Unternehmen zur Abgabe eines Teilnahmeantrags aufgefordert. Aus dieser unbeschränkten Anzahl an Unternehmen werden drei zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Die Auswahl dieser drei Unternehmen erfolgt anhand der Rangfolge auf Basis der Bewertung der einzureichenden Referenzprojekte.
Referenzprojekte:
Benennung von 2 Referenzen, diese müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Anzahl der eingereichten Referenzprojekte: 2
- Realisierung: mind. 1 Referenz innerhalb der letzten 10 Jahre realisiert (mind. LPHs 1-8 abgeschlossen); max. 1 Referenzprojekt noch in der Realisierung (mind. LPHs 1-4 abgeschlossen)
- Projektvolumensumme: jede Referenz mind. 1,5 Mio. € netto (Kostengruppen 200-400)
- Objekt: beide Referenzen müssen den Objektgruppen „Ausbildung / Wissenschaft / Forschung“ oder „Gesundheit / Betreuung“ (Anlage 10.2 Objektliste Gebäude, HOAI) entsprechen
Die Referenzen sind unter Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners (inkl. Kontaktdaten), der Projektvolumensumme (Kostengruppen 200 bis 400), des Leistungszeitraums, des Leistungsumfangs und der Art der Baumaßnahme näher darzustellen.
Werden mehr als die geforderten Referenzen benannt, werden nur die Referenzen in die Bewertung einbezogen, die vom Bewerber als zu bewertend gekennzeichnet, bzw. in der Reihenfolge in der sie eingereicht
wurden.
Wurden die Projekte in Kooperationen oder Projektpartnerschaften durchgeführt, müssen die Aufgabenverteilungen klar dargelegt werden. Die eingereichten Referenzprojekte können auch nur von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft stammen, sie müssen nicht in der Konstellation der Bewerbergemeinschaft für das hier ausgeschriebene Projekt realisiert worden sein.
Es sind zu den jeweiligen Referenzprojekten aussagekräftige Pläne (Grundriss und Schnitte), Bilder (mind. zwei Fotos zu jedem Referenzprojekt) und graphische Darstellungen (3D- oder vergleichbare graphische Darstellungen der Planungen) einzureichen.
Folgende Kriterien sind die Grundlage der Bewertung der eingereichten Referenzprojekte:
- städtebauliche Qualität (10 Pkt.)
- architektonische Qualität (10 Pkt.)
Damit können pro Referenzprojekt maximal 20 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte pro Referenzprojekt werden zusammengezählt. Somit sind insgesamt maximal 40 Punkte erreichbar. Anhand der so ermittelten Punktzahl werden die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in eine Rangfolge gebracht. Die besten drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften werden dann zur Angebotsabgabe
aufgefordert. Bei Gleichwertigkeit werden die gleichplatzierten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der beantragten Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht.
Bauabfolge: Mit dem Eingriff in den Gebäudebestand durch die Sanierung der Grundschule, etwa in die Fachräume, entsteht ein Ersatzraumbedarf. Dieser kann im vorhandenen Restbestand der Grundschule aber nicht gedeckt werden. Daher wurde der geplante Anbau der Real-/Werkrealschule als Bauabschnitt 1 festgelegt. So können die neuen Räume dann bei Sanierung des Bestandes für die Grundschule bereits genutzt werden. Andere Alternativen wurden zwar geprüft, führen in jedem Fall jedoch zu erheblichen Mehrkosten durch die dann zusätzlich erforderlichen Raumcontainerlösungen.
Baustellenzufahrt / Einrichtung:
Es ist beabsichtigt die Baustellenzufahrt bzw. -einrichtung über den Friedhof zu organisieren. Hierzu müssen Teile der Friedhofsmauer abgebrochen und nach Beendigung der Baumaßnahmen wiederhergestellt werden. Die Baustellenzufahrt soll über den Friedhofsweg erfolgen. Dieser Aspekt ist im Rahmen der Planungen zu berücksichtigen.
Zudem ist zu beachten, dass die Bauarbeiten während des laufenden Schulbetriebs, inkl. Nutzung der Außenbereiche / Pausenhöfe, stattfinden werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden folgende Angaben verlangt:
• HRB-Nummer,
• Mitgliedschaftsnummer in der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren berufsständischen Organisationen.
Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen. Soweit eine Eintragungspflicht nicht besteht, ist dies anzugeben.
Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt. Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Im Falle der Berufshaftpflichtversicherung kann der Nachweis auch für die Bewerbergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bewerbergemeinschaft).
Berufshaftpflichtversicherung:
Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
• für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR
• für Personenschäden i.H.v. mindestens 1,5 Mio. EUR
durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Diese Bestätigung muss vom Versicherungsunternehmen selbst, nicht vom Bewerber, ausgestellt sein. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Gesamtnettoumsatz:
Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Darstellung muss für jedes Jahr erfolgen. Der durchschnittliche Mindestumsatz muss [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt. Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Anzahl der Mitarbeitenden:
Eigenerklärung mit Angaben zur aktuellen Mitarbeiterzahl (ohne Praktikanten, Azubi, fachfremde Mitarbeiter) (Jahr 2022). Diese muss mindestens drei betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bewerber gesondert vorzulegen und die Angaben sind zusammengefügt darzustellen.
Qualifikation der Mitarbeitenden:
Eigenerklärung zu Angaben zum verantwortlichen Projektbearbeiter und stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeiter mit den Angaben zur Person, Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung als Architekt_in/Ingenieur_in (oder vergleichbar). Für den verantwortlichen Projektbearbeiter und den stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeiter sind Nachweise zur Eintragung in die Ingenieurkammer oder vergleichbare Nachweise zur Berufsqualifikation (z.B. Diplom-Urkunde, Master-Urkunde etc.) vorzulegen.
Zusätzlich ist die Vertretungsregelung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft im Fall von Urlaub oder Krankheit darzustellen.
Technische Ausstattung:
Eigenerklärung zur Verwendung branchenüblicher Hard- und Software (z.B. CAD- und AVA-Software, dxf, dwg, GAEB etc.).
Referenzprojekte:
Benennung von 2 Referenzen, diese müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Anzahl der eingereichten Referenzprojekte: 2
- Realisierung: mind. 1 Referenz innerhalb der letzten 10 Jahre realisiert (mind. LPHs 1-8 abgeschlossen); max. 1 Referenzprojekt noch in der Realisierung (mind. LPHs 1-4 abgeschlossen)
- Projektvolumensumme: jede Referenz mind. 1,5 Mio. € netto (Kostengruppen 200-400)
- Objekt: beide Referenzen müssen den Objektgruppen „Ausbildung / Wissenschaft / Forschung“ oder „Gesundheit / Betreuung“ (Anlage 10.2 Objektliste Gebäude, HOAI) entsprechen
Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Architekten/Ingenieurs gefordert, § 75 Abs. 1 VgV.
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“ oder „Ingenieur“ tätig werden dürfen.
Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter, der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertretende verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juristische Personen sind somit grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Teilnahmeantrag die Personen benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 1, 3 VgV.
Für Bewerbergemeinschaften gilt dieses entsprechend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verfahrensaufhebung:
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 63 VgV die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor,
• wenn keine Teilnahmeanträge eingegangen sind, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen,
• wenn weniger als drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden können,
• wenn keine Angebote eingegangen sind, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen,
• wenn weniger als drei Angebote eingegangen sind,
• wenn nur unannehmbare Angebote eingegangen sind,
• bei Aufgabe der Beschaffungsabsicht,
• bei wesentlichen Änderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse,
• bei Wegfall zugeteilter oder Nichtbewilligung beantragter Fördermittel vor Ende des Vergabeverfahrens und
• bei anderen schwerwiegenden Gründen, insbesondere Wegfall der Förderfähigkeit.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
• Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
• Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister
• Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind im Rahmen des kartellrechtlich Erlaubten zugelassen und stehen in diesem Verfahren den Einzelbewerbern bzw. -bietern gleich. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften haben sich durch eine von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abzugebenden Erklärung zu folgenden Punkten zu erklären:
• Benennung eines/einer bevollmächtigten und alleinvertretungsberechtigten Vertreters/Vertreterin der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft (einschließlich Kontaktdaten)
• Aufgabenteilung innerhalb der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
• Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (GbR) für den Auftragsfall
• Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im gesamten Vergabeverfahren (einschließlich Verhandlungsverfahren)
• Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. späteren Bietergemeinschaft für die Auftragsdurchführung
Das Bilden einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist führt zum Ausschluss der Bewerber bzw. Bieter.
Eine Änderung der Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist bzw. der Angebotsfrist und vor der Zuschlagserteilung führt zum Ausschluss der beteiligten Bewerber bzw. Bieter, wenn durch die Änderung der Wettbewerb beeinträchtigt wird.
Die Teilnahme im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft bzw. die Angebotsabgabe im Rahmen einer Bietergemeinschaft und die gleichzeitige Teilnahme als Bewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft bzw. die Angebotsabgabe als Bieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen. In einem solchen Fall werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter ausgeschlossen.
Ebenso ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem Einzelbewerber bzw. -bieter und die gleichzeitige Mitgliedschaft an einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und/oder die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Einzelbewerbers bzw. -bieters an einem Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ausgeschlossen, wenn durch die Beteiligung der Wettbewerb beeinträchtigt ist.
Der Bewerber bzw. Bieter hat sich zu ihm bekannten Beteiligungsverhältnissen zu erklären. Für den Fall der Wettbewerbsbeeinträchtigung werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn die Wettbewerbsbeeinträchtigung erst später festgestellt wird.
Im Falle einer Eignungsleihe muss der Bewerber vorlegen:
• Art und Umfang der durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistungen sowie Namen, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten.
• Nachweise, dass auf diese kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB zutrifft (Eigenerklärungen der Nachunternehmer).
• Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Stützt der Bewerber sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Eignungsleihe) haftet der Bewerber gemeinsam mit dem Unternehmen, auf das er sich stützt, für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe, § 47 Abs. 3 VgV. Die Haftungserklärung ist gemeinsam mit dem Angebot vorzulegen.
Ein Nachunternehmer kann nur dann für mehrere Bewerber tätig sein, wenn sichergestellt ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung des Nachunternehmers keine Einschränkung des Wettbewerbs erfolgt. Der Nachunternehmer hat dies gegenüber dem Auftraggeber zu versichern. Die Versicherung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen. Für den Fall der Wettbewerbsverzerrung werden die beteiligten Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Ein Austausch des Unternehmens, auf das sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung stützt, ist nur aus wichtigem Grund (z.B. Insolvenz des Nachunternehmers) und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Eignung des ersetzenden Unternehmens ist nachzuweisen. Die Eignung des Bewerbers wird erneut geprüft.
Der Bewerber bzw. Bieter hat Unternehmen, auf deren Kapazitäten er sich beruft, innerhalb einer vom Auftraggeber genannten Frist auszutauschen, wenn das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bewerber bzw. Bieter sich beruft, die Eignungsanforderungen nicht erfüllt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]5
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen.
Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Satz 1: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Satz 2: Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Satz 1: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 2: Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter
wird hingewiesen.