Redaktionelle Betreuung und inhaltliche Weiterentwicklung der Internetangebote www.loveline.de und www.schule.loveline.de Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_13_22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzga.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Redaktionelle Betreuung und inhaltliche Weiterentwicklung der Internetangebote www.loveline.de und www.schule.loveline.de
Vertragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung und inhaltliche Weiterentwicklung des Jugendportals www.loveline.de, des Internetportals für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
www.schule.loveline.de (Namensänderung erfolgt im Zuge des Relaunches) sowie die endredaktionelle Betreuung des Internetportals www.zanzu.de, welches Informationen zu Themen der sexuellen Gesundheit in 13 verschiedenen Sprachen bietet.
Redaktionsleitung / -koordination
Köln
Vertragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung und inhaltliche Weiterentwicklung des Jugendportals www.loveline.de, des Internetportals für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren www.schule.loveline.de (Namensänderung erfolgt im Zuge des Relaunches) sowie die endredaktionelle Betreuung des Internetportals www.zanzu.de, welches Informationen zu Themen der sexuellen Gesundheit in 13 verschiedenen Sprachen bietet.
Der Vertrag kann zweimal um je maximal zwölf Monate zu den Bedingungen dieses Vertra-ges verlängert werden. Im Fall der Inanspruchnahme der Option setzt die AG den Auftrag-nehmer drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich darüber in Kenntnis. Es han-delt sich hierbei um ein einseitiges Gestaltungsrecht der AG. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.
Optional sollen zwei Workshops pro Jahr mit dem Ziel der Verbesserung der Internetportale durchgeführt werden, beispielsweise Bedarfs-abfragen der Zielgruppen.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Autorin (geschlechterparitätische Besetzung)
Köln
Vertragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung und inhaltliche Weiterentwicklung des Jugendportals www.loveline.de, des Internetportals für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren www.schule.loveline.de (Namensänderung erfolgt im Zuge des Relaunches) sowie die endredaktionelle Betreuung des Internetportals www.zanzu.de, welches Informationen zu Themen der sexuellen Gesundheit in 13 verschiedenen Sprachen bietet.
Der Vertrag kann zweimal um je maximal zwölf Monate zu den Bedingungen dieses Vertra-ges verlängert werden. Im Fall der Inanspruchnahme der Option setzt die AG den Auftrag-nehmer drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich darüber in Kenntnis. Es han-delt sich hierbei um ein einseitiges Gestaltungsrecht der AG. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Autor (geschlechterparitätische Besetzung)
Köln
Vertragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung und inhaltliche Weiterentwicklung des Jugendportals www.loveline.de, des Internetportals für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren www.schule.loveline.de (Namensänderung erfolgt im Zuge des Relaunches) sowie die endredaktionelle Betreuung des Internetportals www.zanzu.de, welches Informationen zu Themen der sexuellen Gesundheit in 13 verschiedenen Sprachen bietet.
Der Vertrag kann zweimal um je maximal zwölf Monate zu den Bedingungen dieses Vertra-ges verlängert werden. Im Fall der Inanspruchnahme der Option setzt die AG den Auftrag-nehmer drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich darüber in Kenntnis. Es han-delt sich hierbei um ein einseitiges Gestaltungsrecht der AG. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Autorin oder Autor für die Betreuung des Multiplikatorenportals
Köln
Vertragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung und inhaltliche Weiterentwicklung des Jugendportals www.loveline.de, des Internetportals für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
www.schule.loveline.de (Namensänderung erfolgt im Zuge des Relaunches) sowie die endredaktionelle Betreuung des Internetportals www.zanzu.de, welches Informationen zu Themen der sexuellen Gesundheit in 13 verschiedenen Sprachen bietet.
Der Vertrag kann zweimal um je maximal zwölf Monate zu den Bedingungen dieses Vertra-ges verlängert werden. Im Fall der Inanspruchnahme der Option setzt die AG den Auftrag-nehmer drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich darüber in Kenntnis. Es han-delt sich hierbei um ein einseitiges Gestaltungsrecht der AG. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG
3. Eigenerklärung zu § 21 AentG
4. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren
5. Eigenerklärung, dass das Unternehmen während der letzten fünf Jahre keinerlei
Zusammenarbeit bzw. vertragliche Beziehung mit Anbietern aus der Tabak- und
Alkoholindustrie unterhalten hat und während dieser Vertragslaufzeit keine
derartige Zusammenarbeit unterhalten wird.
6. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder
vergleichbares Register3
(Auszug in Kopie beizufügen) oder Begründung, falls
kein Registerauszug eingereicht wird.
7. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über
eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der
Deckungssummen verfügt.
Mindestanforderungen:
Zu 7. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über
eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der
Deckungssummen verfügt.
8. Sprachanforderungen an das zur Leistungserfüllung eingesetzte Personal
Eigenerklärung des angebotenen Personals zu den Sprachkenntnissen pro Los.
9. Vorlage geeigneter Referenzen
Es ist eine Liste geeigneter Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag
Ablauf Angebotsfrist) unter Angabe des Auftragsgegenstandes, des Kunden,
Kontaktdaten des Kunden, des Auftragsvolumens, der wesentlichen Tätigkeiten und
des Zeitraums einzureichen, welche die untenstehenden Mindestanforderungen
erfüllen. Geeignet ist eine Referenz, wenn diese mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbar ist.
Mindestanforderungen:
Zu 8.
Das angebotene Personal muss über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf
Muttersprachlerniveau verfügen
Zu 9:
Der Bieter hat mindestens eine geeignete Referenz (unabhängig von der Anzahl der
Lose auf die sich beworben wird) über die redaktionelle Betreuung und inhaltliche
Weiterentwicklung eines Online-Portals für einen Auftraggeber aus dem sozialen
Bereich (Bund, Länder, Kommunen sowie deren Einrichtungen und Unternehmen)
einzureichen.
Der Umfang des Referenzprojektes betrug mindestens 150 Personentage. Die
Projektlaufzeit betrug mindestens 2 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die
Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168
Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach
Stand: 22.07.2022 Seite 10 von 21
Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134
Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht
an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt
wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann
gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union