Straßenreinigung in der Marktstadt Waldbröl

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldbröl
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.waldbroel.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E81438951
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E81438951
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Straßenreinigung in der Marktstadt Waldbröl

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Reinigung der Fahrbahnen, Kreisverkehre, Plätze sowie separate Wildwuchsbeseitigungen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

Marktstadt Waldbröl

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Reinigung der Fahrbahnen, Kreisverkehre, Plätze sowie separate Wildwuchsbeseitigungen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister.

Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:

- Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister – bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:

a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen,

b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,

c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung maschinelle Straßenreinigung, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:

- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.7)

- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2)

- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung maschinelle Straßenreinigung, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen,

b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,

c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung maschinelle Straßenreinigung, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten drei Jahren mindestens bezogen auf die Leistung maschinelle Straßenreinigung für eine Reinigungslänge von mindestens 80 km (Referenzen).

Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:

- Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Leistung maschinelle Straßenreinigung für eine Reinigungslänge von mindestens 80 km; jeweils mit Angabe der Reinigungslänge in km, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.3).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Referenz über das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten drei Jahren mindestens bezogen auf die Leistung maschinelle Straßenreinigung für eine Reinigungslänge von mindestens 80 km.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/08/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 29/08/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Weil die Vergabeunterlagen (= „VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (= „BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. -abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben. Angebote sind ausschließlich elektronisch unter dem in Ziffer I.3) genannten Zugang einzureichen.

2. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Formulars „Angebotsschreiben“ ist (siehe VU).

3. Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU z. T. Formblätter enthalten sind:

— ggf. Nachunternehmerliste,

— Angaben zum Bieter,

— bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft,

— Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,

— Eigenerklärung des Bieters zum BMWK‐Rundschreiben vom 14.04.2022,

— bei Eignungsleihe: Auf Verlangen des AG zusätzliche Nachweise gem. § 47 VgV.

4. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden.

Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.

Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).

Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/07/2022

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