Rahmenvertrag zur Übernahme und Verwertung von Alttextilien
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42349
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awg-wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Übernahme und Verwertung von Alttextilien
Übernahme und Verwertung von Alttextilien aus der Sammlung im Stadtgebiet Wuppertal (gebrauchte Bekleidungs- und Haustextilien einschl. Schuhen)
Wuppertal
Übernahme von Alttextilien aus der Sammlung im Stadtgebiet Wuppertal (gebrauchte Bekleidungs-und Haustextilien einschl. „Schuhen“) Abfallschlüssel 20 01 10; 20 01 11 ca. 700 bis 800 Mg/a AlttextilienimSammelsack Übergabeort: Wuppertalen.
Die Auftraggeberin hat das Recht, die Option zur Vertragsverlängerung um 12 Monate auszuüben. Die Option wird de Auftragnehmerin 3 Monate vor Laufzeitende des Vertrages bekannt gegeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über dieerlaubte Berufsausübung
1. Umsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Summe, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.) 2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei Kalenderjahren, welche mitder zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweiseErbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit derLeistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören odernicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
3. Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens.
4. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seinerFührungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist,
5. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführunganwendet.
6. Erklärung über eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG unter Angabe allernotwendigen überprüfbaren Informationen (austellende Stelle, Datum, Aktenzeichen etc.). Für ausländischeBieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmerwird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen derEntsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit desBetriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebesumfasst. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein.
7. Eigenerklärung, dass sämtliche Genehmigungen / Zulassungen für die Verwertung der Alttextilien dieserAusschreibung bei Auftragsbeginn der Leistung vorliegen. (Angabe aller notwendigen überprüfbarenInformationen (Genehmigungen, ausstellende Stelle, Datum, Aktenzeichen etc.
8. Eigenerklärung über die Verfügbarkeit einer geeigneten und den Vorgaben Ziffer 3. der Leistungsbeschreibung entsprechenden zur Auftragsdurchführung geeignete Umschlagstelle
Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat folgende Erklärungen einzureichen:
- Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen unter
Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW.
- Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie sowie Nach vollständiger Auswertung der Angebote wird der Auftraggeber ausschließlichdenfürden Zuschlag vorgesehenen Bieter auffordern, die vorgenannten Erklärungen innerhalb einervomAuftraggebergesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Da die Erklärungen nur vom Bestbieter vorzulegen sind, ist eine Einreichung mit demAngebotnichtverpflichtend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Düsseldorf
Land: Deutschland
Ort: Düsseldorf
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer FristvonzehnKalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahrennurfestgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Informationder betroffenen BieterundBewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht späterals sechsMonate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union.
Ort: Düsseldorf
Land: Deutschland