Lieferung von Reifen und Kompletträder Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://koeln.polizei.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Reifen und Kompletträder
Lieferung, Montage und Einlagerung von Reifen und Kompletträdern
Bereich von Köln-Mitte
51103 Köln, PI 7 Heymannstr. 33 51737 Leverkusen, APW Bensberg Brüderstr. 53 51427 Bergisch-Gladbach, APW Broichweiden Eschweiler Str. 110 52146 Würselen, APW Frechen 50226 Frechen, APW Am Bauhof 6 53757 St. Augustin, Bereitschaftspolizei Rheinstr. 200 50321 Brühl
Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Montage von Neureifen und Kompletträdern
Der Auftragnehmer hat für verschiedene Kraftfahrzeuge Reifenmarken anzubieten. Die Reifen, Felgen und Kompletträder müssen zwingend die vom Auftraggeber geforderten Leistungsmerkmale (z.B. Sommer-, Winter- oder Allwetterreifen, Tragfähigkeitsindex, Geschwindigkeitsindex) aufweisen. Die fachgerechten und gesetzlichen Reifeneigenschaften hat der Auftragnehmer anhand der Zulassungsbescheinigung II des jeweiligen Fahrzeuges zu gewährleisten.
Es ist ausschließlich Neuware zu verwenden, die Abnahme von z.B. runderneuerten Reifen wird vom Auftraggeber ausgeschlossen. Das Reifenalter der Neureifen (DOT Nr.) darf maximal 12 Monate zurück liegen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er pro Los bis zu vier Reifentypen mindestens einen Satz Neureifen ständig auf Lager hält.
Reifen- und Räderwechsel
Bei der Tätigkeit des Reifen- und Räderwechsels wird unterschieden zwischen:
1. saisonalen Wechselterminen (Sommer- auf Winterräder und umgekehrt) von durch den Auftragnehmer eingelagerten noch funktions- und verschleißtauglichen Rädern sowie
2. ganzjährigen Wechseln von Reifen und Felgen, bei Defekten oder bei starker Abnutzung.
Die Räder sind bei der Montage achsweise (also vorderes rechtes Rad nach hinten rechts usw.) zu tauschen um Verschleiß zu vermindern. Die Räder mit der größeren Profiltiefe gehören bei allen Fahrzeugen stets auf die Hinterachse.
Die Tätigkeit des Reifen und Räderwechsels beinhaltet grundsätzlich folgende Arbeitsschritte:
1. Prüfung auf mögliche Defekte und Messung der Profiltiefe, Sichtkontrolle je Saison von Allwetterreifen,
2. Demontage der zu wechselnden Reifen von der Felge bzw. Demontage der Kompletträder,
3. bei Defekten oder Verschleiß die Entsorgung von Reifen oder Kompletträder,
4. Beschriftung der abmontierten Kompletträder ("VR" oder "HL" und jeweiliges NRW-Kennzeichen),
5. Montage von Neureifen oder Kompletträdern bzw. Montage der eingelagerten Kompletträder (in beiden Fällen inkl. Auswuchten und Luftdruckkontrolle, Befüllung der Reifen mit 0,2 bar über dem für das Fahrzeug angegebenen Maximalluftdruck),
6. Kalibrierung des Reifendruckkontrollsystems (sofern vorhanden),
7. Einlagerung der demontierten Kompletträder.
Einlagerung
Die noch funktionsfähigen Kompletträder, die aufgrund eines saisonalen Wechseltermins getauscht werden, sind durch den Auftragnehmer bis zum nächsten Tauschtermin fachgerecht einzulagern und zu waschen.
Die Kompletträder sind vor der Einlagerung auf Beschädigungen und Fremdkörper im Profil zu prüfen.
Die Kompletträder sind vor dem Abmontieren mit "VR" für "vorn rechts", "HL" für "hinten links" etc. zu markieren. Zusätzlich sind die Räder sicher und nachvollziehbar zu kennzeichnen, dass die Kompletträder dem jeweiligen Fahrzeug (NRW-Kennzeichen) des Auftraggebers zugeordnet werden können.
Den für die jeweiligen Lose verantwortlichen Bediensteten des Auftraggebers sind nach Vollzug des Saisonwechsels Lagerlisten zur Verfügung zu stellen, aus denen mindestens hervorgeht: Kennzeichen je Radsatz, Reifengröße, Art (Sommer/Winter) und Profiltiefen.
Die Kompletträder sind kühl, trocken und dunkel zu lagern, direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden. Die Kompletträder sind mit erhöhtem Luftdruck liegend übereinander zu lagern und sollten weder mit Öl, Fett oder Lösungsmitteln in Berührung kommen.
Die eingelagerten Kompletträder müssen auf Aufforderung des Auftraggebers jederzeit wieder zur Verfügung gestellt werden können, z.B. wenn ein Fahrzeug ausgesondert oder getauscht wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese angeforderten Radsätze innerhalb von 2 Werktagen nach Meldung der Abholbarkeit in der Filiale abzuholen.
Abholung des gesamten Radbestandes je Los beim bisherigen Anbieter
Der neue Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung alle Radsätze des jeweiligen Loses auf seine Kosten beim bisherigen Auftragnehmer abzuholen und einzulagern.
Umfang des Auftragsgegenstandes/ Leistungsgegenstandes
Die vom Auftragnehmer zu übernehmende Dienstleistung umfasst regelmäßig folgende Leistungen:
1. Beauftragung durch den Auftraggeber und Terminabsprache,
2. Montage von Neureifen und Kompletträdern sowie Reifen- und Räderwechsel in der Filiale des Auftragnehmers
3. Rechnungsstellung für das jeweilige Los.
Köln-Südwest
51103 Köln, PI 7 Heymannstr. 33 51737 Leverkusen, APW Bensberg Brüderstr. 53 51427 Bergisch-Gladbach, APW Broichweiden Eschweiler Str. 110 52146 Würselen, APW Frechen 50226 Frechen, APW Am Bauhof 6 53757 St. Augustin, Bereitschaftspolizei Rheinstr. 200 50321 Brühl
Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Montage von Neureifen und Kompletträdern
Der Auftragnehmer hat für verschiedene Kraftfahrzeuge Reifenmarken anzubieten. Die Reifen, Felgen und Kompletträder müssen zwingend die vom Auftraggeber geforderten Leistungsmerkmale (z.B. Sommer-, Winter- oder Allwetterreifen, Tragfähigkeitsindex, Geschwindigkeitsindex) aufweisen. Die fachgerechten und gesetzlichen Reifeneigenschaften hat der Auftragnehmer anhand der Zulassungsbescheinigung II des jeweiligen Fahrzeuges zu gewährleisten.
Es ist ausschließlich Neuware zu verwenden, die Abnahme von z.B. runderneuerten Reifen wird vom Auftraggeber ausgeschlossen. Das Reifenalter der Neureifen (DOT Nr.) darf maximal 12 Monate zurück liegen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er pro Los bis zu vier Reifentypen mindestens einen Satz Neureifen ständig auf Lager hält.
Reifen- und Räderwechsel
Bei der Tätigkeit des Reifen- und Räderwechsels wird unterschieden zwischen:
1. saisonalen Wechselterminen (Sommer- auf Winterräder und umgekehrt) von durch den Auftragnehmer eingelagerten noch funktions- und verschleißtauglichen Rädern sowie
2. ganzjährigen Wechseln von Reifen und Felgen, bei Defekten oder bei starker Abnutzung.
Die Räder sind bei der Montage achsweise (also vorderes rechtes Rad nach hinten rechts usw.) zu tauschen um Verschleiß zu vermindern. Die Räder mit der größeren Profiltiefe gehören bei allen Fahrzeugen stets auf die Hinterachse.
Die Tätigkeit des Reifen und Räderwechsels beinhaltet grundsätzlich folgende Arbeitsschritte:
1. Prüfung auf mögliche Defekte und Messung der Profiltiefe, Sichtkontrolle je Saison von Allwetterreifen,
2. Demontage der zu wechselnden Reifen von der Felge bzw. Demontage der Kompletträder,
3. bei Defekten oder Verschleiß die Entsorgung von Reifen oder Kompletträder,
4. Beschriftung der abmontierten Kompletträder ("VR" oder "HL" und jeweiliges NRW-Kennzeichen),
5. Montage von Neureifen oder Kompletträdern bzw. Montage der eingelagerten Kompletträder (in beiden Fällen inkl. Auswuchten und Luftdruckkontrolle, Befüllung der Reifen mit 0,2 bar über dem für das Fahrzeug angegebenen Maximalluftdruck),
6. Kalibrierung des Reifendruckkontrollsystems (sofern vorhanden),
7. Einlagerung der demontierten Kompletträder.
Einlagerung
Die noch funktionsfähigen Kompletträder, die aufgrund eines saisonalen Wechseltermins getauscht werden, sind durch den Auftragnehmer bis zum nächsten Tauschtermin fachgerecht einzulagern und zu waschen.
Die Kompletträder sind vor der Einlagerung auf Beschädigungen und Fremdkörper im Profil zu prüfen.
Die Kompletträder sind vor dem Abmontieren mit "VR" für "vorn rechts", "HL" für "hinten links" etc. zu markieren. Zusätzlich sind die Räder sicher und nachvollziehbar zu kennzeichnen, dass die Kompletträder dem jeweiligen Fahrzeug (NRW-Kennzeichen) des Auftraggebers zugeordnet werden können.
Den für die jeweiligen Lose verantwortlichen Bediensteten des Auftraggebers sind nach Vollzug des Saisonwechsels Lagerlisten zur Verfügung zu stellen, aus denen mindestens hervorgeht: Kennzeichen je Radsatz, Reifengröße, Art (Sommer/Winter) und Profiltiefen.
Die Kompletträder sind kühl, trocken und dunkel zu lagern, direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden. Die Kompletträder sind mit erhöhtem Luftdruck liegend übereinander zu lagern und sollten weder mit Öl, Fett oder Lösungsmitteln in Berührung kommen.
Die eingelagerten Kompletträder müssen auf Aufforderung des Auftraggebers jederzeit wieder zur Verfügung gestellt werden können, z.B. wenn ein Fahrzeug ausgesondert oder getauscht wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese angeforderten Radsätze innerhalb von 2 Werktagen nach Meldung der Abholbarkeit in der Filiale abzuholen.
Abholung des gesamten Radbestandes je Los beim bisherigen Anbieter
Der neue Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung alle Radsätze des jeweiligen Loses auf seine Kosten beim bisherigen Auftragnehmer abzuholen und einzulagern.
Umfang des Auftragsgegenstandes/ Leistungsgegenstandes
Die vom Auftragnehmer zu übernehmende Dienstleistung umfasst regelmäßig folgende Leistungen:
1. Beauftragung durch den Auftraggeber und Terminabsprache,
2. Montage von Neureifen und Kompletträdern sowie Reifen- und Räderwechsel in der Filiale des Auftragnehmers
3. Rechnungsstellung für das jeweilige Los.
Bereich Köln-West
51103 Köln, PI 7 Heymannstr. 33 51737 Leverkusen, APW Bensberg Brüderstr. 53 51427 Bergisch-Gladbach, APW Broichweiden Eschweiler Str. 110 52146 Würselen, APW Frechen 50226 Frechen, APW Am Bauhof 6 53757 St. Augustin, Bereitschaftspolizei Rheinstr. 200 50321 Brühl
Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Montage von Neureifen und Kompletträdern
Der Auftragnehmer hat für verschiedene Kraftfahrzeuge Reifenmarken anzubieten. Die Reifen, Felgen und Kompletträder müssen zwingend die vom Auftraggeber geforderten Leistungsmerkmale (z.B. Sommer-, Winter- oder Allwetterreifen, Tragfähigkeitsindex, Geschwindigkeitsindex) aufweisen. Die fachgerechten und gesetzlichen Reifeneigenschaften hat der Auftragnehmer anhand der Zulassungsbescheinigung II des jeweiligen Fahrzeuges zu gewährleisten.
Es ist ausschließlich Neuware zu verwenden, die Abnahme von z.B. runderneuerten Reifen wird vom Auftraggeber ausgeschlossen. Das Reifenalter der Neureifen (DOT Nr.) darf maximal 12 Monate zurück liegen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er pro Los bis zu vier Reifentypen mindestens einen Satz Neureifen ständig auf Lager hält.
Reifen- und Räderwechsel
Bei der Tätigkeit des Reifen- und Räderwechsels wird unterschieden zwischen:
1. saisonalen Wechselterminen (Sommer- auf Winterräder und umgekehrt) von durch den Auftragnehmer eingelagerten noch funktions- und verschleißtauglichen Rädern sowie
2. ganzjährigen Wechseln von Reifen und Felgen, bei Defekten oder bei starker Abnutzung.
Die Räder sind bei der Montage achsweise (also vorderes rechtes Rad nach hinten rechts usw.) zu tauschen um Verschleiß zu vermindern. Die Räder mit der größeren Profiltiefe gehören bei allen Fahrzeugen stets auf die Hinterachse.
Die Tätigkeit des Reifen und Räderwechsels beinhaltet grundsätzlich folgende Arbeitsschritte:
1. Prüfung auf mögliche Defekte und Messung der Profiltiefe, Sichtkontrolle je Saison von Allwetterreifen,
2. Demontage der zu wechselnden Reifen von der Felge bzw. Demontage der Kompletträder,
3. bei Defekten oder Verschleiß die Entsorgung von Reifen oder Kompletträder,
4. Beschriftung der abmontierten Kompletträder ("VR" oder "HL" und jeweiliges NRW-Kennzeichen),
5. Montage von Neureifen oder Kompletträdern bzw. Montage der eingelagerten Kompletträder (in beiden Fällen inkl. Auswuchten und Luftdruckkontrolle, Befüllung der Reifen mit 0,2 bar über dem für das Fahrzeug angegebenen Maximalluftdruck),
6. Kalibrierung des Reifendruckkontrollsystems (sofern vorhanden),
7. Einlagerung der demontierten Kompletträder.
Einlagerung
Die noch funktionsfähigen Kompletträder, die aufgrund eines saisonalen Wechseltermins getauscht werden, sind durch den Auftragnehmer bis zum nächsten Tauschtermin fachgerecht einzulagern und zu waschen.
Die Kompletträder sind vor der Einlagerung auf Beschädigungen und Fremdkörper im Profil zu prüfen.
Die Kompletträder sind vor dem Abmontieren mit "VR" für "vorn rechts", "HL" für "hinten links" etc. zu markieren. Zusätzlich sind die Räder sicher und nachvollziehbar zu kennzeichnen, dass die Kompletträder dem jeweiligen Fahrzeug (NRW-Kennzeichen) des Auftraggebers zugeordnet werden können.
Den für die jeweiligen Lose verantwortlichen Bediensteten des Auftraggebers sind nach Vollzug des Saisonwechsels Lagerlisten zur Verfügung zu stellen, aus denen mindestens hervorgeht: Kennzeichen je Radsatz, Reifengröße, Art (Sommer/Winter) und Profiltiefen.
Die Kompletträder sind kühl, trocken und dunkel zu lagern, direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden. Die Kompletträder sind mit erhöhtem Luftdruck liegend übereinander zu lagern und sollten weder mit Öl, Fett oder Lösungsmitteln in Berührung kommen.
Die eingelagerten Kompletträder müssen auf Aufforderung des Auftraggebers jederzeit wieder zur Verfügung gestellt werden können, z.B. wenn ein Fahrzeug ausgesondert oder getauscht wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese angeforderten Radsätze innerhalb von 2 Werktagen nach Meldung der Abholbarkeit in der Filiale abzuholen.
Abholung des gesamten Radbestandes je Los beim bisherigen Anbieter
Der neue Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung alle Radsätze des jeweiligen Loses auf seine Kosten beim bisherigen Auftragnehmer abzuholen und einzulagern.
Umfang des Auftragsgegenstandes/ Leistungsgegenstandes
Die vom Auftragnehmer zu übernehmende Dienstleistung umfasst regelmäßig folgende Leistungen:
1. Beauftragung durch den Auftraggeber und Terminabsprache,
2. Montage von Neureifen und Kompletträdern sowie Reifen- und Räderwechsel in der Filiale des Auftragnehmers
3. Rechnungsstellung für das jeweilige Los.
Bereich Köln-Nordwest
51103 Köln, PI 7 Heymannstr. 33 51737 Leverkusen, APW Bensberg Brüderstr. 53 51427 Bergisch-Gladbach, APW Broichweiden Eschweiler Str. 110 52146 Würselen, APW Frechen 50226 Frechen, APW Am Bauhof 6 53757 St. Augustin, Bereitschaftspolizei Rheinstr. 200 50321 Brühl
Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Montage von Neureifen und Kompletträdern
Der Auftragnehmer hat für verschiedene Kraftfahrzeuge Reifenmarken anzubieten. Die Reifen, Felgen und Kompletträder müssen zwingend die vom Auftraggeber geforderten Leistungsmerkmale (z.B. Sommer-, Winter- oder Allwetterreifen, Tragfähigkeitsindex, Geschwindigkeitsindex) aufweisen. Die fachgerechten und gesetzlichen Reifeneigenschaften hat der Auftragnehmer anhand der Zulassungsbescheinigung II des jeweiligen Fahrzeuges zu gewährleisten.
Es ist ausschließlich Neuware zu verwenden, die Abnahme von z.B. runderneuerten Reifen wird vom Auftraggeber ausgeschlossen. Das Reifenalter der Neureifen (DOT Nr.) darf maximal 12 Monate zurück liegen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er pro Los bis zu vier Reifentypen mindestens einen Satz Neureifen ständig auf Lager hält.
Reifen- und Räderwechsel
Bei der Tätigkeit des Reifen- und Räderwechsels wird unterschieden zwischen:
1. saisonalen Wechselterminen (Sommer- auf Winterräder und umgekehrt) von durch den Auftragnehmer eingelagerten noch funktions- und verschleißtauglichen Rädern sowie
2. ganzjährigen Wechseln von Reifen und Felgen, bei Defekten oder bei starker Abnutzung.
Die Räder sind bei der Montage achsweise (also vorderes rechtes Rad nach hinten rechts usw.) zu tauschen um Verschleiß zu vermindern. Die Räder mit der größeren Profiltiefe gehören bei allen Fahrzeugen stets auf die Hinterachse.
Die Tätigkeit des Reifen und Räderwechsels beinhaltet grundsätzlich folgende Arbeitsschritte:
1. Prüfung auf mögliche Defekte und Messung der Profiltiefe, Sichtkontrolle je Saison von Allwetterreifen,
2. Demontage der zu wechselnden Reifen von der Felge bzw. Demontage der Kompletträder,
3. bei Defekten oder Verschleiß die Entsorgung von Reifen oder Kompletträder,
4. Beschriftung der abmontierten Kompletträder ("VR" oder "HL" und jeweiliges NRW-Kennzeichen),
5. Montage von Neureifen oder Kompletträdern bzw. Montage der eingelagerten Kompletträder (in beiden Fällen inkl. Auswuchten und Luftdruckkontrolle, Befüllung der Reifen mit 0,2 bar über dem für das Fahrzeug angegebenen Maximalluftdruck),
6. Kalibrierung des Reifendruckkontrollsystems (sofern vorhanden),
7. Einlagerung der demontierten Kompletträder.
Einlagerung
Die noch funktionsfähigen Kompletträder, die aufgrund eines saisonalen Wechseltermins getauscht werden, sind durch den Auftragnehmer bis zum nächsten Tauschtermin fachgerecht einzulagern und zu waschen.
Die Kompletträder sind vor der Einlagerung auf Beschädigungen und Fremdkörper im Profil zu prüfen.
Die Kompletträder sind vor dem Abmontieren mit "VR" für "vorn rechts", "HL" für "hinten links" etc. zu markieren. Zusätzlich sind die Räder sicher und nachvollziehbar zu kennzeichnen, dass die Kompletträder dem jeweiligen Fahrzeug (NRW-Kennzeichen) des Auftraggebers zugeordnet werden können.
Den für die jeweiligen Lose verantwortlichen Bediensteten des Auftraggebers sind nach Vollzug des Saisonwechsels Lagerlisten zur Verfügung zu stellen, aus denen mindestens hervorgeht: Kennzeichen je Radsatz, Reifengröße, Art (Sommer/Winter) und Profiltiefen.
Die Kompletträder sind kühl, trocken und dunkel zu lagern, direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden. Die Kompletträder sind mit erhöhtem Luftdruck liegend übereinander zu lagern und sollten weder mit Öl, Fett oder Lösungsmitteln in Berührung kommen.
Die eingelagerten Kompletträder müssen auf Aufforderung des Auftraggebers jederzeit wieder zur Verfügung gestellt werden können, z.B. wenn ein Fahrzeug ausgesondert oder getauscht wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese angeforderten Radsätze innerhalb von 2 Werktagen nach Meldung der Abholbarkeit in der Filiale abzuholen.
Abholung des gesamten Radbestandes je Los beim bisherigen Anbieter
Der neue Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung alle Radsätze des jeweiligen Loses auf seine Kosten beim bisherigen Auftragnehmer abzuholen und einzulagern.
Umfang des Auftragsgegenstandes/ Leistungsgegenstandes
Die vom Auftragnehmer zu übernehmende Dienstleistung umfasst regelmäßig folgende Leistungen:
1. Beauftragung durch den Auftraggeber und Terminabsprache,
2. Montage von Neureifen und Kompletträdern sowie Reifen- und Räderwechsel in der Filiale des Auftragnehmers
3. Rechnungsstellung für das jeweilige Los.
Bereich Köln-Nordost
51103 Köln, PI 7 Heymannstr. 33 51737 Leverkusen, APW Bensberg Brüderstr. 53 51427 Bergisch-Gladbach, APW Broichweiden Eschweiler Str. 110 52146 Würselen, APW Frechen 50226 Frechen, APW Am Bauhof 6 53757 St. Augustin, Bereitschaftspolizei Rheinstr. 200 50321 Brühl
Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Montage von Neureifen und Kompletträdern
Der Auftragnehmer hat für verschiedene Kraftfahrzeuge Reifenmarken anzubieten. Die Reifen, Felgen und Kompletträder müssen zwingend die vom Auftraggeber geforderten Leistungsmerkmale (z.B. Sommer-, Winter- oder Allwetterreifen, Tragfähigkeitsindex, Geschwindigkeitsindex) aufweisen. Die fachgerechten und gesetzlichen Reifeneigenschaften hat der Auftragnehmer anhand der Zulassungsbescheinigung II des jeweiligen Fahrzeuges zu gewährleisten.
Es ist ausschließlich Neuware zu verwenden, die Abnahme von z.B. runderneuerten Reifen wird vom Auftraggeber ausgeschlossen. Das Reifenalter der Neureifen (DOT Nr.) darf maximal 12 Monate zurück liegen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er pro Los bis zu vier Reifentypen mindestens einen Satz Neureifen ständig auf Lager hält.
Reifen- und Räderwechsel
Bei der Tätigkeit des Reifen- und Räderwechsels wird unterschieden zwischen:
1. saisonalen Wechselterminen (Sommer- auf Winterräder und umgekehrt) von durch den Auftragnehmer eingelagerten noch funktions- und verschleißtauglichen Rädern sowie
2. ganzjährigen Wechseln von Reifen und Felgen, bei Defekten oder bei starker Abnutzung.
Die Räder sind bei der Montage achsweise (also vorderes rechtes Rad nach hinten rechts usw.) zu tauschen um Verschleiß zu vermindern. Die Räder mit der größeren Profiltiefe gehören bei allen Fahrzeugen stets auf die Hinterachse.
Die Tätigkeit des Reifen und Räderwechsels beinhaltet grundsätzlich folgende Arbeitsschritte:
1. Prüfung auf mögliche Defekte und Messung der Profiltiefe, Sichtkontrolle je Saison von Allwetterreifen,
2. Demontage der zu wechselnden Reifen von der Felge bzw. Demontage der Kompletträder,
3. bei Defekten oder Verschleiß die Entsorgung von Reifen oder Kompletträder,
4. Beschriftung der abmontierten Kompletträder ("VR" oder "HL" und jeweiliges NRW-Kennzeichen),
5. Montage von Neureifen oder Kompletträdern bzw. Montage der eingelagerten Kompletträder (in beiden Fällen inkl. Auswuchten und Luftdruckkontrolle, Befüllung der Reifen mit 0,2 bar über dem für das Fahrzeug angegebenen Maximalluftdruck),
6. Kalibrierung des Reifendruckkontrollsystems (sofern vorhanden),
7. Einlagerung der demontierten Kompletträder.
Einlagerung
Die noch funktionsfähigen Kompletträder, die aufgrund eines saisonalen Wechseltermins getauscht werden, sind durch den Auftragnehmer bis zum nächsten Tauschtermin fachgerecht einzulagern und zu waschen.
Die Kompletträder sind vor der Einlagerung auf Beschädigungen und Fremdkörper im Profil zu prüfen.
Die Kompletträder sind vor dem Abmontieren mit "VR" für "vorn rechts", "HL" für "hinten links" etc. zu markieren. Zusätzlich sind die Räder sicher und nachvollziehbar zu kennzeichnen, dass die Kompletträder dem jeweiligen Fahrzeug (NRW-Kennzeichen) des Auftraggebers zugeordnet werden können.
Den für die jeweiligen Lose verantwortlichen Bediensteten des Auftraggebers sind nach Vollzug des Saisonwechsels Lagerlisten zur Verfügung zu stellen, aus denen mindestens hervorgeht: Kennzeichen je Radsatz, Reifengröße, Art (Sommer/Winter) und Profiltiefen.
Die Kompletträder sind kühl, trocken und dunkel zu lagern, direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden. Die Kompletträder sind mit erhöhtem Luftdruck liegend übereinander zu lagern und sollten weder mit Öl, Fett oder Lösungsmitteln in Berührung kommen.
Die eingelagerten Kompletträder müssen auf Aufforderung des Auftraggebers jederzeit wieder zur Verfügung gestellt werden können, z.B. wenn ein Fahrzeug ausgesondert oder getauscht wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese angeforderten Radsätze innerhalb von 2 Werktagen nach Meldung der Abholbarkeit in der Filiale abzuholen.
Abholung des gesamten Radbestandes je Los beim bisherigen Anbieter
Der neue Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung alle Radsätze des jeweiligen Loses auf seine Kosten beim bisherigen Auftragnehmer abzuholen und einzulagern.
Umfang des Auftragsgegenstandes/ Leistungsgegenstandes
Die vom Auftragnehmer zu übernehmende Dienstleistung umfasst regelmäßig folgende Leistungen:
1. Beauftragung durch den Auftraggeber und Terminabsprache,
2. Montage von Neureifen und Kompletträdern sowie Reifen- und Räderwechsel in der Filiale des Auftragnehmers
3. Rechnungsstellung für das jeweilige Los.
Bereich Köln-Südost
51103 Köln, PI 7 Heymannstr. 33 51737 Leverkusen, APW Bensberg Brüderstr. 53 51427 Bergisch-Gladbach, APW Broichweiden Eschweiler Str. 110 52146 Würselen, APW Frechen 50226 Frechen, APW Am Bauhof 6 53757 St. Augustin, Bereitschaftspolizei Rheinstr. 200 50321 Brühl
Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Montage von Neureifen und Kompletträdern
Der Auftragnehmer hat für verschiedene Kraftfahrzeuge Reifenmarken anzubieten. Die Reifen, Felgen und Kompletträder müssen zwingend die vom Auftraggeber geforderten Leistungsmerkmale (z.B. Sommer-, Winter- oder Allwetterreifen, Tragfähigkeitsindex, Geschwindigkeitsindex) aufweisen. Die fachgerechten und gesetzlichen Reifeneigenschaften hat der Auftragnehmer anhand der Zulassungsbescheinigung II des jeweiligen Fahrzeuges zu gewährleisten.
Es ist ausschließlich Neuware zu verwenden, die Abnahme von z.B. runderneuerten Reifen wird vom Auftraggeber ausgeschlossen. Das Reifenalter der Neureifen (DOT Nr.) darf maximal 12 Monate zurück liegen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er pro Los bis zu vier Reifentypen mindestens einen Satz Neureifen ständig auf Lager hält.
Reifen- und Räderwechsel
Bei der Tätigkeit des Reifen- und Räderwechsels wird unterschieden zwischen:
1. saisonalen Wechselterminen (Sommer- auf Winterräder und umgekehrt) von durch den Auftragnehmer eingelagerten noch funktions- und verschleißtauglichen Rädern sowie
2. ganzjährigen Wechseln von Reifen und Felgen, bei Defekten oder bei starker Abnutzung.
Die Räder sind bei der Montage achsweise (also vorderes rechtes Rad nach hinten rechts usw.) zu tauschen um Verschleiß zu vermindern. Die Räder mit der größeren Profiltiefe gehören bei allen Fahrzeugen stets auf die Hinterachse.
Die Tätigkeit des Reifen und Räderwechsels beinhaltet grundsätzlich folgende Arbeitsschritte:
1. Prüfung auf mögliche Defekte und Messung der Profiltiefe, Sichtkontrolle je Saison von Allwetterreifen,
2. Demontage der zu wechselnden Reifen von der Felge bzw. Demontage der Kompletträder,
3. bei Defekten oder Verschleiß die Entsorgung von Reifen oder Kompletträder,
4. Beschriftung der abmontierten Kompletträder ("VR" oder "HL" und jeweiliges NRW-Kennzeichen),
5. Montage von Neureifen oder Kompletträdern bzw. Montage der eingelagerten Kompletträder (in beiden Fällen inkl. Auswuchten und Luftdruckkontrolle, Befüllung der Reifen mit 0,2 bar über dem für das Fahrzeug angegebenen Maximalluftdruck),
6. Kalibrierung des Reifendruckkontrollsystems (sofern vorhanden),
7. Einlagerung der demontierten Kompletträder.
Einlagerung
Die noch funktionsfähigen Kompletträder, die aufgrund eines saisonalen Wechseltermins getauscht werden, sind durch den Auftragnehmer bis zum nächsten Tauschtermin fachgerecht einzulagern und zu waschen.
Die Kompletträder sind vor der Einlagerung auf Beschädigungen und Fremdkörper im Profil zu prüfen.
Die Kompletträder sind vor dem Abmontieren mit "VR" für "vorn rechts", "HL" für "hinten links" etc. zu markieren. Zusätzlich sind die Räder sicher und nachvollziehbar zu kennzeichnen, dass die Kompletträder dem jeweiligen Fahrzeug (NRW-Kennzeichen) des Auftraggebers zugeordnet werden können.
Den für die jeweiligen Lose verantwortlichen Bediensteten des Auftraggebers sind nach Vollzug des Saisonwechsels Lagerlisten zur Verfügung zu stellen, aus denen mindestens hervorgeht: Kennzeichen je Radsatz, Reifengröße, Art (Sommer/Winter) und Profiltiefen.
Die Kompletträder sind kühl, trocken und dunkel zu lagern, direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden. Die Kompletträder sind mit erhöhtem Luftdruck liegend übereinander zu lagern und sollten weder mit Öl, Fett oder Lösungsmitteln in Berührung kommen.
Die eingelagerten Kompletträder müssen auf Aufforderung des Auftraggebers jederzeit wieder zur Verfügung gestellt werden können, z.B. wenn ein Fahrzeug ausgesondert oder getauscht wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese angeforderten Radsätze innerhalb von 2 Werktagen nach Meldung der Abholbarkeit in der Filiale abzuholen.
Abholung des gesamten Radbestandes je Los beim bisherigen Anbieter
Der neue Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung alle Radsätze des jeweiligen Loses auf seine Kosten beim bisherigen Auftragnehmer abzuholen und einzulagern.
Umfang des Auftragsgegenstandes/ Leistungsgegenstandes
Die vom Auftragnehmer zu übernehmende Dienstleistung umfasst regelmäßig folgende Leistungen:
1. Beauftragung durch den Auftraggeber und Terminabsprache,
2. Montage von Neureifen und Kompletträdern sowie Reifen- und Räderwechsel in der Filiale des Auftragnehmers
3. Rechnungsstellung für das jeweilige Los.
Bereich Leverkusen
51103 Köln, PI 7 Heymannstr. 33 51737 Leverkusen, APW Bensberg Brüderstr. 53 51427 Bergisch-Gladbach, APW Broichweiden Eschweiler Str. 110 52146 Würselen, APW Frechen 50226 Frechen, APW Am Bauhof 6 53757 St. Augustin, Bereitschaftspolizei Rheinstr. 200 50321 Brühl
Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Montage von Neureifen und Kompletträdern
Der Auftragnehmer hat für verschiedene Kraftfahrzeuge Reifenmarken anzubieten. Die Reifen, Felgen und Kompletträder müssen zwingend die vom Auftraggeber geforderten Leistungsmerkmale (z.B. Sommer-, Winter- oder Allwetterreifen, Tragfähigkeitsindex, Geschwindigkeitsindex) aufweisen. Die fachgerechten und gesetzlichen Reifeneigenschaften hat der Auftragnehmer anhand der Zulassungsbescheinigung II des jeweiligen Fahrzeuges zu gewährleisten.
Es ist ausschließlich Neuware zu verwenden, die Abnahme von z.B. runderneuerten Reifen wird vom Auftraggeber ausgeschlossen. Das Reifenalter der Neureifen (DOT Nr.) darf maximal 12 Monate zurück liegen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er pro Los bis zu vier Reifentypen mindestens einen Satz Neureifen ständig auf Lager hält.
Reifen- und Räderwechsel
Bei der Tätigkeit des Reifen- und Räderwechsels wird unterschieden zwischen:
1. saisonalen Wechselterminen (Sommer- auf Winterräder und umgekehrt) von durch den Auftragnehmer eingelagerten noch funktions- und verschleißtauglichen Rädern sowie
2. ganzjährigen Wechseln von Reifen und Felgen, bei Defekten oder bei starker Abnutzung.
Die Räder sind bei der Montage achsweise (also vorderes rechtes Rad nach hinten rechts usw.) zu tauschen um Verschleiß zu vermindern. Die Räder mit der größeren Profiltiefe gehören bei allen Fahrzeugen stets auf die Hinterachse.
Die Tätigkeit des Reifen und Räderwechsels beinhaltet grundsätzlich folgende Arbeitsschritte:
1. Prüfung auf mögliche Defekte und Messung der Profiltiefe, Sichtkontrolle je Saison von Allwetterreifen,
2. Demontage der zu wechselnden Reifen von der Felge bzw. Demontage der Kompletträder,
3. bei Defekten oder Verschleiß die Entsorgung von Reifen oder Kompletträder,
4. Beschriftung der abmontierten Kompletträder ("VR" oder "HL" und jeweiliges NRW-Kennzeichen),
5. Montage von Neureifen oder Kompletträdern bzw. Montage der eingelagerten Kompletträder (in beiden Fällen inkl. Auswuchten und Luftdruckkontrolle, Befüllung der Reifen mit 0,2 bar über dem für das Fahrzeug angegebenen Maximalluftdruck),
6. Kalibrierung des Reifendruckkontrollsystems (sofern vorhanden),
7. Einlagerung der demontierten Kompletträder.
Einlagerung
Die noch funktionsfähigen Kompletträder, die aufgrund eines saisonalen Wechseltermins getauscht werden, sind durch den Auftragnehmer bis zum nächsten Tauschtermin fachgerecht einzulagern und zu waschen.
Die Kompletträder sind vor der Einlagerung auf Beschädigungen und Fremdkörper im Profil zu prüfen.
Die Kompletträder sind vor dem Abmontieren mit "VR" für "vorn rechts", "HL" für "hinten links" etc. zu markieren. Zusätzlich sind die Räder sicher und nachvollziehbar zu kennzeichnen, dass die Kompletträder dem jeweiligen Fahrzeug (NRW-Kennzeichen) des Auftraggebers zugeordnet werden können.
Den für die jeweiligen Lose verantwortlichen Bediensteten des Auftraggebers sind nach Vollzug des Saisonwechsels Lagerlisten zur Verfügung zu stellen, aus denen mindestens hervorgeht: Kennzeichen je Radsatz, Reifengröße, Art (Sommer/Winter) und Profiltiefen.
Die Kompletträder sind kühl, trocken und dunkel zu lagern, direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden. Die Kompletträder sind mit erhöhtem Luftdruck liegend übereinander zu lagern und sollten weder mit Öl, Fett oder Lösungsmitteln in Berührung kommen.
Die eingelagerten Kompletträder müssen auf Aufforderung des Auftraggebers jederzeit wieder zur Verfügung gestellt werden können, z.B. wenn ein Fahrzeug ausgesondert oder getauscht wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese angeforderten Radsätze innerhalb von 2 Werktagen nach Meldung der Abholbarkeit in der Filiale abzuholen.
Abholung des gesamten Radbestandes je Los beim bisherigen Anbieter
Der neue Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung alle Radsätze des jeweiligen Loses auf seine Kosten beim bisherigen Auftragnehmer abzuholen und einzulagern.
Umfang des Auftragsgegenstandes/ Leistungsgegenstandes
Die vom Auftragnehmer zu übernehmende Dienstleistung umfasst regelmäßig folgende Leistungen:
1. Beauftragung durch den Auftraggeber und Terminabsprache,
2. Montage von Neureifen und Kompletträdern sowie Reifen- und Räderwechsel in der Filiale des Auftragnehmers
3. Rechnungsstellung für das jeweilige Los.
Bereich Bergisch-Gladbach
51103 Köln, PI 7 Heymannstr. 33 51737 Leverkusen, APW Bensberg Brüderstr. 53 51427 Bergisch-Gladbach, APW Broichweiden Eschweiler Str. 110 52146 Würselen, APW Frechen 50226 Frechen, APW Am Bauhof 6 53757 St. Augustin, Bereitschaftspolizei Rheinstr. 200 50321 Brühl
Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Montage von Neureifen und Kompletträdern
Der Auftragnehmer hat für verschiedene Kraftfahrzeuge Reifenmarken anzubieten. Die Reifen, Felgen und Kompletträder müssen zwingend die vom Auftraggeber geforderten Leistungsmerkmale (z.B. Sommer-, Winter- oder Allwetterreifen, Tragfähigkeitsindex, Geschwindigkeitsindex) aufweisen. Die fachgerechten und gesetzlichen Reifeneigenschaften hat der Auftragnehmer anhand der Zulassungsbescheinigung II des jeweiligen Fahrzeuges zu gewährleisten.
Es ist ausschließlich Neuware zu verwenden, die Abnahme von z.B. runderneuerten Reifen wird vom Auftraggeber ausgeschlossen. Das Reifenalter der Neureifen (DOT Nr.) darf maximal 12 Monate zurück liegen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er pro Los bis zu vier Reifentypen mindestens einen Satz Neureifen ständig auf Lager hält.
Reifen- und Räderwechsel
Bei der Tätigkeit des Reifen- und Räderwechsels wird unterschieden zwischen:
1. saisonalen Wechselterminen (Sommer- auf Winterräder und umgekehrt) von durch den Auftragnehmer eingelagerten noch funktions- und verschleißtauglichen Rädern sowie
2. ganzjährigen Wechseln von Reifen und Felgen, bei Defekten oder bei starker Abnutzung.
Die Räder sind bei der Montage achsweise (also vorderes rechtes Rad nach hinten rechts usw.) zu tauschen um Verschleiß zu vermindern. Die Räder mit der größeren Profiltiefe gehören bei allen Fahrzeugen stets auf die Hinterachse.
Die Tätigkeit des Reifen und Räderwechsels beinhaltet grundsätzlich folgende Arbeitsschritte:
1. Prüfung auf mögliche Defekte und Messung der Profiltiefe, Sichtkontrolle je Saison von Allwetterreifen,
2. Demontage der zu wechselnden Reifen von der Felge bzw. Demontage der Kompletträder,
3. bei Defekten oder Verschleiß die Entsorgung von Reifen oder Kompletträder,
4. Beschriftung der abmontierten Kompletträder ("VR" oder "HL" und jeweiliges NRW-Kennzeichen),
5. Montage von Neureifen oder Kompletträdern bzw. Montage der eingelagerten Kompletträder (in beiden Fällen inkl. Auswuchten und Luftdruckkontrolle, Befüllung der Reifen mit 0,2 bar über dem für das Fahrzeug angegebenen Maximalluftdruck),
6. Kalibrierung des Reifendruckkontrollsystems (sofern vorhanden),
7. Einlagerung der demontierten Kompletträder.
Einlagerung
Die noch funktionsfähigen Kompletträder, die aufgrund eines saisonalen Wechseltermins getauscht werden, sind durch den Auftragnehmer bis zum nächsten Tauschtermin fachgerecht einzulagern und zu waschen.
Die Kompletträder sind vor der Einlagerung auf Beschädigungen und Fremdkörper im Profil zu prüfen.
Die Kompletträder sind vor dem Abmontieren mit "VR" für "vorn rechts", "HL" für "hinten links" etc. zu markieren. Zusätzlich sind die Räder sicher und nachvollziehbar zu kennzeichnen, dass die Kompletträder dem jeweiligen Fahrzeug (NRW-Kennzeichen) des Auftraggebers zugeordnet werden können.
Den für die jeweiligen Lose verantwortlichen Bediensteten des Auftraggebers sind nach Vollzug des Saisonwechsels Lagerlisten zur Verfügung zu stellen, aus denen mindestens hervorgeht: Kennzeichen je Radsatz, Reifengröße, Art (Sommer/Winter) und Profiltiefen.
Die Kompletträder sind kühl, trocken und dunkel zu lagern, direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden. Die Kompletträder sind mit erhöhtem Luftdruck liegend übereinander zu lagern und sollten weder mit Öl, Fett oder Lösungsmitteln in Berührung kommen.
Die eingelagerten Kompletträder müssen auf Aufforderung des Auftraggebers jederzeit wieder zur Verfügung gestellt werden können, z.B. wenn ein Fahrzeug ausgesondert oder getauscht wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese angeforderten Radsätze innerhalb von 2 Werktagen nach Meldung der Abholbarkeit in der Filiale abzuholen.
Abholung des gesamten Radbestandes je Los beim bisherigen Anbieter
Der neue Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung alle Radsätze des jeweiligen Loses auf seine Kosten beim bisherigen Auftragnehmer abzuholen und einzulagern.
Umfang des Auftragsgegenstandes/ Leistungsgegenstandes
Die vom Auftragnehmer zu übernehmende Dienstleistung umfasst regelmäßig folgende Leistungen:
1. Beauftragung durch den Auftraggeber und Terminabsprache,
2. Montage von Neureifen und Kompletträdern sowie Reifen- und Räderwechsel in der Filiale des Auftragnehmers
3. Rechnungsstellung für das jeweilige Los.
Bereich Würselen
51103 Köln, PI 7 Heymannstr. 33 51737 Leverkusen, APW Bensberg Brüderstr. 53 51427 Bergisch-Gladbach, APW Broichweiden Eschweiler Str. 110 52146 Würselen, APW Frechen 50226 Frechen, APW Am Bauhof 6 53757 St. Augustin, Bereitschaftspolizei Rheinstr. 200 50321 Brühl
Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Montage von Neureifen und Kompletträdern
Der Auftragnehmer hat für verschiedene Kraftfahrzeuge Reifenmarken anzubieten. Die Reifen, Felgen und Kompletträder müssen zwingend die vom Auftraggeber geforderten Leistungsmerkmale (z.B. Sommer-, Winter- oder Allwetterreifen, Tragfähigkeitsindex, Geschwindigkeitsindex) aufweisen. Die fachgerechten und gesetzlichen Reifeneigenschaften hat der Auftragnehmer anhand der Zulassungsbescheinigung II des jeweiligen Fahrzeuges zu gewährleisten.
Es ist ausschließlich Neuware zu verwenden, die Abnahme von z.B. runderneuerten Reifen wird vom Auftraggeber ausgeschlossen. Das Reifenalter der Neureifen (DOT Nr.) darf maximal 12 Monate zurück liegen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er pro Los bis zu vier Reifentypen mindestens einen Satz Neureifen ständig auf Lager hält.
Reifen- und Räderwechsel
Bei der Tätigkeit des Reifen- und Räderwechsels wird unterschieden zwischen:
1. saisonalen Wechselterminen (Sommer- auf Winterräder und umgekehrt) von durch den Auftragnehmer eingelagerten noch funktions- und verschleißtauglichen Rädern sowie
2. ganzjährigen Wechseln von Reifen und Felgen, bei Defekten oder bei starker Abnutzung.
Die Räder sind bei der Montage achsweise (also vorderes rechtes Rad nach hinten rechts usw.) zu tauschen um Verschleiß zu vermindern. Die Räder mit der größeren Profiltiefe gehören bei allen Fahrzeugen stets auf die Hinterachse.
Die Tätigkeit des Reifen und Räderwechsels beinhaltet grundsätzlich folgende Arbeitsschritte:
1. Prüfung auf mögliche Defekte und Messung der Profiltiefe, Sichtkontrolle je Saison von Allwetterreifen,
2. Demontage der zu wechselnden Reifen von der Felge bzw. Demontage der Kompletträder,
3. bei Defekten oder Verschleiß die Entsorgung von Reifen oder Kompletträder,
4. Beschriftung der abmontierten Kompletträder ("VR" oder "HL" und jeweiliges NRW-Kennzeichen),
5. Montage von Neureifen oder Kompletträdern bzw. Montage der eingelagerten Kompletträder (in beiden Fällen inkl. Auswuchten und Luftdruckkontrolle, Befüllung der Reifen mit 0,2 bar über dem für das Fahrzeug angegebenen Maximalluftdruck),
6. Kalibrierung des Reifendruckkontrollsystems (sofern vorhanden),
7. Einlagerung der demontierten Kompletträder.
Einlagerung
Die noch funktionsfähigen Kompletträder, die aufgrund eines saisonalen Wechseltermins getauscht werden, sind durch den Auftragnehmer bis zum nächsten Tauschtermin fachgerecht einzulagern und zu waschen.
Die Kompletträder sind vor der Einlagerung auf Beschädigungen und Fremdkörper im Profil zu prüfen.
Die Kompletträder sind vor dem Abmontieren mit "VR" für "vorn rechts", "HL" für "hinten links" etc. zu markieren. Zusätzlich sind die Räder sicher und nachvollziehbar zu kennzeichnen, dass die Kompletträder dem jeweiligen Fahrzeug (NRW-Kennzeichen) des Auftraggebers zugeordnet werden können.
Den für die jeweiligen Lose verantwortlichen Bediensteten des Auftraggebers sind nach Vollzug des Saisonwechsels Lagerlisten zur Verfügung zu stellen, aus denen mindestens hervorgeht: Kennzeichen je Radsatz, Reifengröße, Art (Sommer/Winter) und Profiltiefen.
Die Kompletträder sind kühl, trocken und dunkel zu lagern, direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden. Die Kompletträder sind mit erhöhtem Luftdruck liegend übereinander zu lagern und sollten weder mit Öl, Fett oder Lösungsmitteln in Berührung kommen.
Die eingelagerten Kompletträder müssen auf Aufforderung des Auftraggebers jederzeit wieder zur Verfügung gestellt werden können, z.B. wenn ein Fahrzeug ausgesondert oder getauscht wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese angeforderten Radsätze innerhalb von 2 Werktagen nach Meldung der Abholbarkeit in der Filiale abzuholen.
Abholung des gesamten Radbestandes je Los beim bisherigen Anbieter
Der neue Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung alle Radsätze des jeweiligen Loses auf seine Kosten beim bisherigen Auftragnehmer abzuholen und einzulagern.
Umfang des Auftragsgegenstandes/ Leistungsgegenstandes
Die vom Auftragnehmer zu übernehmende Dienstleistung umfasst regelmäßig folgende Leistungen:
1. Beauftragung durch den Auftraggeber und Terminabsprache,
2. Montage von Neureifen und Kompletträdern sowie Reifen- und Räderwechsel in der Filiale des Auftragnehmers
3. Rechnungsstellung für das jeweilige Los.
Bereich Frechen
51103 Köln, PI 7 Heymannstr. 33 51737 Leverkusen, APW Bensberg Brüderstr. 53 51427 Bergisch-Gladbach, APW Broichweiden Eschweiler Str. 110 52146 Würselen, APW Frechen 50226 Frechen, APW Am Bauhof 6 53757 St. Augustin, Bereitschaftspolizei Rheinstr. 200 50321 Brühl
Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Montage von Neureifen und Kompletträdern
Der Auftragnehmer hat für verschiedene Kraftfahrzeuge Reifenmarken anzubieten. Die Reifen, Felgen und Kompletträder müssen zwingend die vom Auftraggeber geforderten Leistungsmerkmale (z.B. Sommer-, Winter- oder Allwetterreifen, Tragfähigkeitsindex, Geschwindigkeitsindex) aufweisen. Die fachgerechten und gesetzlichen Reifeneigenschaften hat der Auftragnehmer anhand der Zulassungsbescheinigung II des jeweiligen Fahrzeuges zu gewährleisten.
Es ist ausschließlich Neuware zu verwenden, die Abnahme von z.B. runderneuerten Reifen wird vom Auftraggeber ausgeschlossen. Das Reifenalter der Neureifen (DOT Nr.) darf maximal 12 Monate zurück liegen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er pro Los bis zu vier Reifentypen mindestens einen Satz Neureifen ständig auf Lager hält.
Reifen- und Räderwechsel
Bei der Tätigkeit des Reifen- und Räderwechsels wird unterschieden zwischen:
1. saisonalen Wechselterminen (Sommer- auf Winterräder und umgekehrt) von durch den Auftragnehmer eingelagerten noch funktions- und verschleißtauglichen Rädern sowie
2. ganzjährigen Wechseln von Reifen und Felgen, bei Defekten oder bei starker Abnutzung.
Die Räder sind bei der Montage achsweise (also vorderes rechtes Rad nach hinten rechts usw.) zu tauschen um Verschleiß zu vermindern. Die Räder mit der größeren Profiltiefe gehören bei allen Fahrzeugen stets auf die Hinterachse.
Die Tätigkeit des Reifen und Räderwechsels beinhaltet grundsätzlich folgende Arbeitsschritte:
1. Prüfung auf mögliche Defekte und Messung der Profiltiefe, Sichtkontrolle je Saison von Allwetterreifen,
2. Demontage der zu wechselnden Reifen von der Felge bzw. Demontage der Kompletträder,
3. bei Defekten oder Verschleiß die Entsorgung von Reifen oder Kompletträder,
4. Beschriftung der abmontierten Kompletträder ("VR" oder "HL" und jeweiliges NRW-Kennzeichen),
5. Montage von Neureifen oder Kompletträdern bzw. Montage der eingelagerten Kompletträder (in beiden Fällen inkl. Auswuchten und Luftdruckkontrolle, Befüllung der Reifen mit 0,2 bar über dem für das Fahrzeug angegebenen Maximalluftdruck),
6. Kalibrierung des Reifendruckkontrollsystems (sofern vorhanden),
7. Einlagerung der demontierten Kompletträder.
Einlagerung
Die noch funktionsfähigen Kompletträder, die aufgrund eines saisonalen Wechseltermins getauscht werden, sind durch den Auftragnehmer bis zum nächsten Tauschtermin fachgerecht einzulagern und zu waschen.
Die Kompletträder sind vor der Einlagerung auf Beschädigungen und Fremdkörper im Profil zu prüfen.
Die Kompletträder sind vor dem Abmontieren mit "VR" für "vorn rechts", "HL" für "hinten links" etc. zu markieren. Zusätzlich sind die Räder sicher und nachvollziehbar zu kennzeichnen, dass die Kompletträder dem jeweiligen Fahrzeug (NRW-Kennzeichen) des Auftraggebers zugeordnet werden können.
Den für die jeweiligen Lose verantwortlichen Bediensteten des Auftraggebers sind nach Vollzug des Saisonwechsels Lagerlisten zur Verfügung zu stellen, aus denen mindestens hervorgeht: Kennzeichen je Radsatz, Reifengröße, Art (Sommer/Winter) und Profiltiefen.
Die Kompletträder sind kühl, trocken und dunkel zu lagern, direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden. Die Kompletträder sind mit erhöhtem Luftdruck liegend übereinander zu lagern und sollten weder mit Öl, Fett oder Lösungsmitteln in Berührung kommen.
Die eingelagerten Kompletträder müssen auf Aufforderung des Auftraggebers jederzeit wieder zur Verfügung gestellt werden können, z.B. wenn ein Fahrzeug ausgesondert oder getauscht wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese angeforderten Radsätze innerhalb von 2 Werktagen nach Meldung der Abholbarkeit in der Filiale abzuholen.
Abholung des gesamten Radbestandes je Los beim bisherigen Anbieter
Der neue Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung alle Radsätze des jeweiligen Loses auf seine Kosten beim bisherigen Auftragnehmer abzuholen und einzulagern.
Umfang des Auftragsgegenstandes/ Leistungsgegenstandes
Die vom Auftragnehmer zu übernehmende Dienstleistung umfasst regelmäßig folgende Leistungen:
1. Beauftragung durch den Auftraggeber und Terminabsprache,
2. Montage von Neureifen und Kompletträdern sowie Reifen- und Räderwechsel in der Filiale des Auftragnehmers
3. Rechnungsstellung für das jeweilige Los.
Bereich St. Augustin
51103 Köln, PI 7 Heymannstr. 33 51737 Leverkusen, APW Bensberg Brüderstr. 53 51427 Bergisch-Gladbach, APW Broichweiden Eschweiler Str. 110 52146 Würselen, APW Frechen 50226 Frechen, APW Am Bauhof 6 53757 St. Augustin, Bereitschaftspolizei Rheinstr. 200 50321 Brühl
Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Montage von Neureifen und Kompletträdern
Der Auftragnehmer hat für verschiedene Kraftfahrzeuge Reifenmarken anzubieten. Die Reifen, Felgen und Kompletträder müssen zwingend die vom Auftraggeber geforderten Leistungsmerkmale (z.B. Sommer-, Winter- oder Allwetterreifen, Tragfähigkeitsindex, Geschwindigkeitsindex) aufweisen. Die fachgerechten und gesetzlichen Reifeneigenschaften hat der Auftragnehmer anhand der Zulassungsbescheinigung II des jeweiligen Fahrzeuges zu gewährleisten.
Es ist ausschließlich Neuware zu verwenden, die Abnahme von z.B. runderneuerten Reifen wird vom Auftraggeber ausgeschlossen. Das Reifenalter der Neureifen (DOT Nr.) darf maximal 12 Monate zurück liegen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er pro Los bis zu vier Reifentypen mindestens einen Satz Neureifen ständig auf Lager hält.
Reifen- und Räderwechsel
Bei der Tätigkeit des Reifen- und Räderwechsels wird unterschieden zwischen:
1. saisonalen Wechselterminen (Sommer- auf Winterräder und umgekehrt) von durch den Auftragnehmer eingelagerten noch funktions- und verschleißtauglichen Rädern sowie
2. ganzjährigen Wechseln von Reifen und Felgen, bei Defekten oder bei starker Abnutzung.
Die Räder sind bei der Montage achsweise (also vorderes rechtes Rad nach hinten rechts usw.) zu tauschen um Verschleiß zu vermindern. Die Räder mit der größeren Profiltiefe gehören bei allen Fahrzeugen stets auf die Hinterachse.
Die Tätigkeit des Reifen und Räderwechsels beinhaltet grundsätzlich folgende Arbeitsschritte:
1. Prüfung auf mögliche Defekte und Messung der Profiltiefe, Sichtkontrolle je Saison von Allwetterreifen,
2. Demontage der zu wechselnden Reifen von der Felge bzw. Demontage der Kompletträder,
3. bei Defekten oder Verschleiß die Entsorgung von Reifen oder Kompletträder,
4. Beschriftung der abmontierten Kompletträder ("VR" oder "HL" und jeweiliges NRW-Kennzeichen),
5. Montage von Neureifen oder Kompletträdern bzw. Montage der eingelagerten Kompletträder (in beiden Fällen inkl. Auswuchten und Luftdruckkontrolle, Befüllung der Reifen mit 0,2 bar über dem für das Fahrzeug angegebenen Maximalluftdruck),
6. Kalibrierung des Reifendruckkontrollsystems (sofern vorhanden),
7. Einlagerung der demontierten Kompletträder.
Einlagerung
Die noch funktionsfähigen Kompletträder, die aufgrund eines saisonalen Wechseltermins getauscht werden, sind durch den Auftragnehmer bis zum nächsten Tauschtermin fachgerecht einzulagern und zu waschen.
Die Kompletträder sind vor der Einlagerung auf Beschädigungen und Fremdkörper im Profil zu prüfen.
Die Kompletträder sind vor dem Abmontieren mit "VR" für "vorn rechts", "HL" für "hinten links" etc. zu markieren. Zusätzlich sind die Räder sicher und nachvollziehbar zu kennzeichnen, dass die Kompletträder dem jeweiligen Fahrzeug (NRW-Kennzeichen) des Auftraggebers zugeordnet werden können.
Den für die jeweiligen Lose verantwortlichen Bediensteten des Auftraggebers sind nach Vollzug des Saisonwechsels Lagerlisten zur Verfügung zu stellen, aus denen mindestens hervorgeht: Kennzeichen je Radsatz, Reifengröße, Art (Sommer/Winter) und Profiltiefen.
Die Kompletträder sind kühl, trocken und dunkel zu lagern, direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden. Die Kompletträder sind mit erhöhtem Luftdruck liegend übereinander zu lagern und sollten weder mit Öl, Fett oder Lösungsmitteln in Berührung kommen.
Die eingelagerten Kompletträder müssen auf Aufforderung des Auftraggebers jederzeit wieder zur Verfügung gestellt werden können, z.B. wenn ein Fahrzeug ausgesondert oder getauscht wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese angeforderten Radsätze innerhalb von 2 Werktagen nach Meldung der Abholbarkeit in der Filiale abzuholen.
Abholung des gesamten Radbestandes je Los beim bisherigen Anbieter
Der neue Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung alle Radsätze des jeweiligen Loses auf seine Kosten beim bisherigen Auftragnehmer abzuholen und einzulagern.
Umfang des Auftragsgegenstandes/ Leistungsgegenstandes
Die vom Auftragnehmer zu übernehmende Dienstleistung umfasst regelmäßig folgende Leistungen:
1. Beauftragung durch den Auftraggeber und Terminabsprache,
2. Montage von Neureifen und Kompletträdern sowie Reifen- und Räderwechsel in der Filiale des Auftragnehmers
3. Rechnungsstellung für das jeweilige Los.
Bereich Brühl
51103 Köln, PI 7 Heymannstr. 33 51737 Leverkusen, APW Bensberg Brüderstr. 53 51427 Bergisch-Gladbach, APW Broichweiden Eschweiler Str. 110 52146 Würselen, APW Frechen 50226 Frechen, APW Am Bauhof 6 53757 St. Augustin, Bereitschaftspolizei Rheinstr. 200 50321 Brühl
Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Montage von Neureifen und Kompletträdern
Der Auftragnehmer hat für verschiedene Kraftfahrzeuge Reifenmarken anzubieten. Die Reifen, Felgen und Kompletträder müssen zwingend die vom Auftraggeber geforderten Leistungsmerkmale (z.B. Sommer-, Winter- oder Allwetterreifen, Tragfähigkeitsindex, Geschwindigkeitsindex) aufweisen. Die fachgerechten und gesetzlichen Reifeneigenschaften hat der Auftragnehmer anhand der Zulassungsbescheinigung II des jeweiligen Fahrzeuges zu gewährleisten.
Es ist ausschließlich Neuware zu verwenden, die Abnahme von z.B. runderneuerten Reifen wird vom Auftraggeber ausgeschlossen. Das Reifenalter der Neureifen (DOT Nr.) darf maximal 12 Monate zurück liegen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er pro Los bis zu vier Reifentypen mindestens einen Satz Neureifen ständig auf Lager hält.
Reifen- und Räderwechsel
Bei der Tätigkeit des Reifen- und Räderwechsels wird unterschieden zwischen:
1. saisonalen Wechselterminen (Sommer- auf Winterräder und umgekehrt) von durch den Auftragnehmer eingelagerten noch funktions- und verschleißtauglichen Rädern sowie
2. ganzjährigen Wechseln von Reifen und Felgen, bei Defekten oder bei starker Abnutzung.
Die Räder sind bei der Montage achsweise (also vorderes rechtes Rad nach hinten rechts usw.) zu tauschen um Verschleiß zu vermindern. Die Räder mit der größeren Profiltiefe gehören bei allen Fahrzeugen stets auf die Hinterachse.
Die Tätigkeit des Reifen und Räderwechsels beinhaltet grundsätzlich folgende Arbeitsschritte:
1. Prüfung auf mögliche Defekte und Messung der Profiltiefe, Sichtkontrolle je Saison von Allwetterreifen,
2. Demontage der zu wechselnden Reifen von der Felge bzw. Demontage der Kompletträder,
3. bei Defekten oder Verschleiß die Entsorgung von Reifen oder Kompletträder,
4. Beschriftung der abmontierten Kompletträder ("VR" oder "HL" und jeweiliges NRW-Kennzeichen),
5. Montage von Neureifen oder Kompletträdern bzw. Montage der eingelagerten Kompletträder (in beiden Fällen inkl. Auswuchten und Luftdruckkontrolle, Befüllung der Reifen mit 0,2 bar über dem für das Fahrzeug angegebenen Maximalluftdruck),
6. Kalibrierung des Reifendruckkontrollsystems (sofern vorhanden),
7. Einlagerung der demontierten Kompletträder.
Einlagerung
Die noch funktionsfähigen Kompletträder, die aufgrund eines saisonalen Wechseltermins getauscht werden, sind durch den Auftragnehmer bis zum nächsten Tauschtermin fachgerecht einzulagern und zu waschen.
Die Kompletträder sind vor der Einlagerung auf Beschädigungen und Fremdkörper im Profil zu prüfen.
Die Kompletträder sind vor dem Abmontieren mit "VR" für "vorn rechts", "HL" für "hinten links" etc. zu markieren. Zusätzlich sind die Räder sicher und nachvollziehbar zu kennzeichnen, dass die Kompletträder dem jeweiligen Fahrzeug (NRW-Kennzeichen) des Auftraggebers zugeordnet werden können.
Den für die jeweiligen Lose verantwortlichen Bediensteten des Auftraggebers sind nach Vollzug des Saisonwechsels Lagerlisten zur Verfügung zu stellen, aus denen mindestens hervorgeht: Kennzeichen je Radsatz, Reifengröße, Art (Sommer/Winter) und Profiltiefen.
Die Kompletträder sind kühl, trocken und dunkel zu lagern, direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden. Die Kompletträder sind mit erhöhtem Luftdruck liegend übereinander zu lagern und sollten weder mit Öl, Fett oder Lösungsmitteln in Berührung kommen.
Die eingelagerten Kompletträder müssen auf Aufforderung des Auftraggebers jederzeit wieder zur Verfügung gestellt werden können, z.B. wenn ein Fahrzeug ausgesondert oder getauscht wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese angeforderten Radsätze innerhalb von 2 Werktagen nach Meldung der Abholbarkeit in der Filiale abzuholen.
Abholung des gesamten Radbestandes je Los beim bisherigen Anbieter
Der neue Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung alle Radsätze des jeweiligen Loses auf seine Kosten beim bisherigen Auftragnehmer abzuholen und einzulagern.
Umfang des Auftragsgegenstandes/ Leistungsgegenstandes
Die vom Auftragnehmer zu übernehmende Dienstleistung umfasst regelmäßig folgende Leistungen:
1. Beauftragung durch den Auftraggeber und Terminabsprache,
2. Montage von Neureifen und Kompletträdern sowie Reifen- und Räderwechsel in der Filiale des Auftragnehmers
3. Rechnungsstellung für das jeweilige Los.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
diverse Adressen von Liegenschaften des AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50733
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://4fleet.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Breuberg
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://driver.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDYDF7B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland