Studie zur strukturellen Lage der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutsch-land Referenznummer der Bekanntmachung: IC4 23305/005#027
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Studie zur strukturellen Lage der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutsch-land
Die Leistungsbeschreibung ist auf der Vergabeplattform des Bundes unter Vergabunterlagen abrufbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Studie zur strukturellen Lage der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutsch-land
Ort: Paris
NUTS-Code: FR101 Paris
Land: Frankreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Es werden derzeit im Rahmen der vergebenen Studie aktuelle Daten zur Lage und Bedeutung der zivilen Sicherheits- sowie der Verteidigungsindustrie in der Bundesrepublik Deutschland erarbeitet. Aufgrund der lückenhaft und schwer zugänglichen Datenlage soll im Rahmen von strukturierten und tiefergehenden Interviews mit der Geschäftsleitung von neun ausgewählten großen SVI- Unternehmen eine Überprüfung der Datensätze, Forschungshypothesen und auch Perspektiven erfolgen.
Zusätzlich zu den tiefergehenden Gesprächen mit den angeführten neun Unternehmen werden mindestens zwei Unternehmen aus der Sicherheitsindustrie und ein weiteres KMU-Unternehmen aus der Teilbranche Verteidigung in Interviews befragt. Diese Befragungen sind nicht Gegenstand dieser Aufstockung, sondern Bestandteil des bereits vergebenen Studienauftrages vom 2.12.2021.
Für diese Interviews ist eine Laufzeit von drei Monaten (15. August 2022 bis 15. Oktober 2022) vorgesehen. Die Gesamtlaufzeit der Studie (bis 30.11.2022) bleibt hiervon unberührt. Die Ergebnisse der geführten Interviews fließen in die Studie ein. Zusammen mit dem Endbericht der Studie am 30.11.2022 ist ein Extrabericht und eine Dokumentation bzgl. der stattgefundenen Gespräche und eine Übersicht über die thematischen Inhalte (Themen und Hypothesen) einzureichen.
Ort: Paris
NUTS-Code: FR101 Paris
Land: Frankreich
Zur Validierung von öffentlich-zugänglichen Informationen und Forschungshypothesen der Studie zur Strukturellen Lage der Sicherheits- & Verteidigungsindustrie in Deutschland sollen tiefergehende Gespräche mit der Geschäftsführung von neun (9) Unternehmen der SVI durchgeführt werden. Alle Gespräche sollen vor Ort geführt werden und sind für 2 - 3 Stunden angesetzt. Alle Gespräche werden von der Projektleitung der Studie vor- und nachbereitet und ausgeführt. Diese ausgesuchten Unternehmen wurden aufgrund Ihrer Beschäftigungs- und Umsatzzahlen, Produktmix und Relevanz als Zulieferer für staatliche Behörden (z.B. Bundeswehr, Bundes- & Landespolizei und andere Sicherheitsbehörden) ausgewählt. Sie repräsentieren einen erheblichen Teil der Wertschöpfung und Beschäftigung der deutschen SVI. Die Ergebnisse, Einblicke und qualitativen Einschätzungen der jeweiligen Geschäftsleitungen sollen insbesondere die folgenden Fragestellungen der Studie genauer beleuchten (1.4, 1.8, 2.4, 3.3, 3.5, 3.7 und 4.4). Die Interviews bieten darüber hinaus die Möglichkeit, auf aktuelle Entwicklungen, die z. B. im Rahmen des Angriffskrieges auf die Ukraine entstanden sind, einzugehen.
Es handelt sich bei diesem Forschungsvorhaben (Nr. 027/21) um ein Projekt, welches oberhalb der Schwelle (140.000 Euro netto) ausgeschrieben wurde. Gemäß §132 Abs. 2 S. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) darf die Änderung des Forschungsvorhabens maximal 50 % der Auftragssumme betragen. Im vorliegenden Fall liegt eine Erhöhung um 19 % vor. Die entsprechende Kostenkalkulation ist Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung anbei.
Der Gesamtcharakter des Forschungsauftrages ändert sich mit diesem Antrag zur Aufstockung nicht.
Diese zusätzliche Dienstleistung ist nachträglich erforderlich geworden, um das Ziel des Auftrags zu erreiche, da die fehlenden oder nicht zugänglichen Informationen der SVI Branche eine tiefergehende Betrachtung der Branchenstrukturen erschwert bzw. nur lückenhaft zulassen. Im Verlauf des Forschungsvorhabens hat sich daher ergeben, dass die Branchenanalyse mit der ursprünglich ausgeschriebenen Methode nicht zu aussagekräftigen Ergebnissen führen kann. Die beantragte Zusatzleistung in Form von neun geführten Interviews ist nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen enthalten. Im Laufe der Gespräche und Foren des Durchführers mit den Verbänden und den Geschäftsleitungen der größten deutschen Unternehmen der dt. Sicherheits- und Verteidigungsindustrie wurde die Option von zielführenden Einzelgesprächen an den Durchführer herangetragen. Dieses Angebot aus der Wirtschaft hat sich erfreulicherweise aufgrund des großen Interesses an dieser Studie ergeben und konnte nicht zum Zeitpunkt der Ausschreibung eingeplant oder abgesehen werden.
Die Vergabe dieser Aufstockung ist an den derzeitigen Auftragnehmer ohne eine erneute Ausschreibung zu vergeben. Da dieses Angebot konkret aus der Wirtschaft an den Durchführer herangetragen wurde, kommt die Vergabe an einen anderen Auftragnehmer nicht in Betracht. Es wäre darüber hinaus wirtschaftlich eine zusätzliche Schwierigkeit, verbunden mit beträchtlichen Zusatzkosten für das BMWK, hier einen Wechsel des Auftragnehmers in Betracht zu ziehen. Die Studie läuft noch bis zum 30. November 2022, die Daten werden derzeit vom Durchführer erhoben und ausgewertet. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde einen Neustart und damit eine unangemessene Finanzierungssituation bedeuten.