Studie zur strukturellen Lage der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutsch-land Referenznummer der Bekanntmachung: IC4 23305/005#027

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Studie zur strukturellen Lage der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutsch-land

Referenznummer der Bekanntmachung: IC4 23305/005#027
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die Leistungsbeschreibung ist auf der Vergabeplattform des Bundes unter Vergabunterlagen abrufbar.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 12
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 242-638322

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 27/21
Bezeichnung des Auftrags:

Studie zur strukturellen Lage der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutsch-land

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
02/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Paris
NUTS-Code: FR101 Paris
Land: Frankreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 244 500.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/07/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es werden derzeit im Rahmen der vergebenen Studie aktuelle Daten zur Lage und Bedeutung der zivilen Sicherheits- sowie der Verteidigungsindustrie in der Bundesrepublik Deutschland erarbeitet. Aufgrund der lückenhaft und schwer zugänglichen Datenlage soll im Rahmen von strukturierten und tiefergehenden Interviews mit der Geschäftsleitung von neun ausgewählten großen SVI- Unternehmen eine Überprüfung der Datensätze, Forschungshypothesen und auch Perspektiven erfolgen.

Zusätzlich zu den tiefergehenden Gesprächen mit den angeführten neun Unternehmen werden mindestens zwei Unternehmen aus der Sicherheitsindustrie und ein weiteres KMU-Unternehmen aus der Teilbranche Verteidigung in Interviews befragt. Diese Befragungen sind nicht Gegenstand dieser Aufstockung, sondern Bestandteil des bereits vergebenen Studienauftrages vom 2.12.2021.

Für diese Interviews ist eine Laufzeit von drei Monaten (15. August 2022 bis 15. Oktober 2022) vorgesehen. Die Gesamtlaufzeit der Studie (bis 30.11.2022) bleibt hiervon unberührt. Die Ergebnisse der geführten Interviews fließen in die Studie ein. Zusammen mit dem Endbericht der Studie am 30.11.2022 ist ein Extrabericht und eine Dokumentation bzgl. der stattgefundenen Gespräche und eine Übersicht über die thematischen Inhalte (Themen und Hypothesen) einzureichen.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/07/2022
Ende: 30/11/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 49 984.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Paris
NUTS-Code: FR101 Paris
Land: Frankreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Zur Validierung von öffentlich-zugänglichen Informationen und Forschungshypothesen der Studie zur Strukturellen Lage der Sicherheits- & Verteidigungsindustrie in Deutschland sollen tiefergehende Gespräche mit der Geschäftsführung von neun (9) Unternehmen der SVI durchgeführt werden. Alle Gespräche sollen vor Ort geführt werden und sind für 2 - 3 Stunden angesetzt. Alle Gespräche werden von der Projektleitung der Studie vor- und nachbereitet und ausgeführt. Diese ausgesuchten Unternehmen wurden aufgrund Ihrer Beschäftigungs- und Umsatzzahlen, Produktmix und Relevanz als Zulieferer für staatliche Behörden (z.B. Bundeswehr, Bundes- & Landespolizei und andere Sicherheitsbehörden) ausgewählt. Sie repräsentieren einen erheblichen Teil der Wertschöpfung und Beschäftigung der deutschen SVI. Die Ergebnisse, Einblicke und qualitativen Einschätzungen der jeweiligen Geschäftsleitungen sollen insbesondere die folgenden Fragestellungen der Studie genauer beleuchten (1.4, 1.8, 2.4, 3.3, 3.5, 3.7 und 4.4). Die Interviews bieten darüber hinaus die Möglichkeit, auf aktuelle Entwicklungen, die z. B. im Rahmen des Angriffskrieges auf die Ukraine entstanden sind, einzugehen.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Es handelt sich bei diesem Forschungsvorhaben (Nr. 027/21) um ein Projekt, welches oberhalb der Schwelle (140.000 Euro netto) ausgeschrieben wurde. Gemäß §132 Abs. 2 S. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) darf die Änderung des Forschungsvorhabens maximal 50 % der Auftragssumme betragen. Im vorliegenden Fall liegt eine Erhöhung um 19 % vor. Die entsprechende Kostenkalkulation ist Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung anbei.

Der Gesamtcharakter des Forschungsauftrages ändert sich mit diesem Antrag zur Aufstockung nicht.

Diese zusätzliche Dienstleistung ist nachträglich erforderlich geworden, um das Ziel des Auftrags zu erreiche, da die fehlenden oder nicht zugänglichen Informationen der SVI Branche eine tiefergehende Betrachtung der Branchenstrukturen erschwert bzw. nur lückenhaft zulassen. Im Verlauf des Forschungsvorhabens hat sich daher ergeben, dass die Branchenanalyse mit der ursprünglich ausgeschriebenen Methode nicht zu aussagekräftigen Ergebnissen führen kann. Die beantragte Zusatzleistung in Form von neun geführten Interviews ist nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen enthalten. Im Laufe der Gespräche und Foren des Durchführers mit den Verbänden und den Geschäftsleitungen der größten deutschen Unternehmen der dt. Sicherheits- und Verteidigungsindustrie wurde die Option von zielführenden Einzelgesprächen an den Durchführer herangetragen. Dieses Angebot aus der Wirtschaft hat sich erfreulicherweise aufgrund des großen Interesses an dieser Studie ergeben und konnte nicht zum Zeitpunkt der Ausschreibung eingeplant oder abgesehen werden.

Die Vergabe dieser Aufstockung ist an den derzeitigen Auftragnehmer ohne eine erneute Ausschreibung zu vergeben. Da dieses Angebot konkret aus der Wirtschaft an den Durchführer herangetragen wurde, kommt die Vergabe an einen anderen Auftragnehmer nicht in Betracht. Es wäre darüber hinaus wirtschaftlich eine zusätzliche Schwierigkeit, verbunden mit beträchtlichen Zusatzkosten für das BMWK, hier einen Wechsel des Auftragnehmers in Betracht zu ziehen. Die Studie läuft noch bis zum 30. November 2022, die Daten werden derzeit vom Durchführer erhoben und ausgewertet. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde einen Neustart und damit eine unangemessene Finanzierungssituation bedeuten.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 244 500.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 294 484.00 EUR

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