Neubau 3-fach Sporthalle Grundschule Ummeln - Totalunternehmerleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6210
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 3-fach Sporthalle Grundschule Ummeln - Totalunternehmerleistung
Der Immobilienservicebetrieb der Stadt Bielefeld plant den Neubau einer Dreifachsporthalle an der Grundschule Ummeln in Bielefeld.
Der Auftraggeber hat sich entschieden, die architektonische und technische Planung sowie die Bauausführung an einen Totalunternehmer zu vergeben.
Nähere Angaben zum Ausschreibungsverfahren finden sich insbesondere unter Ziffer VI. 3.) dieser Auftragsbekanntmachung.
Neubau 3-fach Sporthalle Grundschule Ummeln Quittenweg 15 33649 Bielefeld
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt, auf dem Grundstück der Grundschule Ummeln den Neubau einer Dreifachsporthalle durchzuführen.
Der Auftraggeber hat sich entschieden, die architektonische und technische Planung exklusive der Außenanlagen an einen Totalunternehmer zu vergeben. Die Planungs- und Bauleistungen werden in einem einheitlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben.
Ziel des Projektes ist der Neubau der Dreifachsporthalle Grundschule Ummeln in Bielefeld als Ersatzneubau für die vorhandene Sporthalle.
Die Dreifachsporthalle ist sowohl für die Nutzung durch die Grundschule als auch für das Vereinsleben am Standort zu errichten.
Weitere Angaben zur Wertung sind Ziffer VI.3) zu entnehmen. Auf der Vergabeplattform stehen den Bewerbern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung des Teilnahmeantrages benötigen.
Der Teilnahmeantrag ist unter Berücksichtigung dieser Information und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter über das Vergabeportal einzureichen.
Jeder aufgeforderte Bieter, der ein vollständiges Angebot fristgerecht abgeben hat, erhält für die Erstellung der Angebote eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt EUR 10.000,00 brutto. Die Auszahlung der Summe wird auf das letztverbindliche Angebot ausgezahlt.
Voraussetzung für die Gewährung der Vergütung für die Angebotserstellung ist die Einreichung eines formell ordnungsgemäßen und wertbaren Angebots.
Die Vergütung des Bieters, der für den Zuschlag vorgesehen ist, wird auf das spätere Leistungshonorar angerechnet.
Der TU-Vertrag wird eine angemessene Preisgleitklausel enthalten. Für die Gebäudedichtigkeit soll eine 10-jährige Garantie abgegeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages.
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bieters,
- Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Personen- und Vermögensschäden jeweils mindestens EUR 5.000.000,00, sonstige Schäden mindestens EUR 5.000.000,00).
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten fünf Jahre (zu benennen ist die Gesamtsumme des Umsatzes, der in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt wurde).
3) Eigenerklärung über die Zahl der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags festangestellten Mitarbeiter.
Die entsprechenden Eigenerklärungen erfolgen in dem Teilnahmewettbewerbsformular des Auftraggebers, das Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist, an der hierfür vorgesehenen Stelle.
Siehe Teilnahmewettbewerbsformular des Auftraggebers zu folgenden Punkten:
1) Für das Leistungselement Planung:
Angabe des Bewerbers über durchgeführte und abgeschlossene Objektplanungen aus dem Bereich der Planung von Multifunktionsgebäuden und/oder Sporthallen mit Übergabedatum innerhalb der letzten 10 Jahre (Zeitraum der Planungsleistung ab 2011), die mit dem zu erbringenden Auftrag vergleichbar sind. Anzugeben sind jeweils Auftragswert, Leistungszeit und der Planungsumfang. Die Vorlage von Referenzen für Planungsleistungen im Rahmen einer Totalunternehmervergabe ist nicht erforderlich, wird aber positiv honoriert. Die Referenzleistungen müssen die Leistungsfähigkeit des Bieters in dem relevanten Leistungsbereich abbilden.
Die vorzulegenden Referenzen sind vergleichbar, wenn sie in Art, Umfang (vergleichbare Größe) und Komplexität den zu vergebenden Leistungen entsprechen, die in der Leistungsbeschreibung näher definiert werden.
Positiv honoriert wird im Rahmen einer Bewertung des Referenzpools, falls die Objektplanungen im Rahmen einer Total- oder Generalunternehmervergabe erfolgt sind, speziell die Planung von vergleichbaren Dreifachsporthallen betreffen und / oder erkennen lassen, dass Projekte größerer Komplexität und Berücksichtigung innovativer planerischer Ansätze durchgeführt wurden.
2) Für das Leistungselement Bau:
Angabe des Bewerbers zu fertiggestellten, schlüsselfertig errichteten Neubauvorhaben mit Übergabedatum innerhalb der letzten 10 Jahre (Zeitraum der Fertigstellung ab 2011), die mit dem zu erbringenden Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar sind in diesem Zusammenhang Bauprojekte aus dem Bereich der Planung von Multifunktionsgebäuden und/oder Sporthallen. Anzugeben sind Auftragswert, Leistungszeit und der Planungsumfang. Die Vorlage von Referenzen für Bauleistungen im Rahmen einer Totalunternehmervergabe ist nicht erforderlich, wird aber positiv honoriert. Die Referenzleistungen müssen die Leistungsfähigkeit des Bieters in dem relevanten Leistungsbereich abbilden.
Die vorzulegenden Referenzen sind vergleichbar, wenn sie in Art, Umfang (vergleichbare Größe) und Komplexität den zu vergebenden Leistungen entsprechen, die in der Leistungsbeschreibung näher definiert werden.
Positiv honoriert wird im Rahmen einer Bewertung des Referenzpools, falls die Bauleistungen im Rahmen einer Total- oder Generalunternehmervergabe erfolgt sind, speziell den Bau einer Dreifachsporthalle betreffen und / oder erkennen lassen, dass Projekte größerer Komplexität und Berücksichtigung innovativer baulicher Ansätze durchgeführt wurden.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Erforderlich ist die Mitgliedschaft des für die Leistungserbringung vorgesehenen Planers in einer Architektenkammer. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage eines entsprechenden Dokumentes, aus dem sich die Mitgliedschaft ergibt.
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Angaben zum Teilnahmewettbewerb:
In der ersten Verfahrensphase wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, indem noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen.
Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
- Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
- Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende Bescheinigungen (z.B. Bescheinigung zur Beteiligung an öffentl. Aufträgen, Bestätigung d. Versicherers usw) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bewerbern sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen.
- Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft ggü. dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
- Nebenangebote sind nicht zugelassen.
b) Erläuterungen zur Angebotswertung:
Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. Hierfür werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte je Konzept zusammengezählt und durch den Wertungspreis gemäß Preisblatt (netto) dividiert.
Die Zuschlagskennzahl ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches die höchste Zuschlagskennzahl erzielt.
c) Erläuterungen zur preislichen Bewertung des Angebots:
Die in dem Angebotsformular angegebenen Einzelpositionen (netto) werden addiert und so der Angebotspreis (netto) ermittelt. Dies ist der Preis, der bewertet wird (Wertungspreis).
d) Erläuterung zur konzeptionellen Bewertung des Angebots
Die Leistung wird auf der Basis der eingereichten Konzepte bewertet.
Hierbei müssen die Bieter auf die Besonderheiten und Herausforderungen des ausgeschriebenen Projekts eingehen. Die Bieter haben darauf zu achten, dass die mit dem Angebot abzugebenden Konzepte konkret auf den vorliegenden Sachverhalt angewendet werden und nicht nur allg. Aussagen zur Projektdurchführung in ähnlich gelagerten Fällen beschreiben. Eine einfache Beschreibung der Projektorganisation ist hierfür ebenfalls nicht ausreichend.
Es muss aus den Konzepten ein konkreter Projektbezug erkennbar werden, der die konkrete Durchführung des Auftrags erläutert.
e) Einzelheiten zur konzeptionellen Angebotswertung:
(1) Konzept zur Projektdurchführung:
Der Bieter soll in diesem Konzept seine Aufbau- und Ablauforganisation (jeweils für die Projektphase Planung und Bauausführung) erläutern. Dies erfolgt in Form von Organigrammen und ergänzender textlicher Erklärung, inkl. einer Erläuterung der übergeordneten Projektkoordination und der wesentlichen Abteilungen bzw. Firmen. Zudem ist ein strukturierter Projektablaufplan (Planung und Bauausführung) als vernetzter Balkenterminplan (Vertragsterminplan) zur Darlegung der Sicherstellung der termingerechten Fertigstellung vorzulegen. Dieser soll folgende Informationen enthalten:
Für die Planungsphase nach Arbeitspaketen/Leistungsphasen mit Unterteilung der wesentlichen Planungsgewerke und Angabe der Planliefertermine. Die Projektdurchführung ist anhand der erforderlichen 7 / 9 Arbeitsschritte zu erläutern. Der Bieter soll hier die Besonderheiten des jeweiligen Projekts in Bezug nehmen und die erforderlichen Planungs- und Arbeitsschritte verständlich und projektbezogen erläutern.
Des Weiteren soll die geplante Baustelleneinrichtung beschrieben werden, da sich das derzeitige Bestandsgebäude (das während der Bauzeit durchgängig in Betrieb sein wird) in unmittelbarer Nähe zum Neubau befindet.
(2) Konzept zur Nachhaltigkeit:
Dieses Konzept soll textlich erläutern, in welcher Form der Bieter das Gebäude unter Berücksichtigung der Gebäudenutzung durch Auswahl bestimmter Materialien und Baustoffe gestalten möchte. Die Auftraggeberin legt dabei Wert auf die Verwendung qualitativ hochwertiger Baustoffe, die die konkrete Gebäudenutzung berücksichtigen und bestmöglich auf diese abgestimmt werden. Dies gilt insbesondere für deren Verwendung im Bereich von Sporthallen, die besondere qualitative Anforderungen erforderlich machen.
Der Bieter hat die Qualitäten der Baustoffe mit Angabe von Leitprodukten zu benennen, um der Auftraggeberin die Prüfung der qualitativen Anforderungen zu ermöglichen.
(3) Planungskonzept:
Gefordert wird eine Darstellung der vom Bieter geplanten funktionellen Lösungen für das Gebäude und dessen Nutzung als Dreifeldsporthalle. Das Konzept soll eine praktikable, den Anforderungen an eine Sporthalle angemessene und gerechte Zuordnung der einzelnen Funktionsbereiche in der Sporthalle berücksichtigen. Für die Auftraggeberin ist neben der Gestaltung des Gebäudes auch dessen funktionale Nutzung wichtig. Die funktionale Nutzbarkeit muss seitens des Auftragnehmers gewährleistet und an die Nutzung als Sporthalle angepasst werden.
Angaben zur Punktewertung der Konzepte sind den Zuschlagskriterien zu entnehmen.
Allgemeine Hinweise zum Baufeld:
Lage allgemein:
Das auftraggeberseitig zur Verfügung gestellte Baufeld liegt auf dem Grundstück mit der Flurstück-Nummer 3008 der Gemarkung Bielefeld-Ummeln. Das Gelände liegt im Stadtteil Bielefeld Ummeln etwa 10km südwestlich des Stadtzentrums von Bielefeld.
Auf dem Grundstück liegt als Gesamtanlage die Grundschule Ummeln (Anschrift: Quittenweg 15, 33649 Bielefeld) bestehend aus diversen Schulgebäuden, einer Dreifeldsporthalle, Verkehrs-, Parkierungs-, Pausenhof- und Außensportflächen.
Auf den südwestlich und südöstlich an das Baufeld angrenzenden Nachbargrundstücken befindet sich überwiegend eine kleinteilige Wohnbebauung.
Eine verkehrliche Zufahrt zum Grundstück ist nur über den Quittenweg (Sackgasse) möglich.
Lage und Randbedingungen d. Baufelds:
Das Baufeld für den Neubau der ausschreibungsgegenständlichen Sporthalle liegt im südwestlichen Teil des Grundstücks im direkten Anschluss an die bestehende und in Nutzung befindliche Dreifeldsporthalle der Grundschule. Der als Baufeld ausgewiesene Bereich umfasst eine Grundstückteilfläche von ca. 4.800 m² (Baufeld/Planungsgebiet s. Anlage 100).
Direkt östlich an das Baufeld angrenzend liegen die bestehende Dreifeldsporthalle und die Freianlagen, sowie die Bestandsbauwerke der Grundschule. Diese Bauwerke und Anlagen befinden sich während der Bauausführungszeit des AN im laufenden Betrieb. Eine störungsfreie Aufrechterhaltung der Nutzung der Bestandssporthalle und des Schulbetriebs muss während der gesamten Bauausführungszeit sichergestellt bleiben. Der Abbruch der Bestandssporthalle kann nutzungsbedingt zwingend erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Sporthallen-Neubaus erfolgen.
Topographie d. Baufelds:
Das Grundstück ist im Baufeldbereich durch ein leichtes topographisches Geländegefälle von Nord nach Süd geprägt (Höhenplan und Grundstücksdaten s. Anlage 102). Die Geländeoberkante liegt im Norden/Nordwesten 8 / 9 bei ca. 102,50 - 102,25 ü.NN. Im Bereich der Südlichen Grundstücksgrenzen liegt die Geländeoberkante auf ca. 101,00 - 100,40 ü.NN.
Baumbestand und Baufeldfreimachung:
Dreiseitig umlaufend um den als Baufeld ausgewiesenen Bereich (entlang der Nordwest-, Südwest-, Südostseite) ist entlang der Grundstücksgrenzen umfangreicher Baumbestand vorhanden. Dieser soll grundsätzlich erhalten bleiben, auch um das Schulgelände gegenüber der benachbarten Wohnbebauung zu zonieren. Entlang der Südwest-, Südostseite des Grundstücks ist der Erhalt des schützenswerten Baumbestandes nach den Vorgaben des Bebauungsplanes zwingend vorgegeben (als "Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen"). Der großstämmige Baumbestand entlang der Nordwestseite ist möglichst ebenfalls zu erhalten.
Fachgerechte Beschnittarbeiten besonders im Kronenbereich des Baumbestands entlang der südwestlichen Grundstücksgrenze, sowie Rodungen von unerwünschtem untergeordnetem Buschwerk entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze erfolgen durch den AG vor Grundstücksübergabe an den AN. Durch den AG erfolgt vorbereitend zur Baufeldübergabe auch die Rodung des vorhandenen Baumbestandes zw. dem Baufeld und der Bestandssporthalle (s. Anlage 103; Baumreihe Nr. 138-145, evtl. +146) einschl. Wurzelstockentfernung.
Weiter ist es möglich, den Bestandsbaum 137 (s. Anlage 103; mächtige aber stark schiefwüchsige Eiche) zur Verbesserung der Baustellenzufahrt durch den AG vor Grundstücksübergabe an den AN fällen zu lassen. Aufgrund der Besonderheit und des Alters dieses Einzelbaums wird jedoch ein Erhalt von Baum 137 angestrebt. Vorschläge des AN zur Baustelleneinrichtung/Baustellenzufahrt mit der Möglichkeit zum Erhalt des Bestandsbaums 137 sind bevorzugter Wunsch des AG.
Alle Bäume im Umfeld der Baustelle sind durch den AN während der Bauzeit entweder bereits außerhalb des Kronenbereichs abzuzäunen oder ansonsten mit einem Stammschutz zum Schutz vor mechanischen Schäden der Rinde gemäß DIN 18920 "Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen" zu schützen. Im Kronenbereich der Bäume darf kein Material gelagert und keine Maschinen abgestellt werden. Der Kronenbereich ist von jeglichen Eingriffen im Erdreich freizuhalten.
Alle sonstigen erforderlichen Maßnahmen der Baufeldfreimachung einschl. Abbruch/Entfernung von Oberflächenbefestigungen (Asphalt-, Pflasterbeläge, Einfassungen, techn. Anlagen in Außenanlagen), zusätzlich erforderliche Rodungen und die Beräumung vorhandener Begrünung und Pflanzen sowie Abbruchleistungen im Baufeldbereich sind im Leistungsumfang des AN enthalten.
Weitere Informationen sind der funktionalen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Den Bewerbern wird eine Baustellenbesichtigung ermöglicht, für eine Terminabsprache wenden Sie sich bitte an die Zentrale Vergabestelle (Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9WEZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]