Neubau Verfügungsgebäude, Geb. 16.17 - Fassade Referenznummer der Bekanntmachung: B50/42296861
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fz-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: www.fz-juelich.de/gm/DE/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Verfügungsgebäude, Geb. 16.17 - Fassade
Zimmermann / Fassade (vorgehängte hinterlüftete Fassade):
Zimmermann Fassadearbeiten für den Neubau des Verfügungsgebäude Büros - Gebäude 16.17.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst im Wesentlichen die Herstellung der Fassadendämmung und Außenwandbekleidung der Holzfassade inklusive Unterkonstruktion, sowie einer Metallbekleidung der auskragenden Decken im Eingangsbereich.
- 1 Stück Technische Bearbeitung, Dokumentation
- 1.760 m² Holzfassaden Unterkonstruktion
- 1.760 m² Holzfassaden Bekleidung, Metallbekleidung auskragende Decken über EG
- 155 m² Decken Unterkonstruktion
- 155 m² Decken Bekleidung senkrechter Sonnenschutz feststehend
- 106 Stück Holzlamelle feststehend
- 106 Stück Tragkonstruktion
Forschungszentrum Jülich GmbH Wilhelm-Johnen-Straße 52428 Jülich
Zimmermann / Fassade (vorgehängte hinterlüftete Fassade):
- 1 Stück Technische Bearbeitung, Dokumentation
- 1.760 m² Holzfassaden Unterkonstruktion
- 1.760 m² Holzfassaden Bekleidung, Metallbekleidung auskragende Decken über EG
- 155 m² Decken Unterkonstruktion
- 155 m² Decken Bekleidung senkrechter Sonnenschutz feststehend
- 106 Stück Holzlamelle feststehend
- 106 Stück Tragkonstruktion
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Verfügungsgebäude Büros, Gebäude 16.17 - Zimmermannsarbeiten Fassade
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41748
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 27.11.2020 gelten auch für die Forschungszentrum Jülich GmbH die Änderungen zur elektronischen Rechnungsstellung, die nach der E-Rech-VO (E-Rechnungs-Verordnung) wirksam werden (https://www.bmi.bund.de/SiteGlobals/Forms/suche/expertensuche-formular.html?resourceId=9389478&input_=9389000&pageLocale=de&templateQueryString=E-Rech-VO&submit.x=0&submit.y=0).
Daraus ergibt sich, dass ab diesem Datum Rechnungen nur noch in gültigen E-Rechnungs-Formaten gemäß der o.g. Verordnung an das Forschungszentrum Jülich GmbH gestellt werden dürfen. Hierzu ist ausschließlich die E-Mail-Adresse „[gelöscht] “ zu nutzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wir verweisen diesbezüglich auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]