RSH Bildstudioausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: RSH_2022_OV01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rsh-duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
RSH Bildstudioausstattung
Für den Studiengang Ton und Bild, ein technisch-ingenieurwissenschaftliches Studium, sind zwei Bildstudios einzurichten, in denen Multikamera-Produktionen von musikalischen Aufführungen durchgeführt werden. Die Leistungen werden in drei Losen vergeben:
-Los 1: Lichttechnik, Horizontsysteme mit Teilgewerken
-Los 2: Studiotechnik mit Teilgewerken
-Los 3: Hohlkehle
Lichttechnik, Horizontsysteme mit Teilgewerken
Robert Schumann Hochschule Fischerstr. 110 40476 Düsseldorf
-Los 1: Lichttechnik, Horizontsysteme mit Teilgewerken
Dieses Los umfasst die Lieferung, Installation, Einrichtung und Programmierung der gesamtenDeckeneinbauten für die Studiobeleuchtung inkl. LED Studioleuchten und Lichtsteuerung, Vorhanganlagen fürumlaufende Studiohorizonte sowie zugehörige Unterkonstruktionen (sofern nicht bauseits bereits vorhanden).
Beinhaltete Teilgewerke / Tätigkeiten:
Horizontsysteme / Vorhanganlagen
Traglage / Mechanik
Lichttechnik / Leuchten
Effektlicht
Lichtsteuerung
Die Installation der gesamten Studiobeleuchtungstechnik setzt auf die bereits in den Studios vorhandene Kabel-Infrastruktur, sowie die vorinstallierte Deckenmechanik auf und ist als vollständiges Gesamtgewerk zuliefern. Dazu gehört der mechanische Aufbau und die Montage der Vorhanganlagen, die Anschlussverkabelung, Lieferung und Montage der Leuchten, Inbetriebnahme und Programmierung der Steuerung sowie zugehörige Dokumentation und Schulungen.
Studiotechnik mit Teilgewerken
Robert Schumann Hochschule Fischerstr. 110 40476 Düsseldorf
Los 2: Studiotechnik mit Teilgewerken
Dieses Los umfasst die Lieferung, Installation, Einrichtung und Programmierung der gesamten Audio- und Video-Studioproduktionstechnik.
Beinhaltete Teilgewerke / Tätigkeiten:
Kameratechnik
Studiosystemtechnik
Funktionsmöbel / Ausstattung
Tontechnik
Zentrale Betriebstechnik
Intercom
Die Installation der gesamten Studiotechnik setzt auf die bereits in den Studios vorhandene Kabel-Infrastruktur und die grundausgebauten Räumlichkeiten auf und ist als vollständiges Gesamtgewerk zu liefern. Dazu gehört die Audio- und Video-Systemverkabelung inkl. Nachinstallation von einzelnen Kabelstrecken, die Lieferung, Montage und Konfiguration von Studiokameras mit Optiken und Zubehör, Bildregietechnik, Tontechnik, Intercom und zentralen Systemkomponenten, die Inbetriebnahme und Programmierung der Studio-Steuerung sowie zugehörige Dokumentation und Schulungen.
Hohlkehle
Robert Schumann Hochschule Fischerstr. 110 40476 Düsseldorf
Los 3: Hohlkehle
Im kleinen Bildstudio ist eine L-förmige Hohlkehle zu installieren (Farbe weiß), die als unendlicher Bildhintergrund in schattenfreier Ausleuchtung dient. Hierzu ist eine stabile, teilweise freistehende Konstruktion zu erstellen, die die entsprechenden Krümmungen in beiden Achsen gleichmäßig und stabil ausbildet. Die Konstruktion kann mit Holz- oder Trockenbauverfahren vor Ort erstellt werden, es ist aber auch eine Montage aus vorgefertigten Modulsegmenten möglich.
Gegenstand der anzubietenden Leistung ist Werkstatt- und Montageplanung inkl. Aufmaß, Lieferung und Bau der Hohlkehle im Studio, Endanstrich von Hohlkehle und Boden in weiß und die spielfertige Übergabe des Hohlkehlensystems.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
-Unternehmensangaben
Eigenerklärung,
-dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 - 3 GWB vorliegen,
-dass der Bewerber seiner Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist,
-dass der Bewerber seine bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat,
-dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder einvergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
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mangels Masse abgelehnt worden ist. Ferner erklärt der Bieter, dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
-dass der Bewerber im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität infrage gestellt wird,
-dass der Bewerber keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken kann.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
-Betriebs/Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden i.H.v. 4 Mio. und Sach- und Vermögensschäden i.H.v. 2 Mio.
-Nettoumsatz der letzten drei Jahre
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzangaben des Bieters zu vergleichbaren und abgeschlossenen Projekten in den letzten 5 Jahren (2018-2022).
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte zu mit detaillierter Beschreibung des Projektinhaltes und des Projektumfangs, die mit dem anzubietenden Vergabegegenstand vergleichbar sind, vorzulegen.
Los 1:
Anzugeben sind:
1.Kunde (Anschrift, Ansprechpartner/in, Email Adresse und Telefonnummer bzw. vgl. Daten zur Kontaktaufnahme/Prüfung der Referenz)
2.Zeitraum der Projektabwicklung
3.Inhalt des Auftragsgegenstandes in Kurzform. Mindestvoraussetzung: professionelles
Produktionsstudio mit > 200 m². Professionelle, kamerataugliche Beleuchtungstechnik.
4.Auftragsvolumen incl. Mwst. in Euro. Mindestvoraussetzung: Volumen > 200.000 EUR pro Auftrag
5.Berufliche Befähigung des/der Projektleiters/in im Referenzprojekt
6.Anzahl der im Referenzprojekt beschäftigten Mitarbeiter des Bieters
Los 2:
1.Kunde (Anschrift, Ansprechpartner/in, Email Adresse und Telefonnummer bzw. vgl. Daten zur Kontaktaufnahme/Prüfung der Referenz)
2.Zeitraum der Projektabwicklung
3.Inhalt des Auftragsgegenstandes in Kurzform. Mindestvoraussetzung: Multikamera-Videoproduktionstechnik in HD-Technologie im Hochschul-Umfeld, mind. 3 Kamerazüge, Bildmischer, Steuerungstechnik
4.Auftragsvolumen incl. MwSt. in Euro. Mindestvoraussetzung: Volumen > 500.000 EUR pro
Auftrag
5.Berufliche Befähigung des/der Projektleiters/in im Referenzprojekt
6.Anzahl der im Referenzprojekt beschäftigten Mitarbeiter des Bieters
Los 3:
1.Kunde (Anschrift, Ansprechpartner/in, Email Adresse und Telefonnummer bzw. vgl. Daten zur Kontaktaufnahme/Prüfung der Referenz)
2.Zeitraum der Projektabwicklung
3.Inhalt des Auftragsgegenstandes in Kurzform. Mindestvoraussetzung: feststehende Hohlkehlenkonstruktion für professionelles Film-, TV- oder Foto-Produktionsstudio mit > 4 m Kantenlänge
5.Berufliche Befähigung des/der Projektleiters/in im Referenzprojekt
6.Anzahl der im Referenzprojekt beschäftigten Mitarbeiter des Bieters
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYE6DFQQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
§160
Einleitung, Antrag
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.