Kauf eines Sequenziergerätes
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +221 50620
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mpipz.mpg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf eines Sequenziergerätes
Kauf eines Sequenziergerätes Sequel IIe von PacificBiosciences und Abschluss des dazugehörigen Wartungsvertrages
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Kauf eines Sequenziergerätes Sequel IIe von PacificBiosciences und Abschluss des dazugehörigen Wartungsvertrages
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Das Sequenziergerät Sequel IIe verfügt über einen technologischen Standard, welcher sehr speziellen Ansprüchen entsprechen muss. Diese Technologie ist weltweit durch diverse Patente geschützt ist, wodurch das Sequenziergerät über entsprechende Alleinstellungsmerkmale verfügt. Im Institut wird bereits ein weiteres Sequenziergerät der Firma PacBio genutzt, sodass bei der Anwendung auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden kann und ein weiterhin optimaler Arbeitsablauf ermöglich wird. Zukünftige Aufträge sind außerdem auf diese Sequenziertechnik ausgelegt, weswegen andere Geräte nicht genutzt werden können. Der Sequenzierer wird daher den hohen Anforderungen des MPIPZ gerecht, da so der optimale Ablauf des wissenschaftlichen Arbeitens erhalten bleibt. Die ausführliche wissenschaftliche Begründung unterstreicht diesen Aspekt und betont noch einmal den hohen Qualitätsstandard, welcher im im MPIPZ gefordert wird. Der Sequenzierer wurde bereits geleast, da zum Zeitpunkt des Leasings nicht feststand, ob die Abteilung auch in Zukunft ihre Arbeit über das Jahr 2021 fortführt. Die Kalkulation hat ergeben, dass das Leasing zu diesem Zeitpunkt ökonomisch sinnvoller gewesen ist, weswegen das Gerät damals nicht gekauft wurde. Die Abteilung führt Ihre Arbeit jedoch weiter, weswegen das Gerät nun gekauft wird, da zukünftige Arbeiten den Gebrauch dieses Sequenzieres erfordern. Daher ist die Vergabe des Auftrages im Wege eines Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung nach §14 IV Nr. 2c + 4VgV im vorliegenden Fall alternativlos.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Menlo Park
NUTS-Code: US United States
Postleitzahl: 94025
Land: Vereinigte Staaten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilungdes Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zuwollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig,
soweit derAntrag erst nach Zuschlagserteilung zugestelltwird (§ 134 Abs.2 GWB). Die Zuschlagserteilung
ist möglich 10Tage nach Absendung (per Fax oder aufelektronischem Weg) der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung (§134 Abs.2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachtenVergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße
aus der Bekanntmachung oderden Vergabeunterlagen erkennbarsind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw.
Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB)