FE 02.0458/2022/LRB - Bestandsentwicklung von Staudenknöterich - Umsetzung von Maßnahmen und Monitoring auf Versuchsflächen zur Bekämpfung der Knöterich-Sippen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 02.0458/2022/LRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 02.0458/2022/LRB - Bestandsentwicklung von Staudenknöterich - Umsetzung von Maßnahmen und Monitoring auf Versuchsflächen zur Bekämpfung der Knöterich-Sippen
FE 02.0458/2022/LRB "Bestandsentwicklung von Staudenknöterich - Umsetzung von Maßnahmen und Monitoring auf Versuchsflächen zur Bekämpfung der Knöterich-Sippen"
In vielen Teilen unserer stark urban und landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft sind verkehrsbegleitende Grünflächen häufig die einzigen verbliebenen unbewirtschafteten Flächen. Sie können deshalb einen wichtigen Beitrag zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität leisten. Gleichzeitig kommen aber auch gebietsfremde Arten bevorzugt auf Verkehrsbegleitgrün vor und breiten sich entlang der Verkehrswege aus. Besonders die Staudenknöterich-Sippen (Fallopia sp.) verursacht durch ihr schnelles und hohes Wachstum massive Probleme für die Straßenbetriebsdienste. Die starke Rhizombildung erschwert zudem eine Bekämpfung erheblich.
In einer Pilotstudie (FE 02.0429/2019/LRB) wurden verschiedene Verfahren zur Kontrolle von Staudenknöterichen bereits getestet. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die Kontrolle der Knöterich-Bestände auf den bestehenden Versuchsflächen fortzuführen. Weiterhin soll ein Nachsorge- und Monitoringkonzept entwickelt werden, um auf Bekämpfungsstandorten eine dauerhafte und nachhaltige Beseitigung der Bestände zu gewährleisten. Die bereits im Vorgängerprojekt erarbeiteten Pflegeempfehlungen sollen ergänzt werden durch:
a) die Erarbeitung von Präventionsmaßnahmen: Maßnahmenempfehlungen, die insbesondere die Einbringung von Knöterich auf Verkehrsbegleitgrün vermindern bzw. verhindern
b) das Erstellen eines Nachsorge- und Monitoringkonzepts: Standorte, auf denen Knöterich-Bestände weitgehend bekämpft wurden, müssen nach dem Verschwinden oberirdischer Biomasse beobachtet werden, da bei nicht vollständiger Beseitigung der unterirdischen Rhizome die Gefahr eines erneuten Austriebs auch Jahre nach der Bekämpfung besteht. Hier soll ein für die Betriebsdienste praktikables Konzept entwickelt werden, wie mit solchen Standorten umgegangen werden kann, um ein erneutes Auftreten dauerhaft zu verhindern.
Die Pflegeempfehlungen und das Monitoringkonzept sollen zu einer nachhaltigen Vermeidung der Knöterich-Sippen auf Verkehrsbegleitgrün führen.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1) Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der ökologischen Pflege von Grünflächen;
nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1).
2) Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Straßenbegleitgrüns;
nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2).
3) Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich invasive Arten und deren Bekämpfung;
nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 3).
4) Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung wissenschaftlicher Berichte und Gutachten;
nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 4).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.