Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel 10 Egge Referenznummer der Bekanntmachung: 30.31 - 22351

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nph.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0575B94F-1913-4131-BD80-CDA18CBC4BD4
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nph.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0575B94F-1913-4131-BD80-CDA18CBC4BD4
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel 10 Egge

Referenznummer der Bekanntmachung: 30.31 - 22351
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im

Linienbündel 10 Egge im Kreis Paderborn.

Die Betriebsaufnahme hat am 10.07.2023 zu erfolgen. Der Betrieb endet zum 31.07.2028.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das ausschreibungsgegenständliche Linienbündel 10 Egge umfasst die folgenden

Verkehrslinien:

 S30 Paderborn – Buke – Bad Driburg

 R31 Paderborn – Benhausen – Neuenbeken - Altenbeken – Buke – Schwaney –

Herbram-Wald – Neuenheerse

 R32 Dahl – Schwaney – Neuenheerse

 R33 Bad Driburg – Dringenberg – Neuenheerse

 430 Peckelsheim – Niesen – Fölsen – Helmern – Willebadessen

 431 Schulstandort Bad Driburg

 432 Schulstandort Paderborn

 433 Schulstandort Neuenheerse

 434 Schulstandort Peckelsheim

 435 Borlinghausen – Willebadessen – Altenheerse – Kühlsen – Dringenberg

 436 Schulstandort Willebadessen

 437 Schulstandort Altenbeken

 438 Bürgerbus Bad Driburg (nur nachrichtlich)

Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/07/2023
Ende: 31/07/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

A) Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem

Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine

gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters

mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht

eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und

darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein

Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die

Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.

B) Ergänzung zu III.2.2):

Gemäß § 2 Abs. 7 TVgG NRW werden nachfolgend die für die in den Vergabeunterlagen

enthaltenen speziellen Vertragsbedingungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz

Nordrhein-Westfalen TVgG NRW relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt (siehe

auch unten Ziffer III.2.2)):

1) Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25.5.2001, zuletzt

geändert am 30.5.2014 (Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen

(KAV NW) und Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV)

und Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG) [heute: Vereinte

Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di] zusammen mit Spartentarifvertrag

Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25.5.2001, zuletzt geändert am 30.5.2014

(Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und DBBTarifunion);

2) Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des

Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 (Verband Nordrhein-Westfälischer

Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft –

ver.di) zusammen mit Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des

privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015

(Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di) zusammen mit.

Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie die

Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom

15.12.2015 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di) zusammen mit.

Ergänzungstarifvertrag zu § 24 (7) Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten

Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015, § 6 (3)

Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 und § 6 (3) Gehaltstarifvertrag für die

kaufmännischen und technischen Angestellten des privaten Omnibusgewerbes des

Landes Nordrhein Westfalen vom 15.12.2015 vom 4.2.2016 (Verband Nordrhein-

Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte

Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des

Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124

GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:

1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens

verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer

Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften

oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor

Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem

Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über

Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;

2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen

zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und

Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine

rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige

Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;

3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozialoder

arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor

Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;

4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein

Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder

eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse

abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren

vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;

5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit

eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor

Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;

6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des

Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen

ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor

Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende

Verfehlung begangen hat;

7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit

anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder

Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;

8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des

Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des

Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte;

9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung

eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen

Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass

dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer

vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;

10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG)

oder § 23 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von

wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist;

11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des

Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach

Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5

Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch

Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder

nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer

Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90

Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;

12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße

begangen hat; (Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet

anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,

dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss

derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

13) der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese

zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss

derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies

im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote

erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung

entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV

unverzüglich nachweisen kann.

B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer

wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die

entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit

tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die

erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf

Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für

diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung

einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen,

überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren

Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien

erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden

Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1) (Buchstabe A)), III.1.2) (Buchstabe

A)) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten

beizufügen.

Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen

zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für

dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür

vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.

Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des

Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte

Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) (Buchstabe A)) und III.1.2)

(Buchstabe A)) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3)

(Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit

nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen

vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der

die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die

mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die

Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe

vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben.

Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von

Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und

Erklärungen nach den Ziffern III.1.1) (Buchstabe A)), III.1.2) (Buchstabe A)) und III.1.3)

auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.

Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung

nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in

den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er

über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der

hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die

Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb

der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn

einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue- und

Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW ergebenden speziellen

Vertragsbedingungen sind Bestandteile dieses Vertrags.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 128-341010
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/09/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/09/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter

dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei

der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der

Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem

vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen

über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden.

Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die

aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich

darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den

Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht

werden.

 

Eine genaue Anzahl der „sauberen“ Fahrzeuge kann nicht angegeben werden, da dies dem Anbieter obliegt. Es sind allerdings die Mindestangaben des SaubFahrzeugBeschG einzuhalten und dem nph im Rahmen der Anlage 11 Berichtsbögen 1 Fahrzeuge anzuzeigen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB

(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf

hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein

entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter

Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der

Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160

Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/07/2022

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