Operative Unterstützung Projektbüro: Modellprojekt „Lippe intelligent vernetzt“ Referenznummer der Bekanntmachung: VIS-214/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Operative Unterstützung Projektbüro: Modellprojekt „Lippe intelligent vernetzt“
Operative Unterstützung des Projektbüros der KVG Lippe zur Steuerung des Modellprojekts „Lippe intelligent vernetzt“ . Die Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) mbH plant das Modellprojekt „Lippe intelligent vernetzt“ durchzuführen. Da die internen Kapazitäten der KVG personell für dieses temporäre Projekt nicht ausreichend sind, soll das Projektbüro der KVG über diesen Zeitraum durch 2 externe Vollzeitäquivalente verstärkt werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) mbH plant das Modellprojekt „Lippe intelligent vernetzt“ durchzuführen. Hierfür hat die KVG Fördermittel zur Umsetzung einzelner Maßnahmen aus dem Modellprojekt erhalten. Da die internen Kapazitäten der KVG personell für dieses temporäre Projekt nicht ausreichend sind, soll das Projektbüro der KVG über diesen Zeitraum durch 2 externe Vollzeitäquivalente verstärkt werden.
Das Format der Leistungserbringung wird „physisch“ oder „remote“ möglich sein. Ebenso ist eine Anpassung an unterschiedliche Belastungsmengen der Projektphasen möglich.
Es sind vier Pfade bzw. Teilprojekte zur Zielerreichung vorgesehen:
1. Stakeholdereinbindung
Das Teilprojekt Stakeholdereinbindung umfasst Maßnahmen, welche den ÖPNV stärker an die neuen Kundenbedürfnisse anpassen sollen.
2. Vernetzung im ÖPNV
Das Teilprojekt 2 "Vernetzung im ÖPNV" umfasst alle Maßnahmen, die zur weiteren Verdichtung, Erweiterung und Vernetzung des ÖPNV-Netzes beitragen.
3. Digitalisierung des ÖPNV
Das Teilprojekt Digitalisierung im ÖPNV beinhaltet Maßnahmen, die zu Digitalisierung und digitalen Vernetzung des ÖPNVs beitragen.
4. Infrastruktur im ÖPNV
Das Teilprojekt 4 „Infrastruktur im ÖPNV" beinhaltet Maßnahmen zur Verbesserung der Angebotsqualität, explizit durch den Ausbau des Streckennetzes.
Näheres regelt die Leistungsbeschreibung.
Einmalige einseitige Verlängerungsoption um 12 Monate. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
☒ Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (nicht vor dem 19.05.2022 datiert)
Von den Bewerbern ist ein Handelsregisterauszug (hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind) oder eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers mit Übersetzung ins Deutsche beizubringen. Der Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 19.05.2022 datieren. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
☒ Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU)
Der Bewerber weist seine Eignung für die zu vergebenden Leistungen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) durch die Erklärung zu Ausschlussgründen und die Vorlage eines Handelsregisterauszugs nach. Die geforderten Nachweise sind dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache beizulegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bewerber zu tragen. Der Bewerber trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise im Fall nichtdeutschsprachiger Unterlagen. Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet. Der Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag übersandten Nachweise und Erklärungen.
☒ Eigenerklärung-Russland-Sanktionen-EU (Formular 523 EU),
☒ bei Bewerbergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU). Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen. Nachträgliche Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren. Bewerbergemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Der Vertreter muss für das gesamte Verfahren Vollmacht haben, insbesondere um
- den Teilnahmeantrag zu stellen,
- die Angebote abzugeben und zurückzuziehen,
- Verhandlungen mit dem Auftraggeber zu führen,
- Vertraulichkeiten zuzusichern und entsprechende Vereinbarungen mit Wirkung für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abzuschließen.
Die zu erteilende Vollmacht ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft unterschrieben abzugeben
☒ bei Unteraufträgen mit Eignungsleihe:
- Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe (Formular 532 EU) und
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (Formular 533 EU).
☒ Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU). Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bewerbers.
Bewerber können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Teilnahmeantrag in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV;
☒ Referenzen über erbrachte Leistungen in den letzten drei Jahren (siehe Vordruck 2)
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bewerbers über vom Bewerber in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen:
Aus mindestens drei Referenzen muss sich ergeben, dass der Bewerber Projektmanagementdienstleistungen/Beratungsleistungen im Bereich des ÖPNV mit einem Volumen von jeweils mindestens 100.000 Euro/Referenzprojekt erbracht hat.
Das für die Bearbeitung der Referenzprojekte eingesetzte Personal muss auch für die Erbringung der hiesigen Leistungen eingesetzt werden.
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW ergebenden speziellen Vertragsbedingungen sind Bestandteile dieses Vertrags.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu verwendenden Vordrucke sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht [Hinweis: Unter dem vorgenannten Link stehen im Übrigen auch Entwürfe für die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs relevant werdenden Vergabeunterlagen zur Orientierung bereit. Die entsprechend gekennzeichneten Dokumente sind ausdrücklich nicht für die zunächst erforderliche Abgabe eines Teilnahmeantrags relevant (insbesondere hat derzeit auch keine Angebotsabgabe zu erfolgen); es ist zunächst allein der Teilnahmeantrag (nebst den für diesen geforderten Angaben und Unterlagen) einzureichen].
Rückfragen der Bewerber als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bewerber sind angehalten, regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen (eine Registrierung ist dafür nicht erforderlich). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Interessierte Bewerber werden gebeten, Fragen bis spätestens 8 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform zu stellen. Eingehende Bewerberfragen nach dieser Frist können je nach Umfang und Bedeutung der Frage zu einer Verlängerung der Bewerberfrist führen. Über die Änderung von Fristen informiert der Auftraggeber immer gesondert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.