491B-00XXXX-00-101-79520 Referenznummer der Bekanntmachung: Personalvermittlungsdienstleistungen für die NRW.BANK - Los 2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
491B-00XXXX-00-101-79520
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Personalvermittlungsdienstleistungen für qualifiziertes Fach- und Führungspersonal für die NRW.BANK, hier Los 2: Executive Search - Führungspositionen und sehr erfahrene Senior-Positionen
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Personalvermittlungsdienstleistungen für qualifiziertes Fach- und Führungspersonal für die NRW.BANK. Die von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen sind in zwei Fachlose aufgeteilt.
a)
Los 1 hat Personalvermittlungsdienstleistungen für Spezialisten-Positionen zwischen dem oberen Tarifbereich und hocherfahrenen Seniors zum Gegenstand. Das für dieses Los in Aussicht genommene Auftragsvolumen beläuft sich auf 24 einzelne Vermittlungsaufträge. Es besteht eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 44 Vermittlungsaufträgen (Angabe jeweils bezogen auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht.
Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt durch Einzelabruf ohne erneutes Vergabeverfahren nach Kaskade und innerhalb einer jeden Kaskade nach Rangfolge. Zu diesem Zweck werden innerhalb des Loses 1 unter Berücksichtigung der jeweils benötigten fachlichen Spezialisierungen folgende 5 Kaskaden gebildet, die jeweils mit bis 2 Unternehmen besetzt werden (Angabe jeweils mit dem in Aussicht genommenen Auftragsvolumen / der Höchstabnahmegrenze und jeweils bezogen auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren):
- Risikomanagement inkl. Risikocontrolling, Kreditanalyse, Wohnraumförderung und Spezialfinanzierungen (4/8)
- Allgemeine Bankfunktionen, z. B. Finanzen, Steuern, Recht (4/8)
- Marktnahe Funktionen, z. B. Förderberatung und Kundenbetreuung; Spezialfinanzierungen; Kapitalmarktgeschäft (4/8)
- IT-Funktionen - breites Spektrum an möglichen Positionen und inhaltlichen Themen (8/12)
- Sonstige Spezialfunktionen v. a. im gewerblichen Umfeld, z. B. Projektleiter, Architekten, Immobilienfachleute (4/8).
Der Einzelabruf richtet sich zunächst an das auf Platz 1 der von der NRW.BANK benötigten Kaskade liegende Unternehmen. Legt dieses Unternehmen innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des Einzelauftrages nicht mindestens ein aus der Sicht der NRW.BANK geeignetes Kandidatenprofil vor, ist die NRW.BANK dazu berechtigt, den Einzelauftrag gegenüber dem erstplatzierten Unternehmen zu kündigen und an das auf Platz 2 der benötigten Kaskade liegende Unternehmen zu vergeben.
b)
Gegenstand des Loses 2 sind Personalvermittlungsdienstleistungen für Führungspositionen und sehr erfahrene Senior-Positionen. Das für dieses Los in Aussicht genommene Auftragsvolumen beläuft sich auf 8 einzelne Vermittlungsaufträge. Es besteht eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 16 Vermittlungsaufträgen (Angabe jeweils bezogen auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht.
Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt durch Einzelabruf ohne erneutes Vergabeverfahren nach Kaskade und innerhalb einer jeden Kaskade nach Rangfolge. Zu diesem Zweck werden innerhalb des Loses 2 unter Berücksichtigung der jeweils benötigten fachlichen Spezialisierungen folgende 2 Kaskaden gebildet, die jeweils mit bis 2 Unternehmen besetzt werden (Angabe jeweils mit dem in Aussicht genommenen Auftragsvolumen / der Höchstabnahmegrenze und jeweils bezogen auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren):
- Führungspositionen auf allen Ebenen bis unterhalb der Bereichsleiterebene (4/8)
- Senior-Positionen, z. B. erfahrene Projektmanager, Spezialfunktionen mit sehr engem Markt (4/8).
Der Einzelabruf richtet sich zunächst an das auf Platz 1 der von der NRW.BANK benötigten Kaskade liegende Unternehmen. Legt dieses Unternehmen innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des Einzelauftrages nicht mindestens ein aus der Sicht der NRW.BANK geeignetes Kandidatenprofil vor, ist die NRW.BANK dazu berechtigt, den Einzelauftrag gegenüber dem erstplatzierten Unternehmen zu kündigen und an das auf Platz 2 der benötigten Kaskade liegende Unternehmen zu vergeben.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der NRW.BANK gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt vier Jahre (sog. Höchstlaufzeit).
1. Die Vergütung der Auftragnehmerin erfolgt pro Einzelauftrag. Mit jedem Einzelabruf muss die NRW.BANK der Auftragnehmerin einen voraussichtlichen Gehaltsrahmen (minimal und maximal erwartetes Bruttogehalt für ein Jahr) für die zu besetzende Stelle mitteilen. Aus diesem Gehaltsrahmen wird ein Mittelwert gebildet, der mit dem in der Anlage 03: Preisblatt angegebenen Nettovergütungsanteil der Auftragnehmerin pro Personalvermittlung multipliziert wird. Daraus ergibt sich die voraussichtliche Gesamtvergütung der Auftragnehmerin im Falle des Vermittlungserfolgs.
2. Mit der Erteilung eines Einzelauftrages hat die Auftragnehmerin gegen die NRW.BANK einen Nettovergütungsanspruch in Höhe von 30 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung nach Ziff. 1. Kommt es im Rahmen des Einzelauftrages zum Abschluss eines Anstellungsvertrages, hat die Auftragnehmerin gegen die NRW.BANK einen weiteren Nettovergütungsanspruch in Höhe von 70 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung. Weicht das tatsächlich vereinbarte Jahresbruttogehalt von dem bei der Bildung der voraussichtlichen Gesamtvergütung zugrunde gelegten Mittelwert ab, vermindert bzw. erhöht sich der Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin entsprechend anteilig. Sollte der Anstellungsvertrag - gleich aus welchem Rechtsgrund - binnen Jahresfrist wieder beendet werden und erteilt die NRW.BANK der Auftragnehmerin den Einzelauftrag zur Wiederbesetzung der frei gewordenen Stelle, so entfällt der Nettovergütungsanspruch der Auftragnehmerin in Höhe von 30 % des voraussichtlichen Gesamthonorars. Zuzüglich zu der anfallenden Nettovergütung erstattet die NRW.BANK die jeweils geltende Umsatzsteuer.
3. Die im Preisblatt geregelte Vergütung ist in jeder Hinsicht abschließend. Sie beinhaltet insbesondere auch alle Reisekosten/Reisespesen sowie alle sonstigen Kosten, Auslagen und Nebenleistungen der Auftragnehmerin (sofern relevant, auch die Einräumung von Urheber- und Nutzungsrechten). Reisezeiten werden nicht vergütet.
4. Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) der Text der Rahmenvereinbarung
b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der NRW.BANK
c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d) Anlage 03: Preisblatt der Auftragnehmerin (= Vordruck 07) gemäß Angebot im Vergabeverfahren
e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
f) Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (= Vordruck 05)
g) Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (= Vordruck 05a)
h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
i) Anlage 08: Muster Verpflichtungserklärung Datenschutz
j) Anlage 09: Muster Verpflichtungserklärung Compliance/Insidervorschriften
k) Anlage 10: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG
l) Anlage 11: Erklärung zur Tax Compliance
m) Anlage 12: Qualitätskonzept der Auftragnehmerin (= Vordruck 08) gemäß Angebot im Vergabeverfahren
n) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) */**
o) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) */**
* in jeweils aktuellster Fassung
** abrufbar unter https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/formulare
5. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter müssen die erlaubte Berufsausübung nachweisen, sofern ihr Beruf nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, einer Erlaubnispflicht unterliegt.
Der Nachweis muss dem Angebot als Scan der Originalurkunde beigefügt werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Erklärung muss im Rahmen des Vordrucks 03 erfolgen.
Der Umsatz des Bieters in dem genannten Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens betragen haben:
Los 1: 200.000 EUR Personalvermittlungsdienstleistungen
Los 2: 400.000 EUR Personalvermittlungsdienstleistungen Executive Search
Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Personalvermittlungsleistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind nicht zulässig. Die NRW.BANK behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger zu überprüfen.
Der Nachweis der Referenzen hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Pro Los sind jeweils mindestens 3 geeignete Referenzen nachzuweisen. Eine Referenz ist geeignet, wenn sie die nachstehenden Mindestbedingungen erfüllt, die jeweils anhand aussagekräftiger Referenzerläuterung nachgewiesen sein müssen:
Los 1: Personalvermittlung, die zum Abschluss eines Anstellungsvertrages führte (ohne Kündigung in der Probezeit)
Los 2: Personalvermittlung Senior Executive oder Führungskraft, die zum Abschluss eines Anstellungsvertrages führte (ohne Kündigung in der Probezeit)
1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
2. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 09 abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zum Submissionstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die gebildeten zwei Lose werden aus technischen Gründen in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht. Die vorliegende Veröffentlichung betrifft das Los 2.
2. Angebote dürfen nur für ein Los oder für alle Lose eingereicht werden. Eine Loslimitierung besteht nicht.
3. In jedem Angebot darf lediglich ein Personalvermittler benannt werden. Dieser muss den Einzelauftrag nach Maßgabe der Vertragsbedingungen durchführen.
4. Die Abgabe unterschiedlicher Hauptangebote ist innerhalb eines Loses zulässig, soweit diese Angebote unterschiedliche Berater und / oder unterschiedliche Kaskaden betreffen. Bitte beachten Sie: Unterschiedliche Hauptangebote müssen jeweils vollständig mit jeweils sämtlichen dafür gemäß den Bewerbungsbedingungen vorgesehenen Angebotsunterlagen vorgelegt werden.
5. Für die erforderlichen Preisangaben (Zuschlagskriterium 1) ist der Vordruck 07 (= Preisblatt) zu verwenden. Die im Preisblatt angegebenen Mengen und Werte stellen fiktive Schätzmengen und -werte dar, die eine einheitliche Angebotskalkulation gewährleisten sollen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben.
6. Zur Feststellung der Angebotsqualität hat jeder Bieter unter Verwendung des Vordrucks 08 unter das nachfolgend beschriebene Qualitätskonzept zu erstellen. Nur der Vordruck wird bei der Qualitätswertung berücksichtigt, nicht auch dazu unzulässigerweise vorgelegte Anlagen. Der befüllte Vordruck darf insgesamt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (Schriftgröße: Arial 10 oder vergleichbar; Stichpunkte und Projektskizzen sind zulässig). Über die Seitenbegrenzung hinausgehende Seiten werden nicht gewertet. Das Konzept hat jeweils auftragsbezogen, konkret und schlüssig auf die nachfolgend mit ihrer jeweiligen Gewichtung angegebenen Kriterien und Unterkriterien einzugehen:
Zuschlagskriterium 2: Recruitingansatz und -vorgehen
Zu dem Zuschlagskriterium 2 bestehen die folgenden Unterkriterien (Angabe jeweils mit Gewichtung):
Unterkriterium 1: Vorgehen bei der Rekrutierung der Kandidaten (20 %)
Erwartet wird die Darstellung des Projektplans bei Personalsuche (mit Meilensteinen; Identifikation, Ansprache und Auswahl der Kandidaten) und der Art des Reportings (Statusberichte, Beispiel-Kandidatenprofil). Der NRW.BANK kommt es im Rahmen des Reportings auf eine fortlaufende Information und Abstimmung an.
Unterkriterium 2: Transparenter und stringenter Rekrutierungsprozess (15 %)
Der NRW.BANK kommt es auf die Bereitstellung erster geeigneter und interessierter Kandidaten innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach Erteilung des Einzelauftrags an.
Zuschlagskriterium 3: Erfahrung des Vermittlers
Zu dem Zuschlagskriterium 3 bestehen die folgenden Unterkriterien (Angabe jeweils mit Gewichtung):
Unterkriterium 1: Branchenüberblick betreffend die Kaskade (25 %)
Erwartet wird die Darstellung des Branchenüberblicks des für die Durchführung der Einzelaufträge vorgesehenen Personalvermittlers, und zwar jeweils bezogen auf die angebotene Kaskade (genutzte Recruiting-Kanäle, einschlägige Kontakte). Der NRW.BANK kommt es darauf an, dass der die Einzelaufträge durchführende Personalvermittler einen hervorragenden Überblick über sehr gut geeignete Personen in der jeweils relevanten Kaskade hat, die über Expertise und Erfahrung im fraglichen Bereich der NRW.BANK verfügen könnten.
Unterkriterium 2: Persönliche Referenzen betreffend die Kaskade (15 %)
Erwartet wird die Angabe geeigneter persönlicher Referenzen des für die Durchführung der Einzelaufträge vorgesehenen Personalvermittlers mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Der NRW.BANK kommt es darauf an, dass die Referenzen erfolgreiche Personalvermittlungen des Vermittlers in jeweils vergleichbaren Fällen - idealerweise in der Bankenbranche und für IT-Positionen - belegen.
7. Zum Zwecke der Überprüfung, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen, behält sich die NRW.BANK die Durchführung von Bieterpräsentationen vor. Diese Präsentationen dienen allein der Angebotsverifizierung. Sie werden nicht bewertet. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, erfolgen nicht.
8. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen:
Vordruck 01 Angebotsvordruck
Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung*
Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen*
Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG*
Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner*
Vordruck 07 Preisblatt
Vordruck 08 Qualitätskonzept
Vordruck 09 Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022*
Nachweis der erlaubten Berufsausübung*/***
Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)*
Nur vorzulegen, soweit für das Angebot relevant:
Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe**
Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher**
Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für Nachunternehmer**
Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG des Nachunternehmers**
Nachweis der erlaubten Berufsausübung des Nachunternehmers **/***
Handelsregisterauszug des Nachunternehmers (nicht älter als 6 Monate)**
* Bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied.
** Bei mehreren Nachunternehmern vorzulegen für jeden Nachunternehmer.
*** Nur, soweit in dem Mitgliedstaat des Bieters für die ausgeschriebenen Leistungen vorgesehen.
9. Die NRW.BANK weist darauf hin, dass sie im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens nur solche Daten verarbeitet, die für die Erfüllung des Vergabezwecks erforderlich sind. Soweit die NRW.BANK nicht ausdrücklich ein anderes vorsieht, dürfen personenbezogene Daten anonymisiert angegeben werden. Es wird auf die folgenden Hinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens verwiesen: https://www.nrwbank.de/export/.galleries/downloads/Datenschutz/Datenschutzhinweise_Vergabeverfahren.pdf
10. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DF7N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.