Straßenbauprojekt "Umgestaltung Schweichelner Straße" Referenznummer der Bekanntmachung: 5420/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hiddenhausen
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hiddenhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbauprojekt "Umgestaltung Schweichelner Straße"
Die Gemeinde Hiddenhausen plant die Umgestaltung der Schweichelner Straße. Bei der Schweichelner Straße handelt es sich um eine in der Innerortslage angebaute Hauptverkehrsstraße (Straßenkategorie HS III nach der RIN) mit Erschließungs- und regionaler Verbindungsfunktion und Linien des ÖPNV. Im Außerortsbereich zwischen den beiden bebauten Gebieten hat sie den Charakter einer anbaufreien Hauptverkehrsstraße (Straßenkategorie VS III nach der RIN) mit regionaler Verbindungsfunktion. In Abstimmung mit der Gemeinde Hiddenhausen, der Bezirksregierung Detmold, der Kreispolizei und dem Straßenverkehrsamt Kreis Herford wurde eine Vorzugsvariante (Variante F2) für die Umgestaltung ausgewählt, die allen Belangen nachkommt und den geringsten Eingriff in die durch die Alleebäume geprägte Landschaft hat. Die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbilds Objektplanung Verkehrsanlagen sind bereits erbracht worden. Gegenstand der zu erbringenden weiteren Planungsleistungen sind die Leistungsphasen 5 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen.
Schweichelner Straße Hiddenhausen
Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags sind die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 der HOAI i. V. m. Anlage 13 zur HOAI in den Leistungsphasen 5 bis 9. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen für die Leistungsphase 5 bis 7 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in, siehe auch Abschnitt III.2.1.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt.
1. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 01.08.2017) für die Objektplanung zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (mindestens Honorarzone III), deren Gegenstand die Umgestaltung von Straßenverläufen mit einer Länge von mindestens 1 km war und bei denen sich die Summe der anrechenbaren Kosten für das Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen auf mind. 1.000.000,00 EUR (ohne MwSt.) belief sowie mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8 abschließend bearbeitet wurden;
2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen (jeweils durchschnittlich für die Jahre 2019 bis 2021 sowie aktuell) mit folgender Berufsqualifikation: Ingenieure/innen der Fachrichtung Raum- und Infrastrukturplanung/Verkehrswesen oder vergleichbarer Fachrichtungensowie sonstige zugelassene Bauingenieure/innen mit der Befugnis, in Deutschland entsprechend tätig zu werden und sonstige Mitarbeiter.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Referenz- bzw. Angebotsformularen.
Zu 1: In Summe muss der Bewerber mindestens 2 Referenzen nachweisen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen.
Zu 2: Mindestanforderungen an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente) von nicht unter 3,00 Ingenieuren/innen der Fachrichtung Raum- und Infrastrukturplanung/Verkehrswesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung und von nicht unter 5,00 Mitarbeiter/innen insgesamt, jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRWQN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland