Gebäudereinigungsleistungen an verschiedenen Objekten der Stadt Lennestadt Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lennestadt
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57368
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigungsleistungen an verschiedenen Objekten der Stadt Lennestadt
Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung an 13 Liegenschaften der Stadt Lennestadt
Los 1: Unterhaltsreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhaltsreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Lennestadt mit rund 3,4 Mio. m² Jahresreinigungsfläche
Los 2: Unterhaltsreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhaltsreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Lennestadt mit rund 1,7 Mio. m² Jahresreinigungsfläche
Los 3: Glas- und Rahmenreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Diverse Liegenschaften der Stadt Lennestadt mit rund 12,9 Tsd. m² Glasreinigungsfläche
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Unterhaltsreinigung
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Unterhaltsreinigung
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: Glas- und Rahmenreinigung
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.