Realisierungswettbewerb Freiraumplanung Bürgerpark im York-Quartier in Münster-Gremmendorf Referenznummer der Bekanntmachung: ZV21-50
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nrw-urban.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Freiraumplanung Bürgerpark im York-Quartier in Münster-Gremmendorf
Im Stadtteil Gremmendorf in Münster wird sich aufgrund des neuen York-Quartiers sowie weiterer Wohngebietsentwicklungen in Zukunft ein hoher Bedarf an qualitätsvollen Freiflächen ergeben. Der Bereich Bürgerpark mit Schule, Kindertagesstätten und Bürgerhaus im Südosten des neuen Quartiers ist für die Freiraumentwicklung ein wichtiger Bestandteil, der eine wichtige verbindende Funktion im Stadtteil Gremmendorf übernehmen soll. Er wird zum Treffpunkt, Kommunikationsort und aktiven Bewegungsraum für verschiedene Generationen. Dabei ist auch die Weiterentwicklung des denkmalgeprägten Freiraums zu berücksichtigen. Das Wettbewerbsgebiet liegt im Südosten des York-Quartiers.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein nichtoffener Realisierungswettbewerb mit 12 Teilnehmern nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren vorgesehen. Die Verhandlungen finden zunächst nur mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs statt. Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekten. Grundlage sind Planungsleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Freianlagen (Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI i. V. m. Anlage 11 zur HOAI).
Das Wettbewerbsgebiet zeichnet sich durch seine besondere Lage und die Verknüpfung der unterschiedlichen Funktionen der sozialen Infrastruktureinrichtungen Grundschule, Kindertagesstätten, Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Bürgerhaus aus. Die Schwerpunkte des zu entwickelnden Gestaltungskonzeptes des Bürgerparks liegen neben einer Vernetzung und Erschließung der öffentlichen Infrastruktur besonders in der Entwicklung eines für die verschiedenen Nutzergruppen qualitätsvollen Freiraums unter Berücksichtigung der Belange der Denkmalpflege und des Erhalts des prägenden Baumbestandes. Fließende Übergänge zwischen den verschiedenen Funktionsbereichen sollen den öffentlichen Raum zu einem einheitlichen Gesamtgefüge zusammenführen.
Die Fläche des Plangebietes beträgt ca. 29.330 m² und wird jeweils anteilig den verschiedenen Gebäuden bzw. Nutzungen zugeschrieben:
Grundschule ca. 2.500 m², Bürgerhaus/ Gebäude 30 ca. 4.800 m², Bürgerhaus/ Gebäude 2 ca. 720 m², Erschließung/ städtische Flächen ca. 10.680 m², Bürgerpark/ KonvOY ca. 10.630 m². Die Grenzen der aufgeführten Quadratmeterangaben können jedoch verschwimmen und sind in Teilen flexibel. Für die Freianlagenplanung eines Bürgerparks sind Finanzmittel für die KG 500 von ca. 2.245.000EUR brutto (Stand 2021 ohne Indizierung) eingestellt. Die Planungsaufgabe wird der Honorarzone IV des Leistungsbildes Freianlagen der HOAI zugeordnet.
Im Falle der Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
- Einbindung in den städtebaulichen Zusammenhang und landschaftsarchitektonische Qualität der Planung, z.B. Gestaltung, Erschließung, Umsetzung Raumprogramm, Barrierefreiheit
- Nachhaltigkeit der Materialien, Berücksichtigung ökologischer Aspekte, Umgang mit dem Baumbestand
- Einbindung in den Denkmalzusammenhang der Gesamtanlage
- Wirtschaftlichkeit (Bau- und Unterhalt)
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrages um Teilnahme am Wettbewerb zu bewerben. Der Teilnahmeantrag steht zusammen mit dem Bewerbermemorandum kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung "Abschnitt I.3) Kommunikation" zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff.III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Teilnahmeantrag ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigten Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren;
3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblattveröffentlichte Text maßgeblich.
4) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Die Anfragenmüssen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform eingehen. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
5) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Für den Upload der Unterlagen ist ausschließlich der eingerichtete Submissionskanal der Vergabeplattform (Bietertool) zu verwenden. Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs dürfen in keinem Falle per Mail, Fax, postalisch oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Verstöße gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führen zum sofortigen formalen Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6ADFYH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.