Zähler Ablese-Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08-WWN
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.westfalenweser.com
Abschnitt II: Gegenstand
Zähler Ablese-Dienstleistungen
Ablesedienstleistungen für die Vor-Ort-Ablesung sowie Kartenablesung bei SLP-Zählern als Full-Service-Dienstleistung
Durchführung von Zähler Ablese-Dienstleistungen von SLP-Zählern der Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme, hauptsächlich in Form von Vor-Ort-Ablesungen sowie per Kartenprozess, bei der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) sowie betriebsgeführten Gesellschaften der WWN.
Westfalen Weser Netz GmbH Bielefelder Straße 3 32051 Herford Netzgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) sowie Netzgebiete von betriebsgeführten Gesellschaften der WWN sowie bei Dienstleistungen an Dritte der WWN.
Ablesedienstleistungen für die Vor-Ort-Ablesung sowie Kartenablesung bei SLP-Zählern als Full-Service-Dienstleistung.
Die Westfalen Weser Netz GmbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber im Netzgebiet der WWN und somit verantwortlich für das Einholen und der Verteilung der Zählerstände an berechtigte Marktteilnehmer. Zudem bedient die WWN Geschäftsbesorgungen. Die hiesige Ausschreibung beinhaltet die Vor-Ort-Ablesung, Kartenablesung sowie perspektivisch die E-Mail-Ablesung von sogenannten Standardlastprofil-Zählern (SLP-Zähler) der Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme.
Es handelt sich dabei um Turnusableseaufträge in der Größenordnung von 750.000 Zählwerken der Vor-Ort- und ca. 16.000 Zählwerken der Kartenablesung pro Jahr. In den Vor-Ort-Ableseaufträgen befinden sich ca. 9.500 Sonderableseaufträge, mit erschwerten Zugangsbedingungen.
Für die Vor-Ort-Ablesung bedarf es ggf. mehrmalige Anfahren. Sollte die Ablesung vor Ort nicht erfolgreich sein, ist ein Kartenprozess im Nachgang auszulösen. Analog ist ein Kartenprozess für die direkten Kartenableseaufträge notwendig. Dazu gehört u. a. Druck, Versand/Zustellung sowie die Bearbeitung der Rückmeldungen.
Die Ablesung ist eine Full-Service-Dienstleistung. Die Westfalen Weser Netz GmbH ([Auftraggeber (AG)] stellt die Ableseaufträge inklusive Ablesehinweise unabhängig von Ableseart und -sparte an eine mit dem Auftragnehmer zu definierende Schnittstelle mindestens einmal monatlich bereit und erwartet echte Zählerstände inklusive Fotos und ggf. Ablesehinweisen zurück.
Zu der Full-Service-Dienstleistung gehören neben der tatsächlichen Ablesetätigkeit u. a. auch die Bereitstellung eines Systems zur Ableseauftragsbearbeitung, welches mit dem System des AG Ableseaufträge und Zählerstände austauscht, die Disposition, Bereitstellung mobiler Endgeräte und weitere Ausrüstung für den Ableser. Zudem ist die Ableserakquise, -betreuung und -schulung sowie Sicherstellung notwendiger Qualifikationen Aufgabe des AN. Als weiterer Kanal zur Meldung der Zählerstände seitens des Kunden ist eine Online-Plattform zur Zählerstandseingabe bereitzustellen.
Zur telefonischen oder schriftlichen Bearbeitung von Kundenmeldungen rund um die Zählerdaten sind einerseits Systeme und Kanäle durch den AN bereitzustellen und andererseits auch zu bedienen.
Für Portale, schriftliche Kommunikation und weitere Belange mit Kundenkontakt sind Corporate Designs des AG sowie deren aktuell zweier Geschäftsbesorgungen zu nutzen.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine Verlängerungsoption über
eine einseitige Vertragsverlängerungsoption, die Erstvertragslaufzeit einmalig um weitere zwei Jahre zu verlängern, zu vereinbaren.
("Verlängerungszeitraum")
Diese Vertragsverlängerungsoption ist spätestens 12 Monate vor Ende der Erstvertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer (AN) auszuüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Drittunternehmen/Nachunternehmer einzusetzen, hat er diese unter Verwendung von Formblatt II TNA, siehe URL unter Ziff. I.3), im Teilnahmeantrag anzugeben.
Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung (z. B. im Hinblick auf die geforderten Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. eines Nachunternehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens, nachfolgend "Drittunternehmen" genannt) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe" i.S. des § 47 SektVO), muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer Eignung beruft. Im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft sind die Eignungsnachweise, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern.
Folgende Angaben / Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1) Allgemeine Angaben des Bewerbers (jeweils als Eigenerklärung ausreichend): Angabe zur Teilnahme als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft; im Falle einer Bewerbergemeinschaft:
Abgabe einer Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt I TNA, siehe URL unter Ziff. I.3);
2) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als sechs Monate (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen);
3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt III TNA, siehe URL unter Ziff. I.3), (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen);
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber und sein mit dem vorliegenden Vergabeverfahren befasstes Personal sämtliche Informationen aus und über das vorliegende Vergabeverfahren vertraulich behandeln und nicht an Dritte weiterleiten wird, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt IV TNA, siehe URL unter Ziff. I.3),
Folgende Angaben / Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
5) Bilanzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder einschließlich einer Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
6) Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und über den Jahresumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder für das Gesamtunternehmen und zusätzlich im Bereich des Ausschreibungsgegenstands oder in einem vergleichbaren Bereich, jeweils für die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Deutschland, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt V TNA, siehe URL unter Ziff. I.3), (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen).
7) Allgemeine Unternehmensdarstellung (max. 2 DIN A4-Seiten mit bspw. Firmenstruktur etc.)
8) Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer dem Auftragsgegenstand angemessenen Deckungssumme (auch, ggf. anteilig -bezogen auf den zugeordneten Leistungsbeitrag, für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen).
Sofern eine solche Versicherung derzeit nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach er sich zum Abschluss der vorgenannten Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung spätestens bis zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns verpflichtet.
Eine Erklärung hierzu ist auch im Falle einer Bewerbergemeinschaft erforderlich.
9) Eigenerklärung, dass der Bewerber sich derzeit und innerhalb der letzten 12 Monate nicht in einem Insolvenzverfahren befindet/befand
10) Bewerber, die hinsichtlich der Ausführung eines früheren Auftrages an den Auftraggeber, Leistungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben und dieses zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, können gemäß den einschlägigen Ausschreibungsbedingungen nicht für das Verhandlungsverfahren berücksichtigt werden. Eine Eigenerklärung, dass kein derartiger Sachverhalt vorliegt, ist mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
11) Eigenerklärung, dass bei der Auftragserbringung die gesetzlichen Regelungen zur Thematik "Mindestlohn" eingehalten werden.
12) Eigenerklärung, dass bei der Auftragserbringung die Regelugen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden.
Folgende Angaben / Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
13. 1) 1 bis 3 Referenzen zu verschiedenen Auftraggebern für die Vor-Ort-Ablesung vergleichbarer Größenordnung mit Leistungserbringung in den letzten 5 Jahren.
13. 2) 1 bis 3 Referenzen zu verschiedenen Auftraggebern für eine direkte oder/und auf eine nachträglich zum Vor-Ort-Ableseprozess initiierte Kartenablesung vergleichbarer Größenordnung mit Leistungserbringung in den letzten 5 Jahren.
13. 3) 1 bis 3 Referenzen für die Bereitstellung und Abwicklung von Call-Center-Tätigkeiten/Postfachbearbeitung im Zusammenhang mit der Ablesetätigkeit zu verschiedenen Auftraggebern mit Leistungserbringung in den letzten 5 Jahren.
HINWEIS:
Die Referenzen zu den o. g. drei verschiedenen Tätigkeitsfeldern werden auch anerkannt, wenn diese für ein anderes Tätigkeitsfeld beim gleichen AG bestehen.
14) Ausgefüllter und unterschriebener Lieferantenfragebogen der Westfalen Weser Netz GmbH, siehe URL unter Ziff. I.3).
15) Eigenerklärung, aus der die aktuelle Beschäftigtenzahl des Unternehmens mit Stand zum 30.06.2022 ersichtlich ist, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formular VI TNA, siehe URL unter Ziff. I.3), (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen)
16) Kurze Darstellung der Mitarbeiterstruktur im Ablesebetrieb u. a. unterteilt in Voll-, Teilzeit und kurzfristige bzw. geringfügig entlohnte Beschäftigung.
17) Eigenerklärung, das während der Ausschreibungsphase sowie bei der Leistungserbringung und der gesamten Vertragslaufzeit
deutschsprachige(s) (in Wort und Schrift) Ansprechpartner und Personal (technisch, kaufmännisch) eingesetzt wird.
Die Bedingungen und Termine im weiteren Verfahren werden im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe dem dann aktuellen Bewerberkreis bekannt gegeben.
Zwecks Transparenz wird nachstehend der geplante, unverbindliche Zeitplan zu Informationszwecken dargestellt:
Fragen zum Teilnahmewettbewerb - bis 11.08.2022 - 12:00 Uhr
Abgabe Teilnahmeanträge - 22.08.2022 - 12:00 Uhr
Versand Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) Indikativ - geplant: 01.09.2022
Bieterfragen zur AzA - geplant: bis 09.09.2022
Abgabe Angebote - geplant: 19.09.2022
Vergabeverhandlungen - geplant 40. Kalenderwoche 2022
Versand AzA rechtsverbindlich - geplant 41. Kalenderwoche 2022
Abgabe Angebote (2) - geplant 43. Kalenderwoche 2022
Vergabeverhandlungen - geplant 44. Kalenderwoche 2022
Gegenstand der Verhandlungen
Gegenstand der Verhandlung
Eine besondere Rechtsform wird nicht verlangt. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen in ihrem Teilnahmeantrag jedoch einen Vertreter benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Zudem müssen sie darlegen, dass sie im Fall der Auftragserteilung eine gesamtschuldnerische Haftung für die angebotenen Leistungen übernehmen. Diese Erklärungen sind von allen Mitgliedern rechtswirksam zu unterzeichnen.
18) Eigenerklärung Eigenerklärung "Hausmeister-Listen"
19) Eigenerklärung mit je einem Statement zur Handhabung der Themen "Nachhaltigkeit" und "Hygienemaßnahmen im Falle in Kraft tretender gesetzlicher Bestimmungen, wie z. B. einer Pandemie"
20) Eigenerklärung "Russland-Sanktionen", siehe URL unter I.3)
21) Als Grundlage für die Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Angebote und im Auftragsfall, gelten neben den in der Aufforderung zur Angebotsabgabe explizit aufgeführten Punkten, die "Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Westfalen Weser Energie GmbH & Co.KG Gruppe (Westfalen Weser Gruppe) 12/2021" und die "Ergänzenden Einkaufsbedingungen für Beratungsleistungen 12/2021 " (beides unter https://www.westfalenweser.com/wir/unternehmen/lieferanten-einkauf)
22) deutschsprachige(s) (in Wort und Schrift) Ansprechpartner und eingesetztes Personal (technisch, kaufmännisch) während der Ausschreibungsphase sowie bei der Transition und der gesamten Vertragslaufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Fragen zu dem Vergabeverfahren (Teilnahmewettbewerb), können maximal bis zum 11.08.2022, 12:00 Uhr, eingereicht werden. Die Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bewerbern in anonymisierter Form auf dem Deutschen Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
2) Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor - ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben - Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Übersetzer) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen. Die Teilnehmeranträge sind online über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) abzugeben (siehe Ziff. I.3). Auf anderen elektronischen Wegen und postalisch übermittelte Teilnahmeanträge (E-Mail/Fax) sind ausgeschlossen und werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch führt zur Wiederholung der Eignungswertung.
3) Hinweis: Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder andere schwerwiegende Gründe bestehen (vgl. § 57 Sektorenverordnung - SektVO).
Der Auftraggeber wird im Anschluss an die Wertung der Angebote Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchführen (vgl. § 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung - BHO). Ergibt die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, dass die Durchführung des Auftrages und die Erbringung der Leistungen durch den Bieter teurer ist als die Eigenerbringung durch den Auftraggeber, wird der Auftraggeber das Vergabeverfahren aufheben.
Für den Fall der Aufhebung des Vergabefahrens tragen Auftraggeber und Bieter die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens entstandenen Kosten selbst. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
4) Die mit der Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen dienen nur zur Information im Zusammenhang mit dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Bitte geben Sie nur die in der Veröffentlichung geforderten Erklärungen und Nachweise zum öffentlichen Teilnahmewettbewerb ab.
5) Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt - unter Beachtung der nachgewiesenen Eignung - an den ausgewählten Bewerberkreis, nach dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Geeignete und zuverlässige Bewerber werden ausdrücklich aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Vorzeitig abgegebene Angebote finden keine Beachtung.
6) Die Bieter sind VERPFLICHTET, sich REGELMÄSSIG über die VERGABEPLATTFORM (siehe Ziffer I.3) zu INFORMIEREN. Bieter, die sich auf dem Deutschen Vergabeportal registrieren, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9ER8EJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Westfalen (bei der Bezirksregierung Münster) gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 160 Abs. 3 GWB)