Zweckverband Gruppenwasserversorgung Hohberg - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für den Bau einer zweiten Hauptversorgungsleitung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/3503
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Östringen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76684
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oestringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zweckverband Gruppenwasserversorgung Hohberg - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für den Bau einer zweiten Hauptversorgungsleitung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind die Erbringung von Fachplanungsleistungen, die Erstellung einer Studie zum Erhalt von Fördermitteln sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Beantragung der Fördermittel:
- Stufe 1: Durch den Auftragnehmer ist eine Studie zum Erhalt von Fördermitteln nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2015) des Landes Baden-Württemberg für den Wasserversorgungsverband zu erstellen. Als notwendige Maßnahme aufgrund der Studie sind durch den Auftragnehmer Planungsleistungen für die Errichtung der neuen Hauptversorgungsleitung
- der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie
- der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 4, 5, 7 und 8 nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 3
zu erbringen.
- Stufe 2: Auf Grundlage der Studie in Verbindung mit der Planung und Kostenschätzung aus der Stufe 3 kann der Auftraggeber sodann Fördermittel beantragen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber hierbei zu unterstützen.
- Stufe 3: Sodann sind die Planungsleistungen in den weiteren Leistungsphasen wie folgt zu erbringen:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 4 bis 9 sowie
- Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 4, 5, 7 und 8 nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 9.
Die geschuldeten Leistungen beziehen sich auf die Hauptversorgungsleitung des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Hohberg in den betroffenen Mitgliedsgemeinden des Zweckverbands.
Der Zweckverband Gruppenwasserversorgung Hohberg mit Sitz in Östringen ist ein überkommunaler Wasserversorger dessen Ziel es ist, stets Trinkwasser in einwandfreier Qualität und in ausreichenden Mengen sowie mit ausreichendem Druck seinen Verbandsmitgliedern zur Verfügung zu stellen.
Das Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Hohberg befindet sich im nordöstlichen Landkreis Karlsruhe sowie im angrenzenden Rhein-Neckar-Kreis.
Es umfasst:
- die Stadt Östringen mit den Stadtteilen Östringen, Odenheim, Eichelberg und Tiefenbach (Landkreis Karlsruhe)
- die Gemeinde Kronau (Landkreis Karlsruhe)
- die Gemeinde Bad Schönborn mit den Ortsteilen Langenbrücken und Mingolsheim (Landkreis Karlsruhe)
- die Gemeinde Angelbachtal mit den Ortsteilen Eichtersheim und Michelfeld (Rhein-Neckar- Kreis)
- den Ortsteil Eschelbach der Stadt Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis)
- den Ortsteil Tairnbach der Gemeinde Mühlhausen (Rhein-Neckar-Kreis) (Mitglied des Zweckverbandes Wasserversorgung Letzenberggruppe ZWL).
Die Versorgung des Verbandsgebietes erfolgt über das Wasserwerk (Basispumpwerk) Kronau, in welchem u.a. auch die Aufbereitung des geförderten Rohwassers stattfindet. Der ZGH bezieht sein Trinkwasser aus vier Trinkwasserbrunnen.
Zur Trinkwasserspeicherung und -verteilung existieren drei Hochbehälter im Versorgungsgebiet. Der Hochbehälter I befindet sich im Bad Schönborner Ortsteil Langenbrücken, der Hochbehälter II auf der Gemarkungsgrenze zwischen Östringen und Angelbachtal und der Hochbehälter III im Östringer Ortsteil Eichelberg. Das Verbandsgebiet des Zweckverbandes "Gruppenwasserversorgung Hohberg" umfasst insgesamt etwa 33 km Wasserversorgungshauptleitungen mit 71 Leitungsschächten.
Das Netz wird mit insgesamt fünf Druckzonen und drei Hochbehältern betrieben, wobei die Förderleitungen zu den Hochbehältern ebenfalls als Fallleitungen zu den Ortsnetzen benutzt werden (Gegenbehältersystem).
Der Verband hat in den 1960er Jahren seinen Betrieb aufgenommen, die bestehende Förderleitung wurde unter Verwendung von AZ-Rohren verlegt und ist über 50 Jahre alt.
Zur Sicherstellung der Wasserversorgung der Verbandsgemeinden soll eine zusätzliche Förderleitung vom Basispumpwerk zum Hochbehälter I (L = 6740 m) und vom Hochbehälter I zum Hochbehälter II (L = 7337 m) verlegt werden, um die Wasserversorgung im Havariefall aufrechterhalten zu können. Die neue Leitung ist in den bestehenden Anlagenbetrieb unter den vorhandenen technischen Gegebenheiten einzubinden. Die Kosten für die Errichtung der Leitung werden aktuell auf ca. 20 Mio. EUR geschätzt. Dieses Kostenziel darf nicht überschritten werden.
Der Zweckverband hat 2013 einen Masterplan zur Versorgungssicherheit der Förderleitungen für die Wasserversorgung erstellen lassen. Dieser wurde den für die Abgabe eines Angebots ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt.
Der Zweckverband hat in einem ersten Schritt die erforderlichen Planungsleistungen für den Bau der Hauptversorgungsleitung ausgeschrieben.
Der Bau der Hauptversorgungsleitung erfolgt bei laufendem Betrieb.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind die Erbringung von Fachplanungsleistungen, die Erstellung einer Studie zum Erhalt von Fördermitteln sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Beantragung der Fördermittel:
- Stufe 1: Durch den Auftragnehmer ist eine Studie zum Erhalt von Fördermitteln nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2015) des Landes Baden-Württemberg für den Wasserversorgungsverband zu erstellen. Als notwendige Maßnahme aufgrund der Studie sind durch den Auftragnehmer Planungsleistungen für die Errichtung der neuen Hauptversorgungsleitung
- der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie
- der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 4, 5, 7 und 8 nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 3
zu erbringen.
- Stufe 2: Auf Grundlage der Studie in Verbindung mit der Planung und Kostenschätzung aus der Stufe 3 kann der Auftraggeber sodann Fördermittel beantragen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber hierbei zu unterstützen.
- Stufe 3: Sodann sind die Planungsleistungen in den weiteren Leistungsphasen wie folgt zu erbringen:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 4 bis 9 sowie
- Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 4, 5, 7 und 8 nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 9
Gegenstand der Leistung ist ferner das Herbeiführen sämtlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (z.B. baurechtliche, natur- und umweltrechtliche, straßenrechtliche Genehmigungen) sowie Abklärung, Abstimmung und Herbeiführen aller notwendigen Zustim-mungen von Eigentümern betroffener Grundstücke (Stufe 3).
Mit der Leistungserbringung (Stufe 1) ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Die Beauftragung des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Planers erfolgte zunächst für die Stufe 1. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRWMS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.