Neubau einer Zweifachsporthalle in Werl - Rohbau Referenznummer der Bekanntmachung: 111-22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werl
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Zweifachsporthalle in Werl - Rohbau
Die Stadt Werl beabsichtigt, im Sportpark Werl eine neue 2-fach Sporthalle für Schul- und Vereinssportnutzung zu errichten. Für diese Maßnahme sind umfangreiche Rohbauarbeiten zur Errichtung des Gebäudes notwendig.
Der Rohbau der Sporthalle wird in weiten Teilen in Stahlbeton errichtet. Als Haupttragwerk wird die Halle wird mit Fachwerkträgern überspannt, in den Nebenbereichen werden Stahlbetondecken bzw. Spannbetonhohldielen vorgesehen.
In Summe ist voraussichtlich von etwa 760 m³ Ortbeton und 210 m² Hohldielen auszugehen. Etwa 350m² Wandfläche werden mit Planziegeln erstellt. Für die Bewehrung werden ca. 116t Stahl benötigt. Darüber hinaus ist im Innern eine Tribüne aus Fertigbetonelementen in Sichtbetonqualität geplant, wobei hier ca. 68 Elemente für die Reihen und mehrere Stufen zur Erschließung anzuordnen sind.
Der Start des Neubaus ist nach Zeitplan mit Mitte September angesetzt. Voraussichtlich kann Anfang /Mitte Oktober mit den Streifenfundamenten begonnen werden.
Wallfahrtsstadt Werl Hedwig-Dransfeld-Str. 23 59457 Werl Sportpark der Wallfahrtsstadt Werl, Höppe, 59457 Werl
Das Grundstück befindet sich im Westen von Werl. Es liegt im Sportpark Werl, unmittelbar angrenzend befindet sich das Buchgeisterstadion, das Werler Hallenbad, der Bahndamm der Bundesbahn und der Salzbach. Das Grundstück ist über eine Zuwegung über die Straße Höppe verkehrlich erschlossen, sowie
fußläufig durch den Tunnel unter dem Bahndamm erreichbar.
Die Stadt Werl beabsichtigt, im Sportpark Werl eine neue 2-fach Sporthalle für Schul- und Vereinssportnutzung zu errichten. Für diese Maßnahme sind umfangreiche Rohbauarbeiten zur Errichtung des Gebäudes notwendig.
Der Rohbau der Sporthalle wird in weiten Teilen in Stahlbeton errichtet. Als Haupttragwerk wird die Halle wird mit Fachwerkträgern überspannt, in den Nebenbereichen werden Stahlbetondecken bzw. Spannbetonhohldielen vorgesehen.
In Summe ist voraussichtlich von etwa 760 m³ Ortbeton und 210 m² Hohldielen auszugehen. Etwa 350m² Wandfläche werden mit Planziegeln erstellt. Für die Bewehrung werden ca. 116t Stahl benötigt. Darüber hinaus ist im Innern eine Tribüne aus Fertigbetonelementen in Sichtbetonqualität geplant, wobei hier ca. 68 Elemente für die Reihen und mehrere Stufen zur Erschließung anzuordnen sind.
Der Start des Neubaus ist nach Zeitplan mit Mitte September angesetzt. Voraussichtlich kann mit dieser Maßnahme Mitte November begonnen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
- aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis seines Sitzes oder Wohnsitzes),
- aktueller Handeslsregisterauszug,
- gültige Gewerbeanmeldung
Sollten Nachunternehmer (NU) zum Einsatz kommen, behält sich der Bauherr vor auch für jeden benannten NU o.g. Erklärungen und/oder Nachweise zu verlangen.
Ebenfalls behält sich der Bauherr vor, Erklärungen ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen, abzufordern.
siehe Vergabeunterlagen
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
- aktuelle und gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (zum Submissionstermin nicht älter als 6 Monate)
- aktuelle und gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (zum Submissionstermin nicht älter als 6 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (zum Submissionstermin nicht älter als 6 Monate)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG
- Angaben über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils mit gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr), Deckungssumme für Haftpflichtschäden 1.000.000 Euro und für Personenschäden 2.000.000 Euro. Sollte eine Versicherung in der vorgegebenen Höhe nicht bestehen, ist vor einer evtl. Auftragsvergabe ein Nachweis beizubringen, dass die Versicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wurde. Die Versicherung ist im Falle der Auftragserteilung über die gesamte laufzeit des Vertrages vorzuhalten und bei Nachfrage des Auftraggebers ist diesem ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Sollten Nachunternehmer (NU) zum Einsatz kommen, behält sich der Bauherr vor, auch für jeden benannten NU o.g. Erklärungen und/oder Nachweise zu verlangen.
siehe Vergabeunterlagen
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
- Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste)
Sollten Nachunternehmer (NU) zum Einsatz kommen, behält sich der Bauherr vor auch für jeden benannten NU o.g. Erklärungen und/oder Nachweise zu verlangen.
s. Vergabeunterlagen
Umlagen Bauwesenversicherung:
Die Kosten für die Bauwesenversicherung werden in Höhe von insgesamt 0,3 % der Bruttoauftragssumme auf den Auftragnehmer umgelegt. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadensfall 250 Euro.
Umlagen Baustrom/Bauwasser:
Die Kosten für den Verbrauch sowie für Zähler für Baustrom- und Wasser werden in Höhe von insgesamt je 0,4 % der Bruttoauftragssumme auf den Auftragnehmer umgelegt.
Sicherheitseinbehalt:
- Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten
- Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
Liegt die Auftragssumme unter 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer, behält sich der Auftraggeber vor, bei Abschlagszahlungen einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von bis zu 10 % der auszuzahlenden Summe einzubehalten.
Zu beachten sind:
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
- Besondere Vertragsbedingungen
- Teilnahmebedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus der Wallfahrtsstadt Werl, Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl
Die Submission ist nicht öffentlich. Teilnehmer sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen sind zugelassen bis zum 16.08.2022.
- Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die Urkalkulation und die Produktdatenblätter benannter Fabrikate vorzulegen.
- Wertungskriterium ist zu 100 % der Preis
- Bieteranfragen und weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über diese Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRB92P7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.